Am Donnerstagmorgen gegen 5.20 Uhr haben Unbekannte einen Mann auf dem Elberadweg beraubt, bei einem weiteren Mann sollen sie es versucht haben. Einen Tag zuvor war eine Frau von Unbekannten um knapp 3.700 Euro betrogen worden.
Raub und versuchter Raub
Vier junge Männer blockierten auf dem Elberadweg mit Fahrrädern den Elberadweg nahe der Waldschlösschenbrücke. Als der 53-Jährige an ihnen vorbeilief, forderten sie ihn auf, anzuhalten. Daraufhin wurde auf den Mann eingetreten, er stürzte und wurde leicht verletzt. Die Räuber forderten sein Geld, er zog sein Portemonnaie. Sie leerten es und flohen daraufhin.
Wenig später sprachen offenbar die gleichen Täter einen 39-jährigen Fahrradfahrer an, welcher den Elberadweg entlangfuhr. Anders als das erste Opfer, stoppte er nicht sondern fuhr weiter. Ihm gelang es, zu fliehen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Frau um etwa 3.700 Euro betrogen
In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 48 Jahren von Unbekannten um knapp 3.700 Euro betrogen worden, so die Dresdner Polizei. Die Täter hätten der Frau eine Nachricht geschickt, in der sie sich als deren Tochter ausgaben. Wie so häufig bei dieser Masche, hätten die Kinder eine neue Telefonnummer und würden sich in einer finanziellen Notlage befinden. So auch bei dieser Frau. Wenig später überwies die 48-Jährige die geforderte Summe an ein bislang unbekanntes Konto. Später musste sie feststellen, sie war Betrügern zum Opfer gefallen.
Bundespolizei schnappt Gewalttäter
Am Abend des 7. November 2024 kam es im Bahnhof Dresden-Neustadt zu einem Vorfall, bei dem ein 25-jähriger Mann aus Deutschland seine 43-jährige Lebensgefährtin schubste, wodurch diese zu Boden fiel. Eine Streife der Bundespolizei, die das Geschehen beobachtete, vermutet familiäre Streitigkeiten als Hintergrund.
Die Polizisten versuchten, die Situation zu beruhigen und der Frau zu helfen, die glücklicherweise unverletzt blieb. Der Mann entzog sich jedoch den polizeilichen Maßnahmen und flüchtete aus dem Bahnhofsbereich.
Dank einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung und der Unterstützung weiterer Streifen konnte der Mann schließlich an der Straßenbahnhaltestelle Schlesischer Platz gestellt werden. Bei seiner Festnahme fanden die Beamten ein griffbereites Cuttermesser in seiner Hosentasche, das sichergestellt wurde. Da es sich dabei um ein Einhandmesser handelt, fällt es unter das Waffengesetz.
Der bereits polizeibekannte Mann muss nun mit einem weiteren Verfahren rechnen – wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung.
Wir leben also in 2025…
Lieber Nachbar, vielen Dank für den Hinweis, ich habe den Tippfehler korrigiert. Es sind noch knapp zwei Monate hin bis 2025.
Zu „Bundespolizei schnappt Gewalttäter“:
Wenn er ein normales Cuttermesser bei sich hatte, verstößt ja jetzt jeder Handwerker gegen das Waffengesetz! Der Baumarkt ist jetzt ein Waffenladen!
MfG R.Köhler
Hallo Reinhard, nein. Siehe Waffengesetz, Paragraph 42a, Absatz (3): „Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich ein Messer griffbereit in der Hosentasche führe oder es zusammen mit anderem Werkzeug. Du kannst im Rewe auch Küchenmesser kaufen, die auch unter das Waffengesetz fallen. Wenn du die dann aber bspw. in deiner Jackentasche mit dir führst, muss bezweifelt werden, dass du sie zum Kochen dabei hast. Einfach mal mitdenken, bitte.