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Dresdner Verwaltungsgericht: AfD ist rechtsextremistisch

Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag des Landesverbands Sachsen der AfD (Alternative für Deutschland) gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt. Der Beschluss vom 15. Juli 2024 (Az. 6 L 20/24) wurde am Dienstag den Beteiligten bekanntgegeben.

Verwaltungsgericht Dresden in der Hans-Oster-Straße - Foto: Anton Launer
Verwaltungsgericht Dresden in der Hans-Oster-Straße – Foto: Anton Launer

Bereits im März 2020 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“ der AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen erklärte daraufhin den sächsischen Landesverband der AfD zunächst zum Prüffall und ab Januar 2021 zum rechtsextremistischen Verdachtsfall. Im April 2023 folgte die Einstufung der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als erwiesen rechtsextremistisch. Am 8. Dezember 2023 gab das LfV bekannt, dass auch der sächsische Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird (Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz). Grundlage dafür war ein 134-seitiges Gutachten.

AfD klagte gegen Einstufung

Der Antragsteller (AfD Sachsen) hat am 5. Januar 2024 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, im Rahmen dessen ihm Einsicht in die Verwaltungsakte des Antragsgegners (LfV) gewährt wurde. Die AfD Sachsen beantragte, dass das Landesamt unterlassen solle, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, die Partei zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen und dies öffentlich bekannt zu geben. Außerdem wollte die AfD das Landesamt verpflichten, das erwähnte 134-seitige Gutachten zu veröffentlichen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die AfD Sachsen Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Aufgrund von zahlreichen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Aussagen von führenden Mitgliedern des Landesverbandes der Partei, aber auch von Mitgliedern seiner Basis, bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen und überwiegenden Teils des Antragstellers entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.

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Dies stelle, so das Gericht, eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren sei. Darüber hinaus vertrete die AfD Sachsen gegenüber Ausländern, namentlich auch gegenüber Asylsuchenden, Haltungen, die darauf abzielten, diese Personen auszugrenzen, verächtlich zu machen und sie weitgehend rechtlos zu stellen. Die zugrundeliegenden Äußerungen seien mit der Menschenwürde unvereinbar und damit verfassungswidrig.

Mit der Betonung eines »ethnisch-kulturellen Volksbegriffs« verfolge der Antragsteller politische Ziele, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen bzw. die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen in Frage gestellt werde. Grundlage für die Einschätzung seien eine Vielzahl von gegen Ausländer und deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln gerichteten Äußerungen, die auch bei deren Integration in die deutsche Mehrheitsgesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und bei denen – bei deutscher Staatsangehörigkeit – die vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird.

Missachtung der Menschenwürde

Es bestünden auch hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, der Landesverband der AfD verfolge Bestrebungen, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. Es komme hinzu, dass der Antragsteller bzw. seine führenden Mitglieder mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen zusammenarbeiteten, sich antisemitisch geäußert hätten, die freiheitliche demokratische Grundordnung und den darauf gegründeten Rechtsstaat herabwürdigten und das Demokratieprinzip infrage stellten.

Der vom Antragsteller noch gestellte Antrag, dem Antragsgegner aufzugeben, das erwähnte Gutachten zu veröffentlichen, blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat dazu ausgeführt, dass nach geltendem Recht kein solcher Anspruch gegen den Antragsgegner bestehe.

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Beide Parteien können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

AfD will im Falle eines Wahlsieges Verfassungsschutz abschaffen

Auf Seite 58 des Wahlprogramms der Partei heißt es wörtlich: „Einen Missbrauch des jetzigen Verfassungsschutzes zur Bekämpfung der Opposition lehnen wir ab. Der Verfassungsschutz muss in seiner jetzigen Form abgeschafft und mit einer vollständigen Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes neu aufgestellt werden.“

19 Kommentare

  1. Was folgt daraus? Nix. Die stehen weiter auf dem Zettel, können und werden sicher auch von vielen gewählt werden… ein Pyrrhussieg.

  2. Hört das Neustadt-Geflüster dann auch endlich mal auf, im Rahmen der Kandidatenvorstellung vor Wahlen Kandidierende einer Partei vorzustellen, die als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft ist?

  3. Unabhängig davon, ob man für oder gegen die AfD ist oder keins von beiden, empfinde ich es als ziemlich schräg, die Grundlage auf der dieses Urteil wohl mehrheitlich fußt unter Verschluss zu halten. Das ist wieder einmal mehr Wasser auf die Mühlen der AfD und ein weiterer Beitrag zur umsich greifenden „Demokratie“verdrossenheit.
    und erinnert mich an das NPD-Verbotsverfahren bei dem sich dann herausstellte, dass der Verfassungsschutz dort soviele V-Leute eingeschleust hatte, so dass diese zum Teil ausschließlich unter sich waren.

  4. Hallo Alaunstraße, nein. Da sie antreten, nicht verboten sind, werde ich wohl auch ihren Kandidaten vorstellen, so er denn auf die Anfrage antwortet.

  5. @Alaunstrasse
    …es ist ja nicht am Neustadtgeflüster zu entscheiden, wer vorgestellt wird und wer nicht. Das ist demokratisches Handeln. Es ist Sache des Staates, hier auch Konsequenzen zu ziehen. Es wird nicht reichen, das compact-magazin zu verbieten, wenn es möglich ist „partei“-finanziert den Staat zu unterwandern. Die Hürden sind hoch und anhand der NPD war auch zu sehen, wie dumm der Staat hier agiert.
    Diese Einstufung ist sinnlos, wenn hier nicht eine grundlegende verfassungstreue die Grundvoraussetzung für die Gründung und den Fortbestand einer Partei ist, selbst wenn die Finanzierung evtl. etwas blockiert werden würde…
    So kann man es auch nicht dem Wähler vorwerfen, wenn er da ein Kreuz macht, die stehen ja auf dem Zettel und sind de facto legitime Mitspieler… (FUCK)

  6. @Jens
    Ich denke, das Gericht hat klar dargelegt, dass es „aufgrund von zahlreichen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Aussagen von führenden Mitgliedern des Landesverbandes der Partei, aber auch von Mitgliedern seiner Basis“ entschieden hat.
    Somit enthält das Gutachten mutmaßlich nicht erdichtete Geschichten zwielichtiger Personen, die vom Verfassungsschutz bezahlt dort eingeschleust waren und auf deren Basis dann das Verwaltungsgericht jetzt geurteilt hat.
    Ich persönlich mag den ganzen braunen Sud auch nicht zusammen gefasst auf 134 Seiten lesen. Mir reichen schon deren täglichen Ausfälle. Und zwar jeweils ein einziges Mal.

  7. Klar, kann das Neustadt Geflüster darüber entscheiden, welchen Parteien es Raum gibt und welchen nicht. „Nicht verboten“ ist richtig, aber ja keine hinreichende Begründung für nen Stadtteiljournal. „Nicht verboten“ ist vieles, was hier trotzdem nicht thematisiert wird, obwohl es sicher auch Leute in der Neustadt gibt, die da irgendeinen Bezug zu haben (z.B. Globuli essen). Insofern find ich die Begründung von Anton Launer da etwas seltsam formalistisch – keine Ahnung, ob es als so eine Art „Hilferuf“ gemeint ist, wie „Echt?“ es unterstellt. Auf mich wirkt es wie ein Erfolg der rechten „Lügenpresse“-Kampagnen der letzten Jahre, die ja auch hier in den Kommentarspalten gewirkt hat. Überrascht mich nicht, werfe ich auch nicht vor, finde ich aber trotzdem schade.

  8. Liebes puh, ich bin der Ansicht, dass es die Leser*innen des Neustadt-Geflüsters interessiert, was die Kandidierenden zu sagen haben und dass sie selber klug genug sind, dann auf dem Wahlzettel die richtige Entscheidung zu treffen.

  9. Lieber Anton, mich persönlich interessiert das bei den Faschos tatsächlich nicht, bin da auch so ganz gut im Bilde und brauch deren Quark nicht auch noch in die letzte Ecke des Internets hinterhergetragen. Über die Leser*innen des Geflüsters und deren Wahlentscheidungen, weiß ich nichts. So ganz allgemein: Ich halte es schon für ne belastbare These, dass die Zustimmung zu einer Partei steigt, wenn deren mediale Präsenz steigt. Die AfD setzt dort mit ihrer aktuellen Selbstverharmlosungstaktik an. Bandwagon- bzw. Mitläufer-Effekt wären hierfür die Schlagworte aus der Wahlforschung.

    Der DJV-Vorstand schlägt da was anderes vor: https://www.deutschlandfunk.de/journalisten-verband-djv-keine-gespraeche-mit-afd-100.html

  10. schwer zu verstehen, dass es inzwischen wieder Rufe nach Zensur gibt und sich gleich einer findet der bestimmen will was zensiert wird.
    Die Tatsache dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen den sächsischen Landesverband der AfD zunächst zum Prüffall und ab Januar 2021 zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt hat, ist doch offensichtlich noch kein Verbot der AfD.

  11. Zensur? Darum ging es hier nirgendwo, hat auch niemand gefordert. Lass also mal beim Thema bleiben. Das war: Wie bekommt man die AfD klein. Und welche Rolle spielen dabei große und kleine Medien.

  12. Zensur ist per Definition immer nur eine staatliche Maßnahme (wie gerade zu Recht und hoffentlich erfolgreich beim compact Hetzblatt). Welche Inhalte ein Medium bringt und welche nicht, liegt in seiner alleinigen Verantwortung. Ich würde es begrüßen, wenn das NG der Empfehlung des DJV folgen würde und den Vertretern der AfD, dessen sächsischer Landesverband, wie gerade wieder gerichtlich bestätigt, gesichert rechtsradikal ist, hier keine Plattform bietet.

  13. @puh… es ist doch nicht davon auszugehen, dass die AFD klein wird, weil das Geflüster einen Kandidaten übergeht und von den eigenen demokratischen Prinzipien abweicht. Die haben eigene Kanäle für ihre Theorien und deshalb bleibt die Frage, was aus der Einstufung folgt… zur Zeit kann diese Partei sich so nennen und gewählt werden und erhalten obendrein auch Gelder aus der Parteienfinanzierung…

  14. @Echt?: Ja, hab auch nicht behauptet, dass die AfD durch Nichtbeachtung (bzw. es kann ja auch eine begründete Nichtbeachtung sein) beim NG klein wird. Ich würde mich aber scheckig lachen als Fascho, dass mittlerweile selbst das Neutstadt-Journal Fascho-Inhalte unkommentiert weiter verbreitet – und das auch noch mit so einer Begründung: „interessiert die Leute“ aka „klickt gut“.

    Als die Faschos in den 1990ern und Anfang der 2000er ins Viertel wollten, wurde zu Recht einiges in Bewegung gesetzt, um das zu verhindern oder zumindest zu erschweren (dadurch sind die Fascho-Strukturen auch nicht unmittelbar verschwunden, sie mussten aber zumindest darauf reagieren – mittelfristig gelang es ihnen nicht sich hier festzusetzen). Anton Launer dürfte das wissen. Heute lässt man sie auf ihrem Weg in die Köpfe gewähren, fragt sie sogar an, ob sie ihren Scheiß hier breit treten wollen. Natürlich hat der Mist praktische Auswirkungen: Die Leute stumpfen ab, sie gewöhnen sich dran. Das ist dann auch im Alltag zu spüren. Die Leute meinen mit Fascho-Scheiße auch hier im Viertel unterwegs sein zu können. Die Leute, die was dagegen machen, werden weniger und dafür auch noch angezählt, weil „ist ja nicht verboten“ und „Meinungsfreiheit“. Wäre das in 1990ern der Common Nonsense gewesen, die Neustadt wäre heute eher eine größere Ausgabe von dem Neustadt in der Sächsischen Schweiz.

  15. Guten Tag,
    das Problem ist, dass die Vorstellung solcher Leute eine Normalisierung schafft. AFD eine Partei wie jede andere?
    Wohl kaum!
    Was ist aus der Forderung geworden sich dem rechten Wahnsinn entgegenzustellen. Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, wenn man darauf verzichtet, Rechten eine Bühne zu geben.
    Wir können den Kampf gegen diesen Hass, nicht allein den Gerichten überlassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Horst

  16. @puh
    sehr schön und sachlich argumentiert! Normalerweise müsste sich dem
    jeder überzeugte Demokrat ohne „wenn“ und „aber“ anschließen!
    Leider zeigt es an den Antworten auch auf, das nichts aus der braunen
    Vergangenheit, im besonderen aus der Zeit, wie es überhaupt so weit kommen konnte, gelernt wurde, um konsequent zu zu reagieren.

  17. @puh… das Problem ist, dass nicht das NG sich ändern muss, hier muss nicht unten, sonder oben angesetzt werden.
    Solange eine Partei mit diesen Tendenzen und Zielen offen agieren darf und nicht verboten ist müssen wir es leider aushalten… Für mich ist daher die Frage, warum eine Partei die offen rechtsradikal ist nicht verboten und vom Wahltettel gestrichen wird…. (schwer zu ertragen, muss ich aber aushalten)

  18. @Echt? Es ist wichtig, dass sich Leute positionieren und sich gerade machen gegen Rechts. Aushalten muss ich nur,dass die etablierten Parteien leider keine Antworten auf soziale Fragen haben, aber doch nicht das reaktionäre unseren politischen Diskurs vergiften.
    Es wird immer rassistische politische Forderungen geben und darauf kann nur eine zivilgesellschaft reagieren, welche den Diskurs über gesellschaftliche Fragen mit gestaltet. Also wäre doch die bessere Idee selber zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet eben auch seinen eigenen Kosmos zu nutzen und rechten keine Plattform zu bieten.
    Diskurs ist immer wichtig, aber eben nicht mit rechten.

  19. @Horst… ich bin aktiv und klar positioniert. Es nützt aber nix, wenn das NG hier z.B. einzelne Kandidaten nicht vorstellt, damit wir uns hier nicht beschmutzt fühlen und uns in unserer heilen Neustaft-Blase dem Trugschluss hingeben, dass es das hier nicht gibt, weil auf Wunsch nicht darüber berichtet wurde…. ich wirke in meinem Kreis, ein Verbotsverfahren kann ich aber nicht initiieren….

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