Die Polizei fahndet seit gestern öffentlich nach einem Unbekannten, der an der Ecke Kamenzer Straße/Bischofsweg einen Fotografen mit einem Messer bedroht haben soll.
Der Vorfall ist schon etwas länger her. Am Dienstag, 26. März 2024 kam es gegen 14.45 Uhr vor der Tag2wo-Bäckerei an der Kamenzer Straße zu einer Bedrohung. Ein Fotograf saß vor dem Café und beobachtete, wie ein Mann begann, sich die Fingernägel zu lackieren. Gleichzeitig fuhren auf der Kamenzer Straße Radfahrer entlang. „Das war für mich ein interessantes Motiv“, berichtet der Fotograf, der das Foto dann auch dem dem Mann zeigte.
Offenbar störte sich der Fotografierte daran. Erst versuchte er die Kamera an sich zu reißen. Als das misslang, ging er ins Café und schnappte sich dort ein auf dem Tresen liegendes Messer mit etwa 20 Zentimeter Klingenlänge. „Damit fuchtelte er dann vor meiner Brust herum“, erinnert sich der Fotograf. Anschließend warf er das Messer auf einen Tisch und entfernte sich nach einem kurzen Disput vom Ereignisort.
„Ein Mitarbeiter vom Café hatte ihn auf englisch des Hauses verwiesen“, sagt der Fotograf. Die anderen Gäste hätten ihn dann überredet, die Polizei zu rufen. Als diese jedoch vor Ort eintraf, konnte sie den Mann nicht mehr finden.
Mit folgender Beschreibung, fahndet die Polizei jetzt nach dem Mann – Fahndungsaufruf auf polizei.sachsen.de:
- männlich, reagierte auf den Namen „Bruno“
- verstand offenbar nicht gut deutsch
- auffällig waren mit dunkler Farbe lackierte Fingernägel
- bekleidet war der Tatverdächtige mit einer dunklen Jacke, einem Pullover mit dunkelblauer Kapuze und einer dunklen Hose
Gerichtsbeschluss zur Fahndung
Polizeisprecher Marko Laske erläutert, warum der Fahndungsaufruf erst jetzt erschienen ist. „Für eine solche Öffentlichkeitsfahndung braucht es einen Gerichtsbeschluss“, so Laske. Bevor der erlassen wird, müssen alle anderen Maßnahmen der Polizei ausgeschöpft sein. Das ist zuerst eine Befragung aller Zeug*innen und Beteiligten vor Ort, dann gibt es eine interne Fahndung an alle Polizeireviere, erst wenn das nichts ergibt und eine gewisse Zeit abgelaufen ist, kann die Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitesfahndung bei Gericht beantragen. Je nach Schwere des Verbrechens kann der Zeitraum auch kürzer ausfallen.