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Hentschke Bau soll Carolabrücke abreißen

Die Landeshauptstadt Dresden hat das Unternehmen Hentschke Bau GmbH mit dem Abriss der verbliebenen Brückenzüge A und B der Carolabrücke beauftragt. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen laufen nun die Vorbereitungen für den Abriss, der möglichst zeitnah beginnen soll.

Die Hentschke Bau hatte sich um den Abriss beworben. Foto: Florian Varga
Die Hentschke Bau hatte sich um den Abriss beworben. Foto: Florian Varga

Hentschke Bau hatte ein Initiativangebot eingereicht, das einen sicheren und schnellen Rückbau der Brücke mit nur geringen Einschränkungen für die Schifffahrt vorsieht. Die Detailabstimmungen zur Umsetzung sind derzeit in Arbeit.

Als vorbereitende Maßnahme hat die Stadt die Dresdner Bohrgesellschaft mbH mit der Kampfmittelsondierung beauftragt. Zudem entfernt das Unternehmen „Domarin“ weiterhin Überreste der Bewehrung aus der Fahrrinne. Die für Montag und Dienstag geplanten Drohnenflüge zur weiteren Begutachtung konnten bislang nicht stattfinden, da eine erforderliche Genehmigung noch aussteht. Sobald diese vorliegt, können die Befliegungen durchgeführt werden.

Abriss der Carolabrücke soll nun durch die Hentschke Bau durchgeführt werden. Foto: Florian Varga
Abriss der Carolabrücke soll nun durch die Hentschke Bau durchgeführt werden. Foto: Florian Varga

Hentschke Bau war bereits mehrfach an Arbeiten an den Elbbrücken beteiligt, darunter die Sanierung der Augustusbrücke und frühere Instandsetzungsmaßnahmen an der Carolabrücke. Das Unternehmen ist mit dem Bauwerk daher vertraut.

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Seit dem 16. Februar 2025 wurden durch das installierte Schallemissionsmonitoring mehrere Spanndrahtbrüche an der Brücke registriert. Wegen der akuten Einsturzgefahr konnte die Stadt auf eine Ausschreibung verzichten und den Abriss direkt vergeben. Da in den vergangenen Tagen keine weiteren Drahtbrüche festgestellt wurden, sind seit Montag, dem 24. Februar 2025, in der Zeit von 9 bis 11 Uhr schiffgenaue Genehmigungen für dringende Durchfahrten möglich. Diese müssen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberelbe beantragt werden. Die Regelung bleibt bestehen, solange sich der Zustand der Brückenzüge nicht weiter verschlechtert.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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