Verdacht der Vergewaltigung im besonders schweren Fall – Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen des Verdachts der Vergewaltigung im besonders schweren Fall erhoben.
Der Beschuldigte soll am 24. Juli 2024 gegen 19 Uhr mit einem 16-jährigen Mädchen, mit der er sich zuvor über das Internet verabredet hatte, einen Ausflug mit seinem Auto unternommen haben. Der Beschuldigte soll an einem Parkplatz in der Nähe der Dresdner Heide angehalten haben. Ihm wird vorgeworfen, dort völlig unvermittelt ein Messer gezogen, der 16-Jährigen an den Nacken gehalten, sie bedroht und unter Vorhalt des Messers im Auto vergewaltigt zu haben (siehe Neustadt-Geflüster vom 1. August 2024).
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Am 25. Juli 2024 wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden einen Tag später einen Haftbefehl. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Sexualdelikten. Zum Tatzeitpunkt stand er unter Führungsaufsicht2. Zu den aktuellen Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert.
Das Landgericht Dresden prüft derzeit die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Der Termin für die Hauptverhandlung wird ebenfalls vom Gericht festgelegt.
1Nach § 26 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zuständig. In Jugendschutzsachen soll die Staatsanwaltschaft Anklage bei den Jugendgerichten erheben, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Kindern oder Jugendlichen, die in dem Verfahren als Zeugen benötigt werden, besser gewahrt werden können. So besteht für das Gericht die Möglichkeit die Öffentlichkeit ganz oder teilweise auszuschließen, um dadurch die Jugendliche zu schützen.
2 Führungsaufsicht ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel, die der Besserung und Sicherung dienen soll. In der Regel wird dafür ein Bewährungshelfer eingesetzt.