Das Verwaltungsgericht Dresden hat Ende Mai entschieden, dass der Eilantrag von Anwohnern gegen den Sofortvollzug der durch die Stadt Dresden erteilten Baugenehmigung der Schulsporthalle abgelehnt wird. Das Gericht sieht in dem geplanten Neubau keine Rechtsverletzung der Anlieger. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da dagegen noch Beschwerde vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann.
Die Anwohner hatten Widerspruch gegen den Bau der Turnhalle eingelegt, deshalb gab es bis jetzt auch noch keinen Baubeginn (Neustadt-Geflüster vom 30. Mai 2013).
In der Begründung heißt es unter anderem, „dass die von den Antragstellern befürchtete >>Sichtmöglichkeit aufgrund großflächiger Fenster von
Umkleideräumen<< schon deshalb nicht vorliegt, da an der südlichen Gebäudeseite allenfalls der Flur belegen ist, der nach der Annahme im Widerspruchsbescheid nicht zum Verweilen dient." Auch eine erdrückende Wirkung des Bau-Vorhabens konnte vom Gericht nicht festgestellt werden.