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Wurde Opfer einer Farbbeutel-Aktion: Wahlwerbeplakat von Stanislaw Tillich
Wurde Opfer einer Farbbeutel-Aktion: Wahlwerbeplakat von Stanislaw Tillich
Seit mehreren Wochen lächelte uns der Landesvater an der Brachfläche des ehemals geplanten Hundertwasserhauses an der Bautzner Straße freundlich zu. Nachdem die Kollegen von Die Neustadt am vergangenen Freitag auf diesen Lächler hinwiesen, ging es ganz schnell. Ein paar gezielte Farbbeutel-Würfe und am Abend hatte sich der sächsische Ministerpräsident farblich der Bunten Republik angepasst.

Eigentlich hätte der lächelnde Oberlausitzer aber dort schon gar nicht mehr hängen dürfen. Das Plakat ist ganz klar als Wahlwerbung zu erkennen und solche ist in Dresden nur sechs Monate vor einer Wahl gestattet und muss eigentlich binnen einer Woche nach der Wahl entfernt werden. Siehe dazu die Verfahrensregelung über Wahlwerbung in Dresden.

Doch mit den bunten Verzierungen könnte das Plakat wohl als Kunst durchgehen und braucht nun wahrscheinlich nicht mehr entfernt werden.

Ob das im Sinne der Farbbeutel-Werfer war?

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8 Kommentare

  1. lt. verlinkter Verordnung ist die Nutzung solcher „Großplakatschilder“ nur in der Vorwahlzeit gestattet…bedeutet 36 Tage vorher?! *krümelodernichtkrümelkack* ;)

  2. @Steffen: Dabei geht es um die Großflächenplakatschilder, die aufgestellt werden. Wenn ein Krümelodernichtkacker die ganze Verordnung mal genauer unter die Lupe nimmt, dann wird die das Plakat ermöglichende Gesetzeslücke jedoch deutlich:

    für politische Zwecke anlässlich von Wahlen mit Werbeträgern auf öffentlichen Straßen und Straßenbegleitgrünflächen

    Das Plakat ist zwar von einer öffentlichen Straße aus einzusehen, hängt aber nicht direkt an einer solchen.

  3. Wie gemein!!! :-( Dabei ist der Stani sooo süüüß! Mein allerliebster Politiker überhaupt! Also: nicht politisch mein ich,- eher persönlich. So als Mensch! Können die Leute ihren Frust nicht an Kindern oder Tieren auslassen? Echt gemein sowas!

Kommentare sind geschlossen.