Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Dresden begrüßt das Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zu einer durchgängigen Markierung des provisorischen Fahrradschutzstreifens an der Edeka-Baustelle am Albertplatz. Das Gericht hatte entschieden, dass die Markierung wegen der besonderen Gefahrenlage für Fahrradfahrer erforderlich sei. Die Stadt wird aufgefordert, den Schutzstreifen bis zur Erna-Berger-Straße zu verlängern. Derzeit reicht die Markierung nur einige Meter vom Albertplatz in die Antonstraße hinein.
Der Neustadt-Grüne und Ortsbeirat Michael Ton hatte die Stadtverwaltung verklagt und nun in erster Instanz Recht bekommen. „In der Regel sind Baustellen weg und die Verfahren eingestellt bevor es zum Urteil kommt“, freut sich der Sprecher des ADFC, Dirk Spitzner. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sei es notwendig, dass die behördlichen Anordnungen an Baustellen rechtsstaatlich geprüft werden können. Dieses Urteil konnte rechtzeitig gefällt werden, weil ein sogenanntes Eilverfahren zugelassen wurde. „In Dresden gelang das in einem solchen Fall zum ersten Mal,“ erklärt Spitzner.
Die Stadtverwaltung will das Urteil nun prüfen und es entweder umsetzen oder vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. Bevor die Arbeiten an dem künftigen Einkaufszentrum (Neustadt-Geflüster vom 5. August 2014) begonnen hatten, teilten sich Fußgänger und Radfahrer den Fußweg. Doch da die Baustelle bis zum Fußweg reicht ist dort nun kein Platz mehr. Nach der derzeitigen Regelung müssen die Radfahrer bis zur Erna-Berger-Straße die Straße benutzen. Fakt ist: Derzeit passen zwischen Gleisbett und Bauzaun keine vollwertige Fahrspur und Radfahrstreifen.
Schön, dass mal etwas passiert.
Fast jeden Morgen fahre ich mit dem Fahrrad vom Hecht über die Albertbrücke und weiter über den Sachsenplatz und begehe dabei tägliche unzählige Verkehrsverletzungen, weil ein Ordnungsgemäßes Fahren einfach nicht möglich ist, bzw einfach zu kompliziert ist.
es wird interessant, wie lange sich nun die verwaltung „zeit lässt“, bis eine festlegung folgt. man kann ja ein bißchen zurückstänkern – durch turnusgemäß-wochenlange verzögerungstaktik.
eine weitere beschreitung des rechtsweges wäre zudem ein deutliches zeichen, auf welchem sachstandsniveau die straßenverwaltung noch verharrt. letzteres wäre eine bankrotterklärung an eine zukunftsorientierte verkehrsentwicklung im 21. Jh.
die verkehrslösungen an baustellen sind stadtweit oft nicht nur von unzeitgemäßer und dilletantischer art, sondern verstoßen gegen geltendes richtlinien- und gesetzeswerk.
nach jahren der sich wiederholenden ärgernisse ist herrn ton jetzt bestimmt mal der kragen geplatzt – gut so. er hat die kompetenz, ein solches verfahren anzustoßen und dadurch hoffentlich dauerhafte verbesserungen für alle zu erreichen.
Ich unke mal rum: die Verwaltung sperrt die Straße für Radfahrer und der Radler der trotzdem lang fährt, macht das auf eigenes Risiko bzw kassiert bei den Kontrollen ein saftiges Bußgeld
Da ist so viel Platz auf der Straße von der Breite her, da könnte man im Prinzip auch solche Betonmauern hinstellen, die Straße und Radweg trennen.
Wozu Betonmauern? Auf der Fahrbahn ist genügend Platz – das stimmt. Aber man muss die Verkehrsarten nicht unnötig separieren. Dadurch würde es nur noch gefährlicher (vor allem in Kreuzungsbereichen) und es gäbe auch keine Möglichkeit, Hinternissen auszuweichen. Wenn man Radfahrstreifen einrichten möchte, dann sollte man es konsequent durchziehen:
Überall, wo es mindestens zweispurig ist, sollte eine Spur als Radfahrstreifen markiert werden. Vor Kreuzungen sollte je nach Platzverhältnis der Radfahrstreifen pro Richtung fortgesetzt werden oder rechtzeitig enden, so dass Radfahrer sich sicher im Verkehr und der jeweiligen Richtungsspur einordnen können.
So könnte auf der Antonstraße vom Albertplatz bis hinter die Marienbrücke ein Radfahrstreifen angelegt werden. Am Bahnhof DD-Neustadt würde der Radfahrstreifen auf der rechten Geradeausspur verlaufen – Rechtsabbieger ordnen sich mit den Autos ein. Es gibt noch viel mehr Straßen, wo dies genauso möglich (und auch sinnvoll) ist: z.B. Albertstraße und Carolabrücke.
Korrektur: Es muss natürlich „Hindernisse“ heißen. Wer weitere Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Den Vorschlag, den Readfahren eine gesamte Spur einzuräumen, muss man wohl nicht weiter kommentieren.
In der Umsetzung hätte er die Konsequenz, dass die Tram auf der Antonstraße und Carolabrücke durch PKWs behindert wird, die ja dann nur auf der Spur mit dem Tramgleis fahren dürfen. Das kann es ja auch nicht sein.
Eventuell habe ich den Vorschlag vom Radler auch nur falsch verstanden…
Gut, dass geklagt wurde. Und die Verwaltung will eine Revision, weil es ja eine Frechheit ist, dass Verkehrsteilnehmer sich für ihre Sicherheit einsetzen. Über Fußgänger redet erst gar keiner. Aus Sicht der Politik ist dieses Provinzkaff nur dazu da, vom Verkehr durchquert zu werden und als Verkehrsteilnehmer gilt nur der Autofahrer. Alle anderen sind lästig, denn sie behindern den Verkehr und können höchstens auf Duldung durch die Verwaltung hoffen. Jetzt wird vermutlich Prof. Koettnitz, Leiter des Tiefbauamtes der schuldenfreien Dynamikhauptstadt, feststellen, dass leider kein Geld für ein paar Meter weiße Markierungslinie vorhanden ist.
Es ist noch nicht entschieden, ob die Verwaltung in Revision geht.
Man könnte jetzt in der Tat auf die gerade verhängte Haushaltssperre verweisen… Gilt die auch für Rechtsverfahren?
@Zackbäm: Sie meinten sicher die Marienbrücke – ansonsten haben Sie mich schon richtig verstanden. Nur (zumindest für das kurze Stück der Antonstraße) sehe ich die Behinderung der Tram durch die Autofahrer nicht wirklich. Das lässt sich dort sehr gut mit Vorrangschaltung bewältigen. Auf der Marienbrücke würde es sicher etwas schwieriger – aber auch dort müsste es durch Vorrangschaltung funktionieren. Und der Rest ist ja tatsächlich 2-spurig neben der Tram, so dass dann noch eine Spur neben der Tram für die Autofahrer übrigbleiben würde.