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OVG bestätigt: AfD-Landesverband Sachsen ist rechtsextrem

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 21. Januar 2025 und wies damit die Beschwerde gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen - Foto: OVG
Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen – Foto: OVG

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der sich gegen die Einstufung richtete. Die Begründung und Einzelheiten dieser Entscheidung wurden in einer Medieninformation des Verwaltungsgerichts vom 16. Juli 2024 veröffentlicht (Neustadt-Geflüster vom 16. Juli 2024).

Das Oberverwaltungsgericht prüfte die Beschwerde der AfD und stellte fest, dass weder die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts noch dessen rechtliche Schlussfolgerungen erfolgreich angefochten wurden. Die Richter sahen keine Grundlage für eine Änderung des angegriffenen Beschlusses. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Einstufung des Verfassungsschutzes

Bereits im März 2020 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“ der AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen erklärte daraufhin den sächsischen Landesverband der AfD zunächst zum Prüffall und ab Januar 2021 zum rechtsextremistischen Verdachtsfall. Im April 2023 folgte die Einstufung der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als erwiesen rechtsextremistisch. Am 8. Dezember 2023 gab das LfV bekannt, dass auch der sächsische Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird (Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz). Grundlage dafür war ein 134-seitiges Gutachten.

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Keine rechtliche Auswirkung auf die Bundestagswahl

Trotz der Einstufung als gesichert rechtsextrem, kann die AfD auch in Sachsen zur Bundestagswahl antreten. Die Einstufung bedeutet nicht, dass die Partei verboten ist. Allerdings zeichnet sich ab, dass es in der kommenden Woche im Bundestag eine erste Diskussion um einen AfD-Verbotsantrag geben könnte.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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