Im Moment trinke ich keinen Alkohol. Meiner Leber zuliebe. Einen Monat pro Jahr zwinge ich mich derart zur Selbstreinigung und schade damit dem Bundesfinanzminister, dem ich in dieser Zeit keine Alkoholsteuer zahlen muss. Immer im Januar folgt diese Askese auf die alkoholreichen Dezember-Tage. In diesem Jahr war der Januar dafür ein extrem schlechter Monat. Nicht, weil mir der Alkohol-Verzicht sonderlich schwer gefallen wäre. Der Grund ist die Aneinanderreihung selbst auferlegter und staatlich verordneter Einschränkungen.
Der Alkoholverzicht ist selbst verordnet, also gibt’s zur Zeit in der Kneipe maximal alkoholfreies Bier zur Zigarette. Übrigens – ein Erfahrungswert: Clausthaler und Warsteiner schmecken nicht, Becks ist etwas besser und beginnt etwa ab der zweiten Flasche, wie Bier zu schmecken. Jever ist das Beste (gibt’s zum Beispiel im Bottom’s up, Lutherstraße). Das Nikotinverbot ist nicht selbst verordnet und gilt ab Freitag. Dann darf ich wieder richtiges Bier trinken und täte das besonders gern in angenehmer Atmosphäre. Also zum Beispiel am Tresen, bei einem frisch Gezapften. Das verbietet mir aber das Gesetz? Erst kein Alkohol, dafür aber Raucherlaubnis. Nun also keine Zigaretten, dafür Alkoholerlaubnis.
Über das finanzielle Für und Wider aus Sicht des Finanzministers (und der Krankenkassen – wer soll denn die Kosten für all die künftig viel gesünderen Senioren übernehmen, die dann 90, 100 oder wenigstens 110 Jahre alt werden?) will ich erst gar nicht philosophieren. Auch nicht über Sinn und Unsinn staatlicher Verordnungen.
Nur eine Feststellung: Nikotingegnern, die ob des neuen Verbots ab Freitag feststellen, nun sei es doch viel schöner in Läden wie der Groove Station (keine Küche), der „Garage“ (dito), dem Hebedas (was soll ich sagen: keine Küche), am Tresen des Scheune-Saals (natürlich keine Küche) … sei gesagt: Wir sind gezwungen, künftig draußen zu qualmen. Unter euren Küchenfenstern, Wohnzimmerfenstern, Schlafzimmerfenstern. Sagt später nicht, wir hätten Euch nicht gewarnt!
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Witziges Detail im Gesetz: Nach Paragraph 3, Absatz 5 ist im Knast das Rauchen erlaubt. Wenn ich also weiterhin rauche und zur Strafe irgendwann eingesperrt werde, verliere ich zwar meine Freiheit, kann aber wenigstens rauchen.
Was wird eigentlich mit den ganzen Shisha-Bars? Machen die dann auch alle komplett dicht?
Berechtigte Frage. Das Gesetz lässt dafür eigentlich keinen Spielraum. Evtl. beginnt dann die Hinterzimmerkultur wieder neu.