Am Amtsgericht ist heute 43-jähriger Mann wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Der Mann ist geständig und wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Anklage war der Mann im Juli 2022 zu Besuch in einer Musik-Bar auf der Louisenstraße. Dort traf er eine Frau, die er von einem Festival kannte. Man kam sich näher, allerdings gab ihm die Frau mehrfach zu verstehen, dass zwar Streicheln ok sei, aber nicht mehr. Gegen 2 Uhr zogen die Beiden um, in eine Kneipe an der Görlitzer Straße. Dort gab es einvernehmliche Küsse, aber wieder mit dem Hinweis von ihr: Mehr nicht.
Offenbar reichte das dem Mann nicht. Noch am Tresen musste er sie begrapschen, das konnte sie noch abwehren. Dann folgte er ihr auf die Toilette. Dort schlug er sie und nahm gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vor. Die Staatsanwältin sprach von Vergewaltigung mit Körperverletzung, strafbar unter anderem nach Paragraph 177 StGB und Paragraph 223 StGB.
Nach dem Verlesen der Anklage empfahl Richter Thomas Hentschel eine Verständigung. Im Ergebnis dieses Rechtsgesprächs zwischen Richter und Anwälten räumte der Angeklagte die Tat im Sinne der Anklage ein. Außerdem erklärte er sich bereit, der Geschädigten 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Daraufhin veruteilte ihn das Gericht zu zwei Jahren Haft. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Angeklagte ein Kontaktverbot zum Opfer einhalten.