Die Polizei fahndet seit gestern öffentlich nach einem Unbekannten, der an der Ecke Kamenzer Straße/Bischofsweg einen Fotografen mit einem Messer bedroht haben soll.
Der Vorfall ist schon etwas länger her. Am Dienstag, 26. März 2024 kam es gegen 14.45 Uhr vor der Tag2wo-Bäckerei an der Kamenzer Straße zu einer Bedrohung. Ein Fotograf saß vor dem Café und beobachtete, wie ein Mann begann, sich die Fingernägel zu lackieren. Gleichzeitig fuhren auf der Kamenzer Straße Radfahrer entlang. „Das war für mich ein interessantes Motiv“, berichtet der Fotograf, der das Foto dann auch dem Mann zeigte.
Offenbar störte sich der Fotografierte daran. Erst versuchte er die Kamera an sich zu reißen. Als das misslang, ging er ins Café und schnappte sich dort ein auf dem Tresen liegendes Messer mit etwa 20 Zentimeter Klingenlänge. „Damit fuchtelte er dann vor meiner Brust herum“, erinnert sich der Fotograf. Anschließend warf er das Messer auf einen Tisch und entfernte sich nach einem kurzen Disput vom Ereignisort.
„Ein Mitarbeiter vom Café hatte ihn auf englisch des Hauses verwiesen“, sagt der Fotograf. Die anderen Gäste hätten ihn dann überredet, die Polizei zu rufen. Als diese jedoch vor Ort eintraf, konnte sie den Mann nicht mehr finden.
Mit folgender Beschreibung, fahndet die Polizei jetzt nach dem Mann – Fahndungsaufruf auf polizei.sachsen.de:
- männlich, reagierte auf den Namen „Bruno“
- verstand offenbar nicht gut deutsch
- auffällig waren mit dunkler Farbe lackierte Fingernägel
- bekleidet war der Tatverdächtige mit einer dunklen Jacke, einem Pullover mit dunkelblauer Kapuze und einer dunklen Hose
Gerichtsbeschluss zur Fahndung
Polizeisprecher Marko Laske erläutert, warum der Fahndungsaufruf erst jetzt erschienen ist. „Für eine solche Öffentlichkeitsfahndung braucht es einen Gerichtsbeschluss“, so Laske. Bevor der erlassen wird, müssen alle anderen Maßnahmen der Polizei ausgeschöpft sein. Das ist zuerst eine Befragung aller Zeug*innen und Beteiligten vor Ort, dann gibt es eine interne Fahndung an alle Polizeireviere, erst wenn das nichts ergibt und eine gewisse Zeit abgelaufen ist, kann die Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitesfahndung bei Gericht beantragen. Je nach Schwere des Verbrechens kann der Zeitraum auch kürzer ausfallen.
Mich würde es sehr interessieren, ob der Fotograf gefragt hat, ob er fotografieren oder das Bild behalten darf. Ich möchte auch nicht einfach fotografiert werden.
@Böhmi: Das frage ich mich auch. Der Gesuchte hat vielleicht unverhältmäßig reagiert, der Auslöser war aber wahrscheinlich das ungenehmigte Fotografieren.
Hallo Daniel, hallo Böhmi, es ist nicht verboten, jemanden zu fotografieren. Im StGB ist die Veröffentlichung geregelt.
Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, war es eine spontane Szene, die der Fotograf festhalten wollte, das schließt ein vorheriges Fragen ja aus, weil sonst die Situation ja vorbei wäre.
Fragen muss er vor einer Veröffentlichung, die war zu dem Zeitpunkt aber überhaupt nicht abzusehen. Verboten ist das Fotografieren nur unter besonderen Bedingungen, z.B. bei jemandem zu Hause, sie StGB, Paragraph 201.
Und nein Daniel, das war nicht vielleicht unangemessen, sondern ganz sicher völlig überzogen. Das ist ein Straftat, entweder als Nötigung oder Bedrohung, siehe StGB Paragraphen 240 und 241.
@Anton
Selbstverständlich ist es eine Straftat vor jemanden mit einem Messer herumzufuchteln. Das steht ja völlig ausser Frage.
Allerdings: Der Fotograf hat natürlich nicht die Radfahrer mitnehmen wollen. Das ist ja vollkommen konstruiert. Er hat einen Mann fotografiert, der sich die Nägel lackiert. Und er hätte ihm ja auch direkt das Foto zeigen und fragen können, ob das so klar geht. Hat er aber nicht. Gesetz hin oder her. Woher sollte denn der „Lackierer“ wissen, ob das nicht gewerblich ist und vermarktet wird. Das Recht an unserem Bild gehört eben auch uns.
Und warum es nach 7 Monaten mit einmal so wichtig wird, hat wohl eher mit den aktuellen politischen Entwicklungen zur „Messerdebatte“ zu tun. Das ist ja völlig lächerlich.
Im Übrigen finden wir es schon lustig, dass eine Straftat durch eine andere aufgeklärt werden soll. Aus Deinem Link:
„(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht…..“
Laut DNN hat der Fotograf ihm die Bilder gezeigt.
„Dabei schoss der 66-Jährige auch Fotos von dem Tatverdächtigen, die er ihm anschließend auf dem Kameradisplay zeigte.“
https://www.dnn.de/lokales/dresden/senior-im-fruehling-mit-messer-in-dresdner-neustadt-bedroht-kennen-sie-den-tatveraedchtigen-DGTEASKYZVHWJC4FBAQHXWNROM.html
Ich kann mich erinnern, dass es auf Demonstrationen verboten war, sogenannte Portraitaufnahmen von vereinzelten Polizisten zu machen. Ich gehe also davon aus, dass dieses Gesetz für alle gilt. Vor allem für Privatpersonen. Dennoch ist die Aktion mit dem Messer völlig daneben.
Das ist nur eine Vermutung und sicher etwas gewagt:
Ich glaube, wenn der „Fotograf“ empathisch gewesen wäre und die Situation richtig eingeschätzt hätte, hätte er gar nicht erst fotografiert oder die Fotos sofort gelöscht, bevor der Fotografierte mangels Sprachkenntnisse oder aus welchen Gründen auch immer die Drohung mit dem Messer als einzige Möglichkeit sah, seiner Empörung nachdrücklich Ausdruck zu verleihen.
Kann man einen Menschen nicht einfach mal in Ruhe seine Fingernägel lackieren lassen?!
@Anton Ich habe nicht gesagt, dass es verboten ist. Nur weil etwas rechtlich erlaubt ist, heißt das nicht, dass es moralisch und gesellschaftlich gut geheißen wird. Siehe Kommentare hier.
Wie das Missbrauchen von gesetzlich erlaubten, aber unhöflichem Verhalten. ausartet, sieht man in der USA, wo Tiktoker für Klicks Menschen gehörig auf den Sack gehen.
Hat er ihn gefragt, bevor er ihn fotografieren darf?
Offensichtlich hat er ihn in einer Situation fotografiert, die dem Mann peinlich war.
Ich finde es gibt einfach nichts unverschämteres als Personen die ungefragt fremde Menschen fotografieren. Das sollte bestraft werden.
genauso ungefragtes filmen, oder verfickte Livestreams im Bus&Bahn,
WTF.
Und benutzt gefälligst Kopfhörer in den Öffentlichen.