Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden den Erlass eines Strafbefehls gegen einen 53-jährigen Deutschen beantragt. Der Mann steht unter Verdacht, Betrug und Urkundenfälschung begangen zu haben. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Anzeige des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr. Vor drei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft über den Beginn der Ermittlungen informiert.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Ende 2016 verschiedene historische Objekte aus der NS-Zeit an das Museum in Dresden verkauft zu haben. Darunter befanden sich neun Dokumente, die angeblich von bekannten Personen oder Institutionen des NS-Regimes stammten. Dazu zählten unter anderem:
- Ein Schreiben des Generalarztes des Heeres, Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch, datiert auf den 26. Juli 1940
- Zwei Schreiben von Hermann Göring an Oberst Conrath, datiert auf den 6. Januar und 29. Januar 1942
- Ein Schreiben des Forschungsamts des Reichsluftfahrtministeriums an Hermann Göring, datiert auf den 8. April 1943
Fälschungen für 14.900 Euro verkauft
Laut Ermittlungen wurden diese Dokumente jedoch entweder vom Beschuldigten selbst oder von einem unbekannten Dritten angefertigt. Der Beschuldigte soll dies gewusst und die Fälschungen dem Museum als echte historische Dokumente ausgegeben haben, um dafür 6.900 Euro zu erhalten. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, die Dokumente in gutem Glauben von einer inzwischen verstorbenen Person erworben zu haben.
Der Gesamtschaden ist jedoch höher, insgesamt sollen vom Militärhistorischen Museum 14.900 Euro an den Beschuldigten gezahlt worden sein, siehe Meldung der Staatsanwaltschaft vom 3. März 2023. Jedoch musste die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, der sich auf den Verkauf gefälschter Dokumente im Jahr 2015 bezieht, fallen lassen. In diesem Fall soll der Beschuldigte unter anderem gefälschte Schreiben von Claus Graf Schenk von Stauffenberg und Friedrich Olbricht verkauft haben. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da die Taten bereits verjährt waren, bevor die Staatsanwaltschaft Dresden davon Kenntnis hatte.
Die Staatsanwaltschaft Dresden fordert für die noch nicht verjährten Fälle nun eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro. Zudem sollen vier historische Schreibmaschinen, die bei einer Durchsuchung sichergestellt wurden, als Tatmittel eingezogen werden. Vor Gericht kommt der Fall erst, wenn der Angeklagte Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegt.
Fachbeitrag und Spiegel-Recherche
Das Militärhistorische Museum hat zum Sachverhalt bereits einen umfangreichen wissenschaftlichen Fachbeitrag in der aktuellen Militärgeschichtlichen Zeitschrift veröffentlicht. Weitergehende Angaben zum Sachverhalt sind vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich.
Das Museum hatte vom Juli bis Dezember 2019 die Sonderausstellung „Der Führer Adolf Hitler ist tot“ gezeigt, darin waren unter anderem die beiden Schriftstücke zu sehen. Anlass war der 75. Jahrestag des Attentats auf Adolf Hitler und der geplante Umsturzversuch vom 20. Juli 1944. Der zu dieser Ausstellung veröffentlichte Katalog führte dazu, dass der Verdacht aufkam, dass einige Dokumente gefälscht sein könnten. Wie der Spiegel berichtet, kam der Hinweis von Johannes Tuchel, dem Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin.