Am Amtsgericht Dresden wurde am Freitag ein Vorfall verhandelt, der bereits eine ganze Weile zurückliegt. Am 16. Mai 2021 versuchte Heiko B. um 10 Uhr vormittags, den Goldenen Reiter am Neustädter Markt zu stürzen. Dafür hatte er sich mit einem Winkelschleifer und einem Vorschlaghammer bewaffnet. Zeugen riefen die Polizei, die schnell vor Ort war. B. drohte zunächst mit dem Hammer, ließ sich jedoch festnehmen, als einer der Beamten seine Waffe zog.
Der Prozess am Amtsgericht war kurz. Behandelt wurden noch weitere Vorfälle: Der Angeklagte hatte außerdem einen Parkscheinautomaten und einen Blitzer attackiert. Richter Tobias Spindler hörte mehrere Zeugen, die sich mehr oder weniger gut an die Ereignisse erinnern konnten. Das war jedoch nicht entscheidend, da der Angeklagte die Taten einräumte – zumindest soweit er sich erinnern konnte.
Offenbar in manischer Phase
Der Angeklagte leidet an einer bipolaren Störung.1 Stark depressive Phasen wechseln sich mit manischen Phasen ab. In dem Zeitraum, in dem die Beschädigungen stattfanden, war er gerade frisch aus dem Krankenhaus entlassen worden und offenbar in eine schwere manische Phase geraten. Dies wurde im Prozess auch von einem Gutachter bestätigt. „Man fühlt sich groß und überlegen. Ich hatte gehofft, dass sich die Leute freuen, wenn ich den Automaten kaputt mache“, beschrieb B. seine Motivation.
Beim Goldenen Reiter lag der Fall etwas anders. Er wollte ein Zeichen setzen und Politiker ärgern, die sich mal wieder die Diäten erhöht hätten, während Otto Normalbürger wegen Corona in die Kurzarbeit musste. Am Reiterstandbild entstand ein Sachschaden von mehr als 4.000 Euro.
Ausführlich ließ sich der Richter auch den Werdegang des Dachdeckermeisters schildern. Die erste psychische Erkrankung habe er nach eigener Aussage bereits in den 1980er-Jahren erlebt, anschließend sei es jahrelang gut gegangen. Probleme im familiären Umfeld könnten jedoch zu einem erneuten Ausbruch geführt haben. Aktuell, so schätzte sowohl er selbst als auch der Gutachter ein, sei er stabil.
Zum Zeitpunkt der Tat, so diagnostizierte der Gutachter, sei Heiko B. jedoch schuldunfähig gewesen. Der Richter schloss sich dieser Einschätzung an und sprach den Angeklagten schließlich frei. Gleichzeitig ermahnte er ihn, sich bei erneuten Anzeichen frühzeitig in Behandlung zu begeben.
1 Mehr zur Bipolaren Störung auf der Seite der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München in München.
Serie von Beschädigungen
Das Reiterstandbild ist immer wieder Ziel von Attacken. So wurde unter anderem einem Löwenkopf im Sockel ein Zahn herausgebrochen, und dem vergoldeten Fürsten wurde bereits das Schwert gestohlen. Im Jahr 2019 wurde das Standbild aufwändig restauriert. Im Februar 2023 unternahm die Letzte Generation einen Ritt auf dem Standbild.
stellt sich für mich, als juristischer Laie, die Frage nach der Haftung für den Schaden.
Gehe davon aus, dass ihm die Stadt den Schaden in Rechnung stellen wird. In dem Prozess heute wurden ja nur die strafrechtlichen Belange geklärt.