Der Dresdner Kneipenchor hatte gestern gegen 21 Uhr einen spektakulären Auftritt an der Rothenburger-/Ecke Louisenstraße. Wie Mitsänger Roland berichtete, war das der letzte Auftritt des Chores vor der Sommerpause. Hier zu sehen eine freie Interpretation des Schlagers „Get Lucky“ von Daft Punk und Pharrell Williams.
Gefilmt wurde der Auftritt von Neustadt-Geflüster-Leser Jan, der die Eckenperformance heute auf Youtube veröffentlicht hat.
Den Kneipenchor Dresden gibt es seit 2012, er ist aus dem Studentenchor der Evangelische Hochschule Dresden entstanden. „Das war eigentlich eine Schnapsidee“, erzählt Roland, aber inzwischen gibt es regelmäßige Proben im Alten Wettbüro und zum harten Kern zählen etwa 40 Leute, zum erweiterten Mitsingerkreis rund 100 Sängerinnen und Sänger. Nun gibt es erstmal Ferien, im Herbst sind die nächsten Proben geplant.
Weitere Infos: www.kneipenchor-dresden.de und auf Facebook.
Sehr schön gesungen und gefilmt (wenn auch auf YT falsch lizenziert).
Naja…
Hey Torsten, warum sollte ich keine CC Lizenz dafür benutzen dürfen? Es handelt sich um eine von zwei Lizenzvarianten die Youtube mir anbietet und um die die ich besser verstehe. Das Thema Urheberrecht bei solchen öffentlichen Auftritten finde ich komplex, wenn du da Einsichten hast die mir fehlen (was gut sein kann, ich bin wahrlich kein Experte), würde ich mich über konkrete Hinweise freuen. Ich habe die Band angeschrieben, allerdings nicht auf Erlaubnis gewartet vor dem veröffentlichen sondern nur die Option kommuniziert, die Videos zu löschen, sollten sie damit ein Problem haben. Rechtlich mag das fragwürdig sein oder auch nicht. Wie gesagt, mir fehlt die detailierte juristische Einsicht, also lebe ich mit dem Risiko. :-)
„die bahn kommt“ mit dem kopp bis endhaltestelle……..
„mehr FREIE ecken für dresden“
„warum sollte ich keine CC Lizenz dafür benutzen dürfen?“
@ Jan: Dürfen darfst Du, nur ob Du’s können kannst, ist fraglich.
Ich habe die Band angeschrieben
Welche? Daft Punk oder Kneipenchor?
Die Nutzungsrechte an einem Werk (z.B. „Get Lucky“) werden i.d.R. vom Urheber des Werkes bzw. dessen Vertreter festgelegt. Das dürfte im obigen Fall das Label Daft Life (nicht der Kneipenchor) sein, das es wahrscheinlich nicht unter CC-BY veröffentlicht hat.
Inwiefern Du oder der Kneipenchor mit den öffentlichen Reproduktionen der Songs bereits die Rechte von z.B. Daft Punk verletzt habt, kann ich nicht sagen, aber eine Reproduktion der Werke dann neu zu lizenzieren, geht gar ni.
Mit anderen Worten: https://support.google.com/youtube/answer/6013276 und: https://support.google.com/youtube/answer/6013276
Endlich mal Kultur an der Ecke, statt der ewig nervigen „Sternburger Trommel Combo“ …
Hey Torsten, danke für die Antwort. Neu lizenzieren muss ich ja in jedem Fall, die Frage ist nur ob unter der „Standard Youtube License“ die ich eben noch weniger kenne/verstehe oder unter CC.
Angeschrieben habe ich den Kneipenchor. Ob die wiederum das Recht haben das Werk öffentlich vorzutragen ist ja nicht mein Problem dachte ich.
Die beiden Links die Du gepostet hast sind identisch.
Ist wohl nicht das richtige Forum das nun weitergehend zu diskutieren, trotzdem so weit vielen Dank für die Einsichten.
@ Jan: der andere link sollte sein: https://support.google.com/youtube/answer/2797468?hl=de
Anyway, trotzdem danke fürs Filmen. Hatte heute nen schönen Ohrwurm.