Ganz kurzer Prozess am Amtsgericht: Richter Ralf Schamber stellte das Verfahren gegen einen 22-jährigen Verkehrsrowdy ein.
Justin W. wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er im April 2022 mit seinem Audi auf der Königsbrücker Straße stadteinwärts unterwegs war. In Höhe der Louisenstraße blieb er mit seinem Auto stehen und blockierte damit die Straßenbahn. Ob er verbotswidrig nach links in die Louisenstraße abbiegen wollte, blieb während des Prozesses offen. Der Straßenbahnfahrer habe mehrfach geklingelt, sei dann ausgestiegen, um den jungen Mann dazu zu bringen, die Gleise frei zu machen.
Der reagierte, so die Staatsanwaltschaft, jedoch aggressiv und fuhr dem Straßenbahnfahrer dreimal gegen die Beine. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor, in Tateinheit mit Nötigung. Strafverteidiger Andreas Boine erklärte, dass sein Mandant vorerst nicht aussagen werde.
Der Richter wies darauf hin, dass die zwei geladenen Zeugen heute nicht anwesend sein konnten, einmal wegen Krankheit, einmal wegen Urlaub. Er forderte Staatsanwältin und Verteidiger zum Rechtsgespräch auf und nach wenigen Minuten gab es eine Einigung.
Einstellung nach einer knappen halben Stunde
Nach nicht einmal einer halben Stunde stellte das Gericht das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro nach Paragraph 153a Strafprozessordnung ein. Schamber begründete die Einstellung damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und der geschädigte Straßenbahnfahrer nicht verletzt wurde. Boine sagte: „Um des Rechtsfriedens willen gehen wir den Weg mit.“ Auch sein Mandant, Justin W., und die Staatsanwältin stimmten der Einigung zu.
Nun hat der junge Mann fünf Monate Zeit, die Strafe zu zahlen – Begünstigter der Zahlung ist der Verein „Verkehrswacht Dresden„.
Typisch… Naja, selbst für versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung gibt es in Dresden ja nur eine läppische Bewährung, wenn man nicht vorbestraft ist (Messerstecher von Pieschen), da war ja wohl nichts anderes zu erwarten.
@Unverständlich! Falls Du auf den Fall von der Rehefelder Straße anspielst (Bericht bei Tag24), der verurteilte Täter war zum Zeitpunkt der Tat krank. Eine der Auflagen des Urteils war, dass er sich in neurologische Behandlung begeben muss.
Wurde dem Fahrer für die Tat auch die Fahrerlaubnis entzogen?
@Christian natürlich nicht, schließlich wurde das verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt und passiert ist dem Straßenbahnfahrer auch nichts, es gab ja keine Verletzungen. Hier ist alles sehr überspitzt dargestellt, da wie man in dem Beitrag lesen kann der Beschuldigte sich nicht dazu geäußert hat, daher kennt man seine Sicht der Dinge nicht und der Beitrag beruht rein auf der Anklage, aber zu einem Streit gehören immer zwei Personen und die Sicht der anderen Person kennt man nicht, daher ist der Beitrag sehr einseitig.
@Christian: Dies war nicht Bestandteil des Verfahrens. Da es eingestellt wurde, gehe ich davon aus, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann.