Am 27. September 2024 kontrollierte die Bundespolizei gegen 1.50 Uhr einen Mann im Bahnhof Dresden Neustadt.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden den 43-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Grund war ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Der Mann war verurteilt worden und sollte eine Geldstrafe von 910 Euro zahlen.
Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt Dresden übergeben, wo der Deutsche nun eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzt.
„Erschleichen von Leistungen“- das ist Schwarzfahren, oder? Nicht ok, aber dafür 20 Tage in den Bau? Hart!