Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden führen Ermittlungen gegen einen 17-jährigen Syrer sowie zwei deutsche Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren und haben heute Details zu dem Überfall auf der Königsbrücker Straße am vergangenen Sonntag mitgeteilt. Der Vorwurf lautet auf besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung.
An diesem Sonntag, dem 22. Dezember, soll das Trio gemeinsam mit drei weiteren, noch unbekannten Tätern einen 32-jährigen Rumänen in der Königsbrücker Straße überfallen haben. Nach bisherigen Erkenntnissen umstellten die Verdächtigen das Opfer gegen 7 Uhr, um dessen Flucht zu verhindern. Anschließend sei der Mann von einem der unbekannten Täter zu Boden gerissen worden. Laut den Ermittlungen traten alle Beteiligten auf den am Boden liegenden Mann ein. Einer der unbekannten Täter soll dem Opfer 15 Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben, während ein weiterer Täter mit einer Bierflasche mehrfach so stark auf dessen Kopf einschlug, dass die Flasche zerbrach.
Handschuhe geraubt
Die drei Beschuldigten sollen versucht haben, dem Geschädigten die Geldbörse aus der Hosentasche zu entwenden. Dies konnte der Mann jedoch durch Gegenwehr verhindern. Einer der noch unbekannten Täter soll dem Opfer Handschuhe im Wert von etwa 30 Euro abgenommen haben. Der Geschädigte erlitt Verletzungen am Kopf sowie Hämatome am gesamten Körper.
Die Polizei nahm die drei Beschuldigten kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Dresden am 23. Dezember 2024 Haftbefehle gegen alle drei Tatverdächtigen. Sie befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Behörden sind die Beschuldigten nicht vorbestraft. Die 16-jährige Tatvedächtige bestritt in einer ersten Aussage ihre Beteiligung an der Tat. Die beiden anderen Verdächtigen äußerten sich bislan nicht zu den Vorwürfen.
Die Ermittlungen der Soko Iuventus dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
„ Einer der unbekannten Täter soll dem Opfer 15 Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben, während ein weiterer Täter mit einer Bierflasche mehrfach so stark auf dessen Kopf einschlug, dass die Flasche zerbrach.“
Das zählt doch als Mordversuch?