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Polizeipräsident: Weniger Kriminalitäts-Schwerpunkte

Seit Anfang April gelten in Dresden nur noch vier Orte als herausragende Kriminalitätsschwerpunkte. „Im März stand die jährliche Überprüfung der vier herausragenden Kriminalitätsschwerpunkte in der Dresdner Neustadt an“, sagt Polizeipräsident Lutz Rodig. Im Ergebnis fallen zwei der Orte nicht mehr in diese Kategorie, weil sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Polizeipräsident Lutz Rodig - Foto: Polizei Dresden
Polizeipräsident Lutz Rodig – Foto: Polizei Dresden

Der Alaunplatz sowie die Kreuzung Rothenburger, Görlitzer und Louisenstraße, auch bekannt als „Schiefe Ecke“ gehören nicht mehr zu den Schwerpunkten. Beide Orte hatten in den vergangenen Jahren eine überdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung aufgewiesen. Diese sei laut Polizei inzwischen deutlich zurückgegangen.

Die Einordnung als herausragender Kriminalitätsschwerpunkt erlaubt der Polizei erweiterte Maßnahmen wie die Feststellung von Identitäten oder Durchsuchungen. Ziel war es, vor allem Straßenkriminalität einzudämmen. In diesem Zusammenhang führt die Polizei seit Jahren Präsenzmaßnahmen und Kontrollen durch.

Polizeieinsatz auf dem Scheunevorplatz an der Alaunstraße im September 2024 - Foto: Florian Varga
Polizeieinsatz auf dem Scheunevorplatz an der Alaunstraße im September 2024 – Foto: Florian Varga

Gemeinsame Anstrengungen

Polizeipräsident Lutz Rodig bezeichnete die Entwicklung als Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Stadt, Polizei und engagierten Anwohnenden. Maßnahmen wie eine verbesserte Beleuchtung am Alaunplatz oder der Einsatz des Gemeindlichen Vollzugsdienstes und der Nachtschlichter hätten zur Veränderung beigetragen. Auch das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung sei einbezogen worden.

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Der Alaunplatz galt seit 2017, die Kreuzung seit 2018 als Kriminalitätsschwerpunkte. Die Bewertung basiert auf einer objektiv festgestellten überdurchschnittlichen Kriminalitätsbelastung nach dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG), Paragraph 15, Absatz 1, Nummer 2. In der Folge bedeutet das, dass die Polizei an den beiden Orten nicht mehr einfach so die Identität von Personen feststellen kann, nur weil sie sich dort aufhalten.

Trotz des Rückgangs bleiben laut Polizei zwei Orte in der Neustadt weiterhin Schwerpunkte: der Albertplatz und der erweiterte Scheunevorplatz an der Alaunstraße. Künftig will sich die Polizei verstärkt auf diese Bereiche konzentrieren.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024

Am Dienstag hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) die polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen vorgestellt und folgendes Fazit gezogen, das Sachsen ein sicheres Bundesland sei und bleibe. Die allgemeine Kriminalitätsentwicklung verlaufe seit 2018 nahezu gleichbleibend. Im Vergleich zum Vorjahr sei die allgemeine Kriminalität im Jahr 2024 um 1,4 Prozent angestiegen.

„Die Statistik zeigt im Detail vor allem einen Anstieg der Gewaltdelikte, der sich wie ein roter Faden auch durch die beiden Bereiche der Straftaten von Kindern und Jugendlichen und der Ausländerkriminalität zieht“, so Schuster. Gegen deren Ursachen können Polizei und Sicherheitsbehörden nicht allein ankämpfen. Es liege in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, Aggression und Brutalität deutlich zu verringern, so der Innenminister. Das ganze Statement in der Presseerklärung auf sachsen.de.

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Die neue Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sagte am Dienstag, dass obwohl Sachsen insgesamt ein sehr sicheres Bundesland sei, der besorgniserregende Anstieg der Jugend- und Gewaltkriminalität aus dem letzten Jahr anhalte. „Unser Ziel muss es sein, diesen Trend in den nächsten Jahren endlich zu stoppen und umzukehren“, so Geiert.

Für sie sei das effektivste Mittel eine gut ausgestattete Justiz, die Recht und Gesetz rechtstaatlich durchsetze. Von einer künftigen Bundesregierung fordert sie, zu prüfen, ob Reformen im Bereich des Jugendstrafrechts notwendig seien, um auf den strukturellen Anstieg der Jugendkriminalität angemessen reagieren zu können. „Eine Möglichkeit wäre, dass im Jugendgerichtsgesetz durch den Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt wird, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts auf die 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden nur in Ausnahmen erfolgt“, so Geiert. Das ganze Statement in der Presseerklärung auf sachsen.de.

Kriminalstatistik für die Neustadt

Die Statistik wird auf einer der nächsten Sitzungen im Stadtbezirksbeirat Neustadt vorgestellt werden.

Ein Kommentar

  1. Nunja, ohne konkrete Zahlen läßt sich das Thema nicht einordnen. Was schreiben die „Voraussetzungen“ an Zahlen vor, wieviel lagen sie bei Bestand der Crime-Zone drüber, wieviel jetzt drunter??
    Vielleicht waren es nur wenige Fälle, die um die Zahlengrenze drehen, ich mag derart pauschale Meldungen ohne Mini-Erläuterung nicht mehr. Formell muß die Polizei dies nun so tun, wenn Grenzwerte unterschritten werden, aber sich auch dort zurückzuziehen und sich auf die verbleibenden Crime-Zones zu „konzentrieren“, dürfte fraglich sein. Und schwupps, drehen sich am Schiefen Eck und im Park die Zahlen wieder. Die Täter wissen doch ganz genau, wo sie welche Barrieren haben.
    Und wie oft wurden in solchen Zonen tatsächliche anlaßlose Personenkontrollen durchgeführt? So defensiv, wie agiert wird, kann man jene wohl an einer Hand abzählen. Bei derart geringer Ausübung des Kontrollrechts ist der Unterschied zu No-Crime-Zones de facto unerheblich.
    Im Grunde müßte die ganze Neustadt ein Kontrollrecht innehaben, denn es gibt nicht nur die hier behandelte Schwer-Kriminalität, sondern allein tausende Sachbeschädigungen durch eine kleine Gruppe allnächtlicher Schmierfinken und Vandalen. Aber das gilt leider als Nichts, die Stadt ist als Freiwild freigegeben, man siehts allerorten, alle wissen bescheid, aber unsere Polizei darf nicht mal in die Tasche gucken.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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