Das hätte auch richtig schief gehen können. Am Amtsgericht wurde heute Thomas V. verurteilt. Er hatte sich bei Amazon diverse Zutaten bestellt, ein bisschen Schwefel, Salpeter und andere Chemikalien. Das ließ er sich alles in seine Wohnung in der Bischofswerder Straße liefern. Angeklagt war er nun wegen Erwerbs, Beförderung und Umgang mit „exlosionsgefährlichen Stoffen“, strafbar nach Paragraph 40 Sprengstoffgesetz.

Was er nicht wusste, wenn man bestimmte Stoffe im Internet bestellt, muss der Händler dies an die zuständigen Behörde melden. Der Bestellverlauf trudelte dann auch beim LKA in Dresden ein. Der zuständige Kriminalbeamte war heute als Zeuge geladen. „Lieferanten sind meldepflichtig“, berichtete der Zeuge. Die meisten Ausgangsstoffe könne man ja legal bestellen. Für Schwefel gebe es zum Beispiel auch zivile Einsatzmöglichkeiten. Das werde zum Beispiel benötigt, wenn man Moos vom Dach bekommen wolle.
Bestellung weckte das Interesse des LKA
Allerdings hatte die Bestellung von Thomas V. dann doch das Interesse der Polizei geweckt. Er habe nämlich nicht nur Chemikalien bestellt, sondern auch eine Zündschnur. Spannenderweise schlägt einem Amazon bei der Bestellung von Schwefel unter der Rubrik „Wird oft zusammen gekauft“ direkt auch gleich die Zündschnur vor. Für die Beamten vom LKA war das jedenfalls ein Weckruf. Im Februar vergangenen Jahres stellten sie die Wohnung von Thomas V. auf den Kopf und fanden eine Bastelwerkstatt, allerlei chemische Zutaten und auch schon fertig gemischtes Schwarzpulver und sogar schon fertig gebaute Raketen.
Der Angeklagte zeigte sich auch gegenüber dem LKA als sehr kooperativ. Schnell stellte sich heraus, dass er keine Bomben für Anschläge, sondern pyrotechnische Erzeugnisse basteln wollte. Die Anleitung für das Bauen der Raketen habe er aus dem Internet. Gefährlich, so der LKA-Beamte, sei vor allem die Art und Weise der Herstellung in der Privatwohnung gewesen. Das hätte auch schnell zu einer Explosion führen können. Vor allem, so der Ermittler, weil in der Wohnung auch Spuren von Betäubungsmitteln gefunden wurden.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Leider sei es ihm noch nicht gelungen, eine Rakete zu zünden, dass hatte er aber vor. Er zeigte sich jedoch einsichtig und reumütig. Der Mann hatte schon Vorstrafen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Diebstahls.
Die Staatsanwältin plädierte dafür, den jungen Mann zu 80 Tagessätzen zu je 40 Euro zu bestrafen. Außerdem solle er die Kosten des Verfahrens tragen. Rechtsanwalt Michael Stephan plädierte auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Richterin Julia Bühlmaier folgte mit ihrem Urteil jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Stephan bat sich noch Bedenkzeit aus, ob er Rechtsmittel einlegen wolle.