Anzeige

tranquillo

Rasender Drogenkurier zu fünf Jahren Haft verurteilt

Am Landgericht Dresden hat am Donnerstag der Vorsitzende Richter Joachim Kubista den 38-jährigen Sven S. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Deutsche mit Crystal Meth und anderen Metamphetaminen gehandelt hat.

Der verurteilte Drogendealer, hier zu Prozessbeginn am Landgericht. Foto: Anton Launer
Der verurteilte Drogendealer, hier zu Prozessbeginn am Landgericht. Foto: Anton Launer

Zwei Autofahrten im Dezember 2023 und Januar 2024 wurden dem Mann, der im Norden der Neustadt eine Kfz-Selbsthilfewerkstatt führte, zum Verhängnis. Einmal fiel er durch eine grelle Warnweste auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein hatte. Ein Drogentest fiel positiv aus, und anschließend fand die Polizei im Kofferraum des Wagens einen Rucksack mit Drogen und Bargeld.

Beim zweiten Mal fiel er auf der Königsbrücker Straße auf, entkam der Polizei aber durch eine rasante Flucht über die Tannen- und Hans-Oster-Straße. Teilweise soll er mit bis zu 140 Kilometern pro Stunde über die Straßen gerast sein, dabei hängte er die Polizei ab und ließ den Wagen stehen.

Beamte fanden ihn später in seiner Werkstatt (Neustadt-Geflüster vom 9. Januar 2024).

Anzeige

Blaue Fabrik

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Stechuhr im Ostpol

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Neustadt-Art-Festival

Anzeige

Konzert - Primes Trio: Tom Liwa, Luise Vokmann, Athina Kontou

Anzeige

Zaffaran, bring Würze in dein Leben

Anzeige

DCA Dresden Contemporary Art

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Villandry

Sven S. ist einschlägig vorbestraft. Im Strafregister gibt es insgesamt zehn Eintragungen. Wegen Handel und Besitz von Betäubungsmitteln wurde er seit 2002 immer wieder verurteilt. Er hat auch schon mehrere Gefängnisstrafen abgesessen. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung.

Über die Magazinstraße soll der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit geflüchtet sein. Foto: Anton Launer
Über die Magazinstraße soll der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit geflüchtet sein. Foto: Anton Launer

Umfangreiche Beweisaufnahme

Das Gericht nahm sich drei Verhandlungstage Zeit, hörte zahlreiche Zeugen und einen Gutachter. Die meisten Zeugen waren Polizisten, die detailliert schilderten, wann und wo der Angeklagte angehalten wurde und an welcher Stelle die Drogen gefunden wurden.

Ines Kilian, die Verteidigerin des Angeklagten, beantragte im Prozess mehrfach ein Verwertungsverbot. Unter anderem, weil die Polizisten keine richterliche Genehmigung für die Durchsuchung des Fahrzeugs hatten. In seiner Urteilsbegründung führte Kubista aus, dass dem nicht stattgegeben werden könne, aus zwei Gründen: Zum einen gab es zum Zeitpunkt der Feststellung mitten in der Nacht keinen richterlichen Bereitschaftsdienst, weswegen der Beschluss der Staatsanwaltschaft ausgereicht habe. Andererseits sei davon auszugehen, dass bei den vorliegenden Fakten ein Richter einer Anordnung zugestimmt hätte.

Am Ende sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit seinem Mercedes auf Drogenfahrten unterwegs war. Sowohl im Fahrzeug als auch am Drogenrucksack und an Cliptütchen im Rucksack fanden die Ermittler*innen DNA-Spuren des Angeklagten. Ein Zeuge sagte aus, dass der Rucksack dem Angeklagten gehöre. Der Mercedes war zwar nicht auf ihn, sondern auf seine Lebensgefährtin zugelassen, aber der Angeklagte hatte das Fahrzeug gekauft. Unter dem Fahrersitz fand sich ein Bonbonpapier mit seiner DNA.

Anzeige

Konzert - Primes Trio: Tom Liwa, Luise Vokmann, Athina Kontou

Anzeige

DCA Dresden Contemporary Art

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Neustadt-Art-Festival

Zur Person

Zum Ende des Prozesses äußerte sich der Angeklagte zur Person. Die Fahrt ohne Führerschein hatte er bereits zum Prozessauftakt zugegeben (Neustadt-Geflüster vom 29. Juli). Seine Kindheit sei behütet gewesen. Nach dem Realschulabschluss hatte er eine Lehre zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker angefangen, dann musste er den Führerschein abgeben, damit endet auch die Ausbildung. Schließlich begann er eine Ausbildung zum Kanal- und Tiefbauer in der Firma seines Vaters. Dort hat er dann anschließend auch gearbeitet. 2012 kam er dann das erste Mal wegen Handels mit Betäubungsmitteln in Haft. Nach eigener Aussage sei er nach einer Therapie clean und habe seit 2020 kein Crystal mehr genommen.

2023 übernahm er dann die Selbsthilfewerkstatt, arbeitete nebenbei auf dem Bau, die Buchhaltung habe ihn schließlich so unter Druck gesetzt, dass er wieder zu Crystal gegriffen habe. Und dann habe ihn eben direkt die Polizei im Auto erwischt. Zum Vorwurf des Handels sagte er bis zum Ende der Verhandlung nichts. Ein Gutachter sagte über den Angeklagten aus, dass eine Einweisung in eine Entzugsklinik nicht sinnvoll sei.

Revision möglich

Richter Kubista machte mit seinem Urteilsspruch eindeutig klar, dass es sich hier um ein schweres Verbrechen handele, das dementsprechend geahndet werden müsse. Neben der Haftstrafe wurden die Drogen und das in den Räumen des Angeklagten gefundene Bargeld (etwas mehr als 12.000 Euro) eingezogen, ebenso wie der Mercedes. Ihm werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidigung bleibt die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Vorsorglich ordnete der Richter an, dass der Angeklagte bis zu einer Entscheidung weiter in Untersuchungshaft bleibt. Sven S. verließ also den Gerichtssaal, wie er gekommen war, in Handschellen.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert