Um das Stückchen Elbe-Radweg zwischen Neustädter Hafen Sportplatz wird heftig gestritten. Die Marina-Garden-Investorin, Architektin Regine Töberich, hatte vor ein paar Tagen angekündigt, dass sie den Nutzungsvertrag mit der Stadt aufkündigen will. In der Folge müsste der Radweg gesperrt und eine Umleitung über die Leipziger Straße eingerichtet werden.
Nun hat sich der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU), der nebenbei auch für das Oberbürgermeisteramt kandidiert, mit der Investorin getroffen, um „diese Eskalation und damit einen enormen Schaden für die Stadt Dresden abzuwenden.“ So erklärt er in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung: „Es ist für mich nicht akzeptabel, dass gerade jetzt zum Beginn der Fahrradsaison unser sehr beliebter und stark frequentierter Elbradweg nicht mehr durchgängig nutzbar sein soll.“
AfD: „Links-Amigos sind verantwortlich“
Nach dem Gespräch mit Frau Töberich ist er optimistisch, dass es eine Lösung des Konflikts geben kann. Nach Ulbigs Ansicht müsse dafür aber der Wille der Stadtverwaltung inklusive der rot-rot-grünen Mehrheit des Stadtrates vorhanden sein, die Rechte der Investorin anzuerkennen. Schließlich, so Ulbig, gehe es um Investitionen in Wohnungsbau. Nun will er sich für die Klärung stark machen und hat Frau Töberich gebeten, ihm etwas Zeit zu geben, bevor sie ab April vollendete Tatsachen schafft und erheblicher Schaden entsteht.
Inhaltlich ähnlich aber mit drastischeren Worten äußerte sich gestern auch AfD-Stadtrat Jörg Urban, Fraktionssprecher für Stadtentwicklung und Bau: Die Pläne der tiefroten Stadtratsmehrheit seien realsozialistische Träume, die unwirtschaftlich seien: „Was die Linken hier machen, ist respektloser Umgang mit Eigentümern und Investoren, Verzögerung von Investitionen und Stadtentwicklung.“ Sein Parteigenosse Stefan Vogel, Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion ergänzt: „Das investorenfeindliche Klima in Dresden gefährdet wichtige Vorhaben in der Stadtentwicklung und vernichtet Arbeitsplätze. Das haben allein die Links-Amigos zu verantworten.“
Grüne: Stadt hat Vorkaufsrecht für die Fläche
Auch die Grünen haben sich zu Wort gemeldet. Thomas Löser, stadtentwicklungspolitischer Sprecher, sieht den Ball jetzt bei der Stadtverwaltung: „Wir können nicht hinnehmen, dass der Radweg einfach weggebaggert wird und die Stadt zusieht. Die Stadt hat in den letzten Jahren versäumt, die öffentliche Widmung als Fahrradweg dauerhaft zu sichern. Es gibt aber in Fällen wie diesen ein Vorkaufsrecht der Gemeinde, wenn öffentlich begründbares Interesse besteht.“ Frau Töberich sei aus seiner Sicht nicht gut beraten, den Konflikt mit der Öffentlichkeit auf diesem Wege zu suchen. Interessen von Investoren dürften nicht zu Lasten einer breiten Öffentlichkeit gehen. Das wäre hier eindeutig der Fall.
Das Vorkaufsrecht würde greifen, wenn sich das Grundstück derzeit noch im Eigentum der Erbengemeinschaft befindet und die DresdenBau die Verkaufsoption ziehen will, um das Gelände zu entwickeln. Auf eine solche Eigentumslage deutet auch der Umstand hin, dass der Gerichtsvollzieher die Räumung des „Freiraum Elbtal“ im Namen der Erbengemeinschaft veranlasst hat (Neustadt-Geflüster vom 27. Februar). Dann müsste allerdings auch die Kündigung des Radweg-Vertrages mit der Stadt von der Erbengemeinschaft ausgehen. Im Baugesetzbuch (§24, Art. 1, Abs. 1, s. Link) ist geregelt wie die Kommune ein Vorkaufrecht ausüben kann. Daraus geht hervor, dass die Kommune bei Vorliegen eines Bebauungsplanes ein Vorkaufsrecht wahrnehmen kann, wenn „öffentliche Zwecke“ betroffen sind. Allerdings betont Töberich immer wieder, dass ihr das Grundstück schon gehört. Sie habe es bereits 2014 erworben, die Stadt habe damals vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Hintergrund: Regine Töberich will mit Ihrer DresdenBau und Projektierungsgesellschaft an dieser Stelle Wohnungen errichten. Für das Projekt „Marina Garden“ gibt es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der Bauantrag hätte nach ihren Angaben bis spätestens zum 23. Januar entschieden sein müssen. Zwischendurch hat der Stadtrat aber einen veränderten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan vorgelegt, der das Projekt zumindest stark einschränken würde. Aus Töberichs Sicht ist dieser Beschluss jedoch nicht relevant, weil er keine Veränderungssperre beinhalte. In der Zwischenzeit hatte die übergeordnete Behörde, die Landesdirektion den Stadtratsbeschluss gekippt (Neustadt-Geflüster vom 5. März 2015). Mit einem Eilantrag hat der Stadtrat heute Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion eingelegt. Die Planungen zum Nachbargrundstück „Hafencity“ wurden erneut vertagt.
Angeblich wird auch schon über Enteignung beraten . . . das wäre wünschenswert, damit der Radweg nicht als Druckmittel auf Kosten der Allgemeinheit für die Interessen einer *****Teile des Kommentars wurden entfernt. Siehe Hausordnung. Unterstellung.***** Töberich herhalten muß.
Und Markus Ulbig ist ja dafür bekannt, in allen Lagern, auch wenn sie noch so rechts liegen (bezieht sich nur auf M. Ulbig), auf Stimmenfang zu gehen . . .
Wasn krimi :)
der Eigentümer lässt sich doch leicht raus bekommen, da alle Kaufverräge über den Tisch der Stadtverwaltung zur Prüfung von Vorkaufsrechtsoptionen laufen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erklärung der Gemeinde über das Bestehen und die Ausübung des Vorkaufsrechtes (bzw. auf dessen Verzicht) bei jedem geplanten Abschluss eines Grundstückskaufvertrages. Grundbuchämter dürfen Grundstückskaufverträge nur im Grundbuch eintragen, wenn das so genannte Negativattest vorliegt.
Also Anfrage stellen – wenn tatsächlich der Verkauf noch nicht getätigt wurde, ist hier aufgrund Baugesetzbuch (BauGB)
§ 24 Allgemeines Vorkaufsrecht meines Erachtens schon dessen Ausübung möglich –> kostet halt abe auch was.
@Elke: Danke für den Hinweis. Ich habe jetzt mal bei der Stadtverwaltung angefragt, wer denn nun gekündigt hat.
Es sollte der Stadtverwaltung doch wohl möglich sein beim Grundbuchamt herauszufinden wem das Grundstück gehört.
Frau Töberich behauptet sie habe das Grundstück 2014 gekauft und die Stadt hätte auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Die Frage hier ist ob das Grundstück eventuell hinter vorgehaltener Hand verkauft wurde ohne das Stadt überhaupt ihr Vorkaufsrecht hätte ausüben können.
Zumal ich mich Frage wieso dort überhaupt auf der gesamten Fläche gebaut werden darf, wenn das doch Überflutungsgebiet sein soll…
Die Stadt bereits 2014 auf das Vorkaufsrecht verzichtet, heißt es. Hinzu kommt, dass sich dieses Vorkaufsrecht nicht auf das Stück Elberadweg bezieht, sondern auf das komplette Grundstück – und das wollte die Stadt damals nicht kaufen.
und ein neu gebauter Radweg für die ganze Öffentlichkeit dort gebaut wurde.
Da kann = sollte nicht plötzlich ein Betonklotz (Wohnparks…) im Wege stehen.
Die Elbwiesen und der vorhandene Radweg ist/sind für Alle da…
@tom Wenn alle offengehaltenen Hände gut gefüllt sind, dann geht in Sachsen so einiges! Bis die mit diesem Mist aber Geld verdienen kann, hoffe ich, wird noch sehr sehr viel Wasser die Elbe hinabfließen … und was bis dahin nicht noch so alles passieren kann … am Ende ein Hochwässerchen, oder ein Feuerchen durch Blitzschlag, kann ja schließlich auch nicht wirklich ausgeschlossen werden. Im Sachsensumpf ist ja auch einfach beinahe alles möglich. Und warum? Weil wir es zulassen und noch immer treudoof, auf völlig naive Art und Weise, auf Rechtsstaatlichkeit und an das angeblich stets zu berücksichtigende allgemeine öffentliche Interesse bei der Bewertung eines solchen Sachverhalts glauben, zu oft aber eben völlig umsonst.
Bin gespannt, wie lange die Bürger sich wohl noch in diesem devoten Verhalten ergehen werden, und es weiter für normal halten, wie sich diese profitgierigen egomanen Plagen hier so aufführen dürfen, ohne dafür geteert & gefedert aus der Stadt gejagt zu werden!
tom: Grundstücke „heimlich“ zu kaufen, ist hierzulande eher schwierig. Es ist eine Grundbucheintragung erforderlich, es muss notariell beglaubigt werden etc. Klar kann man sich davon unabhängig privatrechtlich einigen, das bindet aber die öffentliche Verwaltung in keiner Weise. Und wenn gerade bei dem Fall gemauschelt wird, würde das wohl rauskommen.
Ganz ehrlich: wer in der öffentlichen Verwaltung Schmiergelder annimmt, ist dämlich. Das kommt früher oder später raus, und dann wars das. Auf politischer Ebene läuft sowas schon eher ab, aber heute auch nicht mehr mit schwarzen Koffern, sondern subtiler. Da landen dann Politiker nach ihrer Karriere schon mal schnell auf gut dotierten Aufsichtsratsposten und so…
Gemäß Auflassungserklärung hat Többerisch freie Hand am Grundstück. Sie kann also selbst und nicht „im Namen von“ handeln (und kündigen). Letzte Woche war zumindest der erst kürzlich gestellte Antrag zur Grundbucheintragung noch in Bearbeitung. Der Eigentümerwechsel geht also dieser Tage über die Bühne. MMn hat die Stadt nun Zugriffszeitpunkt und – recht.
Aber Hilbert und Marx haben die Verwaltung hier so gegen die Wand gefahren, daß einen nichts mehr wundert. Angeblich ermittelt mal wieder die Staatsanwaltschaft im Sachsensumpf herum, wer was wann wie und warum gemacht hat.
Sehr schön! Endlich wieder eine Posse, in die unser Stadtrat maßgeblich verwickelt ist. Ich hatte mich die letzten Jahre schon richtig gelangweilt, als die schwarz-gelbe Ratsmehrheit plötzlich anfing, einen normalen Ratsbetrieb durchzuziehen. Der Ausbau der Königsbrücker hatte sich als Aufreger abgenutzt und der Baustopp für den deutschen Investor am Herzogin Garten entpuppte sich leider als nicht unterhaltsam genug.
Aber endlich geht es wieder los! Danke, liebe Genossen!
Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Marx noch Hilpert auf!
wann wurden denn die Verträge zu diesen nutzlosen und nicht passenden Bauten zwischen Investor und Stadt erstellt und beschlossen? = schwarz-gelb?
@Anton: Lass uns wissen, wenn die Stadtverwaltung Dir antwortet.
@bautzner: Die hat sehr ausweichend geantwortet. Habe aber nun noch ein paar Fakten eingesammelt. Artikel ist in Arbeit. Entweder heute Abend oder morgen.
Würd zeit das der frau töbrisch die Straße vorm eigenheim weggebaggert wird. *****Teile des Kommentars wurden entfernt. Siehe Hausordnung. Beleidigung.*****