Anzeige

Yoga Retreat

Bäche: Wasser entnehmen verboten

Die Landeshauptstadt Dresden hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein Wasserentnahmeverbot für ihre oberirdischen Gewässer ausgesprochen. Viele Bäche und Flüsse in Dresden, wie der Gorbitzbach, die Prießnitz und der Nöthnitzbach, führen derzeit so wenig Wasser, dass einige bereits ausgetrocknet sind.

Noch ist die Prießnitz nicht ausgetrocknet. Aber der Wasserstand ist sehr niedrig. Foto: Anton Launer
Noch ist die Prießnitz nicht ausgetrocknet. Aber der Wasserstand ist sehr niedrig. Foto: Anton Launer

Trotz der jüngsten Regenfälle bleibt die Lage kritisch. Laut Wetterprognosen wird sich die Situation in den kommenden Wochen nicht durch ausreichende Niederschläge verbessern.

Ab dem 15. August 2024 ist es daher verboten, Wasser aus städtischen Bächen zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 31. Dezember 2024. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen.

Ausnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Ausnahmen bestehen nur für Wasserentnahmen, die durch eine wasserrechtliche Erlaubnis gedeckt sind. Auch die Elbe sowie der Lockwitzbach und die Vereinigte Weißeritz sind von diesem Verbot ausgenommen, da diese Gewässer größere Einzugsgebiete haben und selbst bei Niedrigwasser noch ausreichende Mengen führen.

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Agentour

Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Anzeige

Advenster.org

Anzeige

Archiv der Avantgarden - Welten Bauen. Visionäre. Architektur im 20. Jahrhundert

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Archiv der Avantgarden - Der Wandel wird kommen

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Villandry

Anzeige

Blaue Fabrik

René Herold, Leiter des Umweltamtes Dresden, erläutert: „Selbst die vereinzelten immensen Niederschläge in den vergangenen Wochen haben nicht zu einer nachhaltigen Entspannung geführt.“ Diese hätten zwar der Natur gutgetan, aber die Gewässer bräuchten deutlich mehr. Es müsste schon fast eine Woche lang richtig stark und ausdauernd regnen, damit sich die Lage entspanne. „Laut Prognose bleibt es aber trocken“, so Herold.

Keine Einschränkung bei Grundwasserentnahme

Aktuell gibt es noch keine Notwendigkeit, die Grundwasserentnahme zu beschränken. Die Grundwasserstände liegen derzeit im Durchschnitt etwa 20 Zentimeter unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre, was im Rahmen normaler Schwankungen liegt.

Das Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass alle Bürger sorgsam und sparsam mit Wasser umgehen. Es wird empfohlen, gesammeltes Regenwasser für die Bewässerung zu nutzen und das Gießen auf die frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu beschränken, um Verdunstungsverluste zu minimieren. Auf das Wässern von Rasenflächen sollte generell verzichtet werden.

Weitere Infos

  • www.dresden.de/oberflaechenwasser
Die Stadt hat ein Wasser-Entnahme-Verbot verhängt. Foto: Anton Launer
Die Stadt hat ein Wasser-Entnahme-Verbot verhängt. Foto: Anton Launer

Anzeige

Agentour

Anzeige

Advenster.org

Anzeige

Kieferorthopädie

4 Kommentare

  1. Könnte mir bitte jemand mit fachlichem Hintergrund erklären, warum der momentan erbauten Chipfabrik erlaubt wird, Wasser aus der Elbe zu ziehen wenn jetzt schon die Wasserentnahme aus Flüssen/Bächen für (Privat)Personen verboten wird??

  2. Der Wasserbedarf der Chipindustrie in Dresden rettet vielleicht überhaupt das Elbwasser in der Stadt. Denn es gibt ja immer noch die Idee, dass die Elbe im Bereich des Elbsandsteingebirges für Großberlin angezapft wird. Da wäre die Versorgungssicherheit der Dresdner Industrie ein gutes Gegenargument.

Kommentare sind geschlossen.