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Talstraße: Das sagt der Anwalt der Eigentümer

Am Mittwochmorgen war der letzte Mieter seiner Wohnung in der Talstraße 16 verwiesen worden (Bericht im Neustadt-Geflüster vom 24. Juli). In Anwesenheit des Gerichtsvollziehers, der Polizei und eines Vertreters der Hausverwaltung übergab Andreas Rieger seinen Wohnungsschlüssel und das Haus wurde gesichert. Auf Nachfrage äußert sich nun der Anwalt der Eigentümer gegenüber dem Neustadt-Geflüster.

Talstraße 16 mit Schriftzug Wohnopoly - Foto: Anton Launer
Talstraße 16 mit Schriftzug Wohnopoly – Foto: Anton Launer

Rechtsanwalt André Leist vertritt die Eigentümer des Hauses, die nicht genannt werden wollen. Er berichtet, dass in dem Objekt mit acht Wohnungen zuletzt sechs Mietparteien (eine davon hatte zwei Wohnungen zusammengelegt) Wohnraummietverträge hatten. Nach der Kündigung habe es mit drei Mietparteien Vergleiche gegeben, einen davon nach Zustellung der Räumungsklage, mit zwei Parteien einigte man sich ohne gerichtliches Verfahren.

Drei weitere Mietparteien, die, so Leist, alle nicht mehr im Objekt lebten, wurden gerichtlich in Anspruch genommen. Zwei Verfahren wurden durch Versäumnisurteil1 beschieden wurden, da sich diese Mieter auch mit Zustellung der Klage um ihr Mietverhältnis nicht gekümmert haben sollen und sich somit auch nicht gegen die Klage verteidigt haben sollen.

Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichtes

„Lediglich das Verfahren mit Herrn Rieger wurde vor dem Amtsgericht streitig geführt und nach einer Beweisaufnahme über den Zustand des Hauses zugunsten meiner Mandantschaft beschieden“, sagt Rechtsanwalt Leist. Er bestätigt, dass Rieger gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden Rechtsmittel eingelegt hat. „Der Ausgang des Verfahrens ist offen“, sagt Leist, „wobei Herr Rieger mit seinem öffentlichen Bekenntnis im Objekt zuletzt ein Büro unterhalten zu haben, sein Anliegen nach meiner persönlichen Einschätzung nicht verbessert haben sollten, da er im gerichtlichen Verfahren stets behauptete, in dem Objekt zu wohnen.“

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Das Landgericht Dresden müsse nun abwägen, ob dem Interesse des der Vorzug vor dem Interesse der Eigentümer zu geben sei. Einen Termin für das Verfahren gibt es noch nicht.

Talstraße 16 - Hofseite - Foto: Anton Launer
Talstraße 16 – Hofseite – Foto: Anton Launer

Vergleichsbemühungen mit Rieger gescheitert

Leist berichtet außerdem, dass es mehrere Versuche der gütlichen Einigung gab. Mit drei Parteien sei das auch gelungen. Auch mit dem letzten Mieter, Andreas Rieger seien Verhandlungen geführt worden, dafür wurde sogar das Verfahren am Amtsgericht angehalten. „Herrn Rieger war ein Neuabschluss eines Mietvertrages zu marktüblichen Konditionen angeboten worden, wobei ich selber nicht verstanden habe, wieso Herr Rieger eine solche Bemühung letztlich scheitern ließ“, sagt Leist.

Rieger habe auf das geplante Bauvorhaben im Rahmen der Vergleichsbemühungen massiv Einfluss nehmen wollen. Dabei sei es nicht um Mietkonditionen, sondern um konkrete Bauweisen im Rahmen der Sanierung und abweichend der bereits abgeschlossenen Bauplanung gegangen. Das stehe aus Sicht der Eigentümer einem Mieter jedoch nicht zu, zumal dies dann auch mit zusätzlichen Baukosten und Umplanungen verbunden gewesen wäre.

Da sich diese Vergleichsbemühungen immer weiter hinzogen, haben die Eigentümer dann das Verfahren fortgesetzt, in dessen Folge nun die Wohnung geräumt wurde.

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1 Ein Versäumnisurteil kann das Gericht fällen, wenn eine der Parteien unentschuldigt zu einer mündlichen Verhandlung nicht erscheint. In solchen Fällen kann die anwesende Partei den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen. Dadurch erfolgt die Entscheidung allein auf Grundlage des Vortrags des Klägers. Die Regelungen zum Versäumnisurteil finden sich in den Paragrafen 330 bis 347 der Zivilprozessordnung (ZPO).

19 Kommentare

  1. …da kann ich gut verstehen, warum eine Übergabe von Sanierungsvorschlägen des Herrn Rieger bei der Räumung nicht entgegengenommen wurde…. im übrigen hat Herr Rieger die Identität der neuen Eigentümer in seinem Blog öffentlich gemacht, indem er Drucksachen nur soweit geschwärzt hat, dass die Nachnamen seiner „Mitstreiter“ nicht lesbar waren…. alles andere war gut lesbar….;-)
    Ich denke Herr Rieger ist hier als „Rächer der Enterbten “ mächtig übers Ziel geschossen, das könnte ihm noch auf die Füsse fallen…
    Viel Erfolg.

  2. Nachtrag… Den veröffentlichten Räumungstermin (mit Namen der Eigentümer) hat Herr Rieger nun wohl im Blog gelöscht…

  3. @ Echt?: Ich hoffe du wirst für deine Mühe wenigstens entlohnt. Andererseits ist Qualität der Arbeit auch eher dünn: In den Dokumenten steht nichts über die Identität der neuen Eigentümer. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

  4. Auch mir gegenüber hat Herr Rieger nur von „seinem Büro“ gesprochen, in dem Er manchmal auch Monatelang nicht da sei.

    Die Sanierungsbedürftigkeit des Hauses hat Er selbst eingestanden.

    Worüber Er sich mir gegenüber beschwert hat, war die Entfernung der Parketböden im Rahmen der Sanierung (die seien so schön und könnten doch erhalten werden … vermutlich hat Er Recht), die unnötig kostspielige Sanierung (das klang plausibel) und, dass das Haus vor Ewigkeiten mal, unter der Hand (& vermutlich am Vorkaufsrecht vorbei) verkauft wurde.

    Letzteres ist zwar durchaus ein Skandals gewesen, aber halt auch schon wieder mindestens 2 Eigentümerwechsel her. Schwierig das wieder gut zu machen. Die Öffentlichkeit/der Kiez hätte darüber früher informiert werden müssen.

    ABER nichtsdestodem sollte Herr Rieger die Sanierungskalkulation veröffentlichen, die Er 2022 für einen Zusammenschluss der Mietparteien aufgestellt haben soll. Was Ich gehört habe, klang sehr vernünftig.

    Und wenn hier eine günstigere Sanierung möglich wäre, dann sollte das im Sinne des kostengünstigen Wohnens auch fokussiert werden. Ich weiß, das Rechnet sich bei dem Kaufpreis vermutlich nicht.

    Das Ärztepaar aus der Region, von dem es heißt, dass es der Käufer des Mehrfamilienhauses sei, hat aber vor allem für das Grundstück an sich einen so hohen Preis stemmen müssen. Da taucht sie also wieder auf, die Bodenfrage.

    Wir aber wollen günstigen, sozialen Wohnraum für die Kiezbewohner!

    Bezirksbeirat und Stadtrat sollen sich bitte dringend mit dem Anwalt in Verbindung setzen und Lösungen dafür aushandeln!

  5. Es ist befremdlich, daß ausgerechnet ein Restaurator/Handwerker die überfällige grundhafte Sanierung eines der letzten Verfallshäuser blockieren möchte.
    Ich denke, da sind noch mehr Details im Hintergrund, die nicht berichtet werden. Nun ist die Sache klar, Riegers (substanzloser) Traum ist ausgeträumt, jetzt ist es nur noch Folklore im Sommerloch.
    Wie geahnt, läuft ein konkretes Sanierungsprojekt, das ist hier das einzig Maßgebliche. Das Haus muß grundlegend durchsaniert werden, dazu müssen schon immer alle Mieter raus, das dürfte auch manch renitenter Handwerkerseele klar sein. Die sind ja irgendwie alle „wütend“ und „wählen AfD“, dann viel Spaß weiter in dieser Blase. Und das in DD so oft übliche Gewohnheitsrecht hat nichts mit echtem (Eigentums)Recht gemein, das mußten schon viele lernen.
    Gut, daß auch die Gegenseite mal zu Wort kommt, wie selten ist das sonst.
    Wer mehr Syndikate, Konzeptvergaben, Baugemeinschaften und städtischen (Sozial)Wohnbau möchte, der sollte die StadtratspolitikerInnen dahingehend und mit Ausdauer bearbeiten.

    Bei der „Versammlung“ vorm Haus zur Zeit der Räumung waren ja nicht nur die WaWo-Bürgerpolizisten der Äuse zugegen (in der SZ waren auch Fotos), sondern auch bekannte Gesichter der damaligen Initiative Elixir. Das ist nicht zufällig, es bestehen also Netzwerke, aber Elixir scheiterte vor Jahren an der Ex-Arbeitsanstalt Königsbrücker Straße 117-119. Zu recht, weil die Stadt hätte die feuchten Eigentumsträume der Aktivisten mit schnödem Steuergeld aller in Größenordnung pampern sollen. Da sind manch Idealisten dann doch nicht weit weg von harten Eigentümern oder Immo-Haien. Sommerloch, Schwamm drüber, weiter gehts, tschüß.
    https://quartiermeister.org/projekt/elixir-dresden-e-v/

  6. @puh.. in der Ankündigung/Terminbestätigung der Räumung war der Name des Eigentümers nicht geschwärzt…. Im Blog wird auch von einem Arztepaar aus Bischofswerda berichtet… da kann man dann 1 und 1 zusammenrechnen…/google…etc.
    Nur weil ich hier auch die Interessen der Eigentümer sehe muss ich nicht entlohnt werden..;-)
    Ist mir klar, dass wir da nicht euf einen Nenner kommen, da deine Sicht auf die Dinge evtl. persönlich gefärbt ist…

  7. Scheinst ja in der Rolle aufzugehen: „Rächer der Erben und Besitzenden“. Das auch noch unentgeltlich und selbstlos. Und „objektiv“ versteht sich: Gefärbte Sichtweisen hat nur der Pöbel.

  8. …jetzt muss Herr Rieger nur noch die Werbung für sein Kunstprojekt „WOHNOPOLY“ entfernen. Die hat er sicher auch ohne Genehmigung der Eigentümer angebracht… im übrigen hat ein Mieter überhaupt nicht an der Fassade rumzufummeln, ob gut gemeint, oder nicht…. dazu hat er auch noch öffentliche Bilder produziert, die diesen Übergriff belegen. „Wer anderen eine Grube gräbt, .. „

  9. @Echt?
    „Ist mir klar, dass wir da nicht euf einen Nenner kommen, da deine Sicht auf die Dinge evtl. persönlich gefärbt ist…“ Ist es dir nicht irgendwie unangenehm, wenn du so Sätze von dir liest?
    Und ich habe nach dem Kommentar (Hinweis) von der Eierschecke zum letzten Beitrag genau 2 Minuten gebraucht, um die Namen der Eigentümer*innen zu finden.

  10. Das Wort, das du suchst, heißt Meinungsfreiheit. (Im Übrigen könnte Herr Rieger deinen Entfernungshinweis nur strafbar umsetzen. Ist wahrscheinlich so üblich in deinem Milieu, dass es gar nicht mehr auffällt, wa?)

  11. @puh: aus dem Blog A.R. „Da man sich auf der Klägerseite zu einem offenen strafbaren Vorgehen zur Vertreibung des letzten Mieters entschieden hat und auch ansonsten wenig davon hält gesetzliche Vorgaben einzuhalten, bleibt mir nur der Weg in die Öffentlichkeit. “ … da könnte Herr Rieger mal konkretisieren, welche strafbaren Handlungen er hier der Klägerseite unterstellt, bzw. vorwirft. Behauptet ist sowas schnell, mit Dreck werfen ist einfach. Warum stellt er keine Strafanzeige? Ich denke Herr Rieger hat sich hier verrannt und kann nicht meht zwischen den neuen Eigentümern und der bewegten Zeit davor unterscheiden… (StGB 186..lässt grüssen)

  12. @Echt? Versteh nicht was du meinst. Tipp: Lesen des Blogs hilft. Verrannt hat sich die ganze Bande, die ungeniert Wohnraum zu Renditeobjekten macht und dabei einen Scheiß auf die Menschen gibt, die da drin wohnen. Aber bei da werden über kurz oder lang bewegte Zeiten anstehen (Art 15 GG lässt grüßen: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html). :-)

  13. @puh..wo ging denn das Dilemma los? Da hatte doch damals die Stadt die Möglichkeit im Sinne der Hausgemeinschaft das Vorkaufsrecht zu ziehen..und? Nix passiert !!! (Da brauchst Du jetzt nicht von umfassenden Enteignungen zu träumen…, besonders, da diese der Allgemeinheit und nicht einzelnen Mietergemeinschaften zugute kommen müssten… gemeint sind damit z.B. Infrastrukturprojekte, die nicht durch einzelne blockiert werden sollen….bei entsprechender Abfindung) Die Stadt hätte evtl. auch nicht die WOBA im Packet verkaufen sollen, da hier im grossen Stil auch an die bestehenden Mieter hätte verkauft werden können.. so hat die Landeshauptstadt ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Wohnungspolitik verschenkt / nicht genutzt. Wien war da nie so doof, egal wer am Ruder war…

  14. @spatz… schöner Traum, aber in der Talstraße 16 hätte damals die Stadt konkret was machen können… verschenkt..
    In Singapur z.B. hat der Staat in den 70ern ein erfolgreiches Wohneaumprogramm aufgelegt, das bis heute wirkt. Nur Enteignen ist da etwas zu kurz gedacht….

  15. als fachmann und zufällig auch kenner des gebäudes muss ich sagen, dass das haus auch im bewohnten zustand hätte saniert werden können. aber das ist eine frage des wollens. leider hat die stadt – wie so viele gebäude in der neustadt – das haus zum spekulationsobjekt gemacht.

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