Am Mittwoch, den 9. Oktober 2024, kontrollierten Bundespolizisten gegen 18.30 Uhr einen Mann am Bahnhof Dresden Neustadt. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 41-jährigen Slowaken ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Dresden vorlag. Der Haftbefehl war aufgrund des Erschleichens von Leistungen erlassen worden.
Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er noch am selben Abend in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßt.