Die Studiobar auf der Görlitzer Straße hat zurzeit geschlossen. Hoffentlich nur vorübergehend. Einem Hinweiszettelchen ist zu entnehmen, dass hinter den verhängten Fenstern umgeräumt wird. Mit Glück richten die Betreiber nur einen Raucher-Raum ein. Bar-Kultur und Zigaretten gehören doch zusammen, oder?
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Die wirtschaftlichen Probleme der Studiobar haben sicher andere Ursachen als das Rauchverbot. Die Kneipen der Neustadt sind nach wie vor voll und – außer dem Wirt der Studiobar – regt sich auch kein Mensch mehr über den kleinen Gang vor die Tür auf.
Vielleicht würde es helfen, mal in eine nichtverqualmte Kneipe zu gehen? Es ist einfach schöner ohne Dunst. Das Geschäft selbst von Einraumkneipen wie der Studiobar läuft eben nicht schlechter, sondern im Gegenteil: besser. Ganz offensichtlich macht es den Menschen Spaß – und zwar Rauchern wie Nichtrauchern -, nicht nach jedem Barbesuch tagelang die Klamotten lüften zu müssen. In Wahrheit fragen sich viele: Wieso haben wir es uns so lange bieten lassen, dass Abendessen und Weingenuss vernebelt werden?
Hallo Feustel, das ganze ist bislang nur eine Vermutung. Ich weiß noch nicht mal, ob die Studio-Bar wirtschaftliche Probleme hat oder ob sich der Wirt über den Gang vor die Tür aufregt.
Hallo Studiobar-männer,
macht mal jetzt keine überstürzten Pro-Raucher-Investitionen.
Es gilt zu bedenken, klagt ein Wirt wegen Wettbewerbsverzerrung gegen die „Nebenraum“-Klausel und fordert den Gleichheitsgrundsatz ein, kann diese Ausnahmeregelung ganz schnell gerichtlich kassiert werden, mit dem Ergebnis eines Rauchverbotes in Gaststätten o h n e Ausnahmen wie in Bayern. Das dortige ausnahmslose Rauchverbot soll nämlich die Chancengleichheit aller Betreiber gewährleisten, ganz unabhängig von ihren räumlichen Möglichkeiten.
Statt Umbauten, die sich am Ende evtl. als übereilt erweisen, solltet ihr lieber die Türen öffenen, wenn Nichtraucher wie ich vor Eurer Bar stehen, willens nun mal öfter bei Euch Geld auszugeben.
Vielleicht kommt es ja aber auch so wie in Rheinland-Pfalz, dass in kleinen Inhaber geführten Kneipen das Rauchen erlaubt wird. Ich zitiere aus der einstweiligen Anordnung des dortigen Verfassungsgerichtshofes:
„Auf die Anträge der Beschwerdeführer (…) wird das Inkrafttreten von § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (…) bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als die Vorschrift sich auch auf Ein-Raum-Gaststätten erstreckt, die ausschließlich inhabergeführt sind. Derartige Gaststätten dürfen einstweilen in der bisherigen Art weiterbetrieben werden, wenn neben der Betreiberin/dem Betreiber keine weiteren Personen als Beschäftigte oder als Selbständige im laufenden Gastronomiebetrieb tätig sind, es sei denn, dass es sich hierbei lediglich um eine Mithilfe von volljährigen Familienmitgliedern der Betreiberin/des Betreibers handelt. Diese Gaststätten müssen ferner am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf die Raucherlaubnis hinweisen.“