Soeben hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) entschieden: In kleinen Kneipen in Sachsen darf vorerst weiter geraucht werden. Die Richter setzten das Nichtraucherschutzgesetz vorläufig für Ein-Raum-Gaststätten aus, die vom Inhaber geführt werden. Neun sächsische Wirte, unter ihnen Mario Schmidt, der Betreiber des „Inkorrupt“ auf der Görlitzer Straße hatten den Eilantrag beim sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
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Das geht aber nur, wenn sich der Besitzer selbst hinter den Tresen stellt. Mal sehen, ob da jetzt was passiert. Ich werde es im Auge behalten.
Also jetzt gilt´s: Die Studiobar kann wieder öffnen.
Ich vermute allerdings, dass der Inhaber schlicht pleite war. Verluste durch das Rauchverbot kann er ja keine gehabt haben – Die Bude war ja die ganze Zeit geschlossen.