Die Abbrucharbeiten des eingestürzten Zuges C der Carolabrücke auf der Altstädter Seite sind nahezu abgeschlossen. Derzeit wird die dafür genutzte Baustraße zurückgebaut. Das Material wird zur Neustädter Seite transportiert, wo eine neue Baustraße für den weiteren Abriss benötigt wird. Parallel dazu führt das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe seit dem 21. Januar 2025 Peilarbeiten durch, um die Fahrrinne wiederherzustellen. Ab dem 3. Februar 2025 sind einzelne dringliche Schiffsdurchfahrten möglich.
Nur mit Anmeldung und Genehmigung
Die Durchfahrt erfolgt zunächst nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt. Die verbliebenen Brückenzüge A und B bleiben einsturzgefährdet und werden deshalb rund um die Uhr überwacht. Besonders dringliche Schiffsbewegungen werden in direkter Abstimmung mit einem Gutachterbüro durchgeführt, das die Stabilität der Brücke in Echtzeit überwacht. Bei kritischen Veränderungen werden die Schiffsführer unmittelbar alarmiert.
„Wir sind vorsichtig optimistisch, dass wir bald unsere Dampfer auf die Werft bringen können“, sagte der Pressesprecher der Sächsischen Dampfschifffahrt, Christoph Springer, am Abend auf Nachfrage. Anschließend sollen die beiden großen Motorschiffe „Gräfin Cosel“ und „August der Starke“, die beide seit dem Einsturz der Brücke festliegen, zwischen Carola- und Albertbrücke anlegen, damit sie dann für Touren nach Pillnitz zur Verfügung stehen.
Ab dem 18. Februar 2025 wird die Durchfahrt für den Wirtschaftsschiffsverkehr von Montag bis Freitag zu festgelegten Zeiten möglich. Von 8 bis 12 Uhr ist die Passage flussaufwärts und von 13 bis 15 Uhr flussabwärts gestattet. Diese zeitlichen und richtungsspezifischen Einschränkungen sind aufgrund der verengten Fahrrinne unter der Brücke notwendig. Die Regelung gilt ausschließlich für Güterschiffe und bleibt nur bestehen, solange sich der Zustand der Brückenzüge nicht verschlechtert. Für die Passagier- und Freizeitschifffahrt bleibt der Bereich weiterhin gesperrt.
Durch den Einsturz besteht auf der Bundeswasserstraße ein größerer Stau. So gibt es einige Transporte, die nur per Schiff möglich sind, die nun seit September nicht vorankommen.
Überwachung der Brückenzüge A und B
Seit Dezember 2024 werden die Brückenzüge A und B mittels Schallemissionsmonitoring überwacht. Dabei werden Spannungsbrüche in der Konstruktion registriert, die auf eine Schwächung der Tragfähigkeit hinweisen könnten. Bisher gab es keine alarmierenden Signale. Um eine sichere Passage der Fahrrinne zu gewährleisten, wurde das Monitoring auf diesen Bereich ausgeweitet und ist seit dem 20. Januar 2025 in Betrieb.