Wie die Stadtverwaltung mir auf Nachfrage bestätigte, besteht ein Gestattungsvertrag zwischen der Erbengemeinschaft Grumbt (ehemaliger Eigentümer des Flurstücks) und Dresden zur unentgeltlichen Nutzung von 450 Quadratmetern für den Radweg entlang der Elbe. Der Vertrag liegt mir inzwischen vor. In Paragraph 3 steht, dass der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann. Das ist deutlich und auch Baubürgermeister Jörn Marx (CDU) räumt ein:
„Sofern dieser Vertrag wirksam gekündigt ist, müsste die Stadt den Radweg innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Vertrags entfernen und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen.“ Gekündigt wurde der Vertrag von der DresdenBau am 6. Februar mit der vereinbarten Frist von einem Monat zum Monatsende. Das teilte mir Michael J. Wandtke von der DresdenBau Gruppe mit. Er ergänzt: „Wie wir abschließend verfahren, ist noch offen.“
Die DresdenBau hatte das Grundstück „Marina Garden“ von der Erbengemeinschaft am 2. Mai 2014 gekauft. Zu dem Zeitpunkt hätte die Stadt Dresden ihr Vorkaufsrecht ausüben können. Die Stadtverwaltung hatte dies auch auf Antrag der Grünen geprüft, erläutert Wandtke. Vier Monate später, am 2. September 2014 teilte sie der DresdenBau mit, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Diese Fakten müssten den Stadträten Thomas Löser (Grüne) und André Schollbach (Linke) bekannt sein, erklärt Wandtke von der DresdenBau. Es sei geradezu beschämend, dass in Anbetracht dieser Tatsache Herr Löser als baupolitischer Sprecher seiner Fraktion und Herr Schollbach als Jurist derartige, völlig kompetenzfreie Mitteilungen verfassen im vollen Bewusstsein, damit die Öffentlichkeit zu manipulieren.
Damit scheidet nun die Variante mit dem Vorkaufsrecht zur Sicherung des Elberadweges aus. Möglicherweise hat der Fraktionsvorsitzende André Schollbach (Linke) das dann doch schon gewusst, denn gegenüber Dresden Fernsehen äußerte er am Donnerstag dass man eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit prüfen müsse.
Was für eine Posse. 2001 macht die CDU diesen unsäglichen Vertrag, der ‚Linken‘ fällt als erstes Enteignung ein.
Danke Anton!
Es wird nicht bei der Aufdeckung dieser einen Un-Wahrheit bleiben. Das Geplapper davon, dass das Bauen um Überschwemmungsgebiet laut Baugesetzbuch (komplett) verboten sei, wird sich ebenfalls als Un- bzw. Halbwahrheit erweisen.
Sowohl an der Prießnitz, als auch an der Flutrinne (Elbe) wurden in letzter Zeit Baugenehmigungen durch die Stadtverwaltung erteilt.
Außerdem wird langsam klar, dass es – auf absehbare Zeit – von Seiten des Freistaates – mangels ausreichender Schadenshöhe im Bereich der Leipziger Straße – keinen „staatlichen“ Flutschutz geben wird. Dass Frau Töberich zumindest einen partiellen Flutschutz für die eigene Bebauung geplant hat und es danach möglich sein wird, angrenzende Grundstücke miteinzubeziehen, verschweigen die ausgewiesenen FeministInnen Löser, Lichdi & Schollbach geflissentlich.
Hoffentlich spricht sich das bis zur Oberbürgermeisterwahl rum, sodass die Wähler ihre eigenen Schlüsse ziehen und an der Wahlurne in politisches(!) Handeln umsetzen können.
Wie kann man nur so dämlich sein & das Vorkaufsrecht verstreichen lassen???
@Klaus: ganz so einfach ist es nicht. Für ein Vorkaufsrecht müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Genau das hat die Stadtverwaltung ja die vier Monate geprüft.
@Anton: Ok, rechtlich, das muss ich zugeben, sind mir die Abläufe nicht geläufig. Inhaltlich musste bzw. muss aber diese Stück Radweg der Allgemeinheit unbedingt zugänglich bleiben. Das vermeintliche Gemeinwohl wird bei jedem anderen Straßenbau über das Individualwohl gestellt, und hier soll das nicht bei einem breitgenutzten, super-sinnvollen winzigen Stück Radweg (der bereits existiert) nicht möglich sein?
Sprich rein theoretisch müsste der Radweg schon weg sein?
Weltklasse …
Und nochmal: das Vorkaufsrecht betraf das GESAMTE Grundstück (dass die Stadt nicht wollte, so hat es zumindest CDU-Mann Patrick Schreiber gesagt), nicht nur das Stück Elberadweg. Man hätte den Radweg nicht losgelöst vom Grundstück erwerben können.
ist nicht schlimm, aber doppelt gemoppelt.
“ Die DresdenBau hatte das Grundstück “Marina Garden” hatte das Grundstück von der Erbengemeinschaft am 2. Mai 2014 gekauft. “
Grüßle
Danke, korrigiert.
das ist schlecht
Ansonsten fehlt mir zu der Inkompetenz der Politiker nix mehr ein.
Morgen doch wieder in der Stadt spazierengehen?
Davon werden die zwar nicht schlauer aber vielleicht endlich munter.
Alraune
Und was hat DresdenBau für das Grundstück im Sinne?
@Sebastian: Die DresdenBau will auf dem Gelände Wohnungen errichten (vgl. Neustadt-Geflüster vom 11. Februar). Die Sperrung des Radweges hat direkt damit nichts zu tun, dass ist eine Reaktion auf die verweigerte Baugenehmigung.
@Fidel:
Du behauptest in Flutgebieten dürfe gebaut werden: „Sowohl an der Prießnitz, als auch an der Flutrinne (Elbe) wurden in letzter Zeit Baugenehmigungen durch die Stadtverwaltung erteilt.“
Hast du irgendwelche Quellen die das belegen?
An der Prießnitz gibt es noch kein ausgewiesenes Hochwasserschutzgebiet, da das Gebiet bisher nur zur „Jahrhundertflut“ und 2014 überflutet wurde. Es wird dort zur Zeit an einem Konzept gearbeitet. Eventuell müssen die Kleingärten weichen, notfalls durch Enteignung (genau wie bei Marina Gardens): Neustadt-Geflüster vom 25. Februar
Zu deinem anderen Punkt, der Genehmigung von Bauten an der Flutrinne: Wie du schon selbst geschrieben hast geht es um Grundstücke an der Flutrinne, nicht in der Flutrinne.
Auch diese Grundstücke sind keine ausgewiesenen Überflutungsgebiete.
Was das Grundstück von Frau Töberich angeht…gleiche Sache wie an der Prießnitz, die Konzepte zum Hochwasserschutz/Ausweisung von Überflutungsgebieten sind noch in Arbeit. Ein Baustopp ist hier sinnvoll, da es sich bereits abzeichnet das die geplanten Häuser von Frau Töberich im Überflutungsbereich liegen werden.
Es geht ja nicht darum, dass sie gar nichts bauen darf. Nur eben nicht so viel wie sie gerne hätte.
dann hätte die Stadt Dresden damals bei dem Weiterverkauf des Grundstückes oder bei der Neuanlage/Bau des Radweges— sich diese betreffende Fläche sichern müssen.
Was ist denn das für ein ominöser Vertrag- 1 Monat Kündigungsfrist
—- zumindestens hätte die Stadt Dresden bei Weiterverkauf der Fläche auf eine weitere Nutzung der Fläche für den Radweg ,,pochen“/ es vertraglich regeln müssen!
Frau Töberich hat von Anbeginn versäumt ihr Projekt gemäß der städt. Rahmensetzungen zu planen. Sie hat es v.a. versäumt, es nach der Flut 2013 adäquat anzupassen. Ihre Gier fällt ihr nun auf die Füße – Radweg hin oder her – selber schuld.
anni: vermutlich hat die Verwaltung es (wie so oft) tatsächlich vor Jahren versäumt, den Wegevertrag gemäß hier anliegendem großen Allgemeininteresse mit den dafür üblichen Zusatzklauseln zu versehen. Nur dadurch kann Töbi jetzt einen Popanz aufziehen. Halb so wild: notfalls baut die Stadt den Abschnitt neu – 5m Richtung Elbe. Druckmittel ist der Weg nicht.
Natürlich kann ein Vorkaufsrecht auch nur für eine Teilfläche ausgeübt werden, es gibt keinen Zwang auf das ganze Areal. Natürlich heißt „4 Monate Prüfung“ nicht, daß da jeden Tag jemand „prüft“. Hier liegt sogar eine eigentliche Pflicht zum Vorkauf an. Warum das nicht erfolgt ist und wer wann welche Anweisung von oben gab, prüft wohl nun die Staatsanwaltschaft. Es gab vermutlich Klüngelei zw. CDU-Verwaltungsspitze und Bauentwicklerin.
@tom: Doch, die genannten Areale liegen im sog. förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das Bauprojekt an der Flutrinne wurde in der Presse erwähnt. Ansonsten hast du Recht: bis zur Klärung der HW-Vorsorge muss ein Baustopp abgesichert werden, was bei Töbi aber ziemlich kompliziert ist.
Denn natürlich ist laut Sächs. Wassergesetz (Fidel: nicht laut BauGB) das „Bauen in Überschwemmungsgebieten untersagt, ABER:, und das wußte ich zuletzt auch noch nicht, das betrifft nur die NEUausweisung von „Baugebieten“. In allen Fällen hier lagen bereits geplante rechtlich ausgewiesene Baugebiete vor – zumeist gemäß alter B-Pläne. Das heißt nicht, daß dort schon was stehen muss oder überhaupt mal gebaut wurde. Damit greift bei unseren Arealen allein die Vorschrift, quasi „aufgewarftet“ (erhöht und abgesichert) zu bauen, damit wenig/keine Schäden entstehen.
Das wäre unter CDU/FDP zuletzt wohl so durchgegangen, aber RGR wollten diesen laxen Umgang mit Fluten nicht weitertreiben. Darüber zu streiten ist aber ein anderes Thema. Verwerflich ist eine Vorsorgestrategie allerdings mitnichten.
Bei Töbis Areal kommt erschwerend hinzu, dass die Definition dieses Geländes unterschiedlich ausfallen kann: die Landesdirektion stellte klar: es war und ist ein altes Baugebiet nach §34 (nicht nach §35). Nun springt hier aber erneut das Wassergesetz ein, was hier zwar das Bauen erlauben würde, jedoch jede Nutzungsänderung verbietet. Das bedeutet, dass Töbi nur gewerblich genutzte Objekte bauen darf. Ich schlage ein Tankstellen-Eldorado mit Puff-Drive-in vor. :)
@fidel: viel zu viel des rumgefidels – mit Halbwissen. Und fragliche Schuldvermutungen obendrein. Richtig: es geht nun ums „Aufdecken“ – aber von Verwaltungsfehlern und dessen Gründen. Das hat mit RGR nicht zu tun.
Natürlich soll es einen „staatlichen“ Gebietsschutz geben. Was du meinst ist: keinen freistaatlichen. Dann wärs richtig. Hier liegt (übrigens: NOCH) kein ausreichendes Schadenspotential an, sodaß sich der Freistaat absehbar nicht an einem Gebietsschutz beteiligen wird (der muss schließlich die Landesbankpleite noch bedienen). Darum gehts: die Stadt hat sich bereits festgelegt, muss es aber selbst finanzieren. Es wird einen Gebietsschutz geben. Die Stadt wird aber auch kaum Geld haben und wird vermutlich auf Kompromißsuche mit Investoren gehen müssen. Usw. usf. – hat auch nichts mit RGR zu tun.
fidel: Was erwartest du von unseren Stadträten? Die können sich doch nicht in jedem Detail bestens auskennen, was hier nun leider notwendig wird. Ich wette, man war bis vor der Radwegposse auch noch völlig uninformiert in vielen Belangen, die nun stückhaft hervorkommen. Auch Stadträte kommen längst nicht an alle Informationen.
Das Medienbild ist von gegenseitiger Hetzerei geprägt, aber mehr als es das Recht hergibt, können auch Schollbach und Co nicht vollführen. Es ist völlig wumpe, was palavert wird für die Tagesjournallie. Wichtig ist einzig, was dann in realen Schritten gehandelt wird. Derzeit herrscht eine unsägliche Gemengelage: die Verwaltung hat gravierende Fehler gemacht und ist am Zug, die gesamte Lokalpresse hat Null Ahnung und die Stadträte sind tlw. schlecht informiert.
Erstaunlich dumm ist aber die tendentielle Pressedarstellung pro Töberich – faktisch siehts aber für Töbi sehr sehr düster aus. Man sollte dieser quotenheischenden Medienmasche nicht allzu sehr aufn Leim gehen.
Schönen Tach noch. Und ruhig bleiben bitte.
ach, noch was (tschuldi):
Wie die Grundeigentümerfrage juristisch zu beurteilen ist, ist noch offen. Die Lokaljourallie bezog sich bisher nur auf eine Meinung der Projektentwicklerin. Meines Wissens erfolgt eine Meldung auf Eigentümerwechsel an die Verwaltung erst bei Vollzug im Grundbuch. Danach obliegt der Stadt jetzt die Prüfung des Vorkaufsrechts. Vermutlich drängte Töberich schon nach der Flut 2013 auf Zusagen des Verzichts, weil ihr mögliche Folgen des Flutereignisses schwanten. Dazu führte sie ggf Hinterzimmergespäche, wie auch zuvor zum Bauprojekt – mit erwähnten (mündlichen?) Zusagen. Inwiefern ihr tatsächlich rechtskräftige Schriftstücke vorliegen, wird sich zeigen. Dazu sollte dann mal die CDU-Verwaltungsspitze mit der Wahrheit rausrücken. Noch ist hier – entgegen nullinformativen Pressegewäschs – nichts klar. Warum sollen die Stadträte da durchschauen. Marx, Hilbert und Co müssen endlich raus mit den Infos.
@nepomuk
„Derzeit herrscht eine unsägliche Gemengelage“
Derzeit? bei dem Desaster-Record in Dresden, von Wiener Loch, Brücke bis jetzt diese Posse? Da würde es mich als Investor grausen.
Nein das ist nicht nur „derzeit“ das ist absolut typisch für Dresden. Und zwar egal wer gerade an der Macht ist, hängt also nicht von den aktuell handelnden Personen ab sondern ist meiner Meinung nach ein strukturelles Problem.
Meiner Vermutung nach: fehlendes Großbürgertum welches die Fäden in einer Stadt im Hintergrund halten und spielen kann. Ist leider historisch bedingt.
Das typisch Dresdner Kleinbürgertum (*) will das kompensieren, schafft das aber nicht.
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(*) Man sehe sich die Personen beim beim Semperoperball an wo Dresdens „Eliten“ sich gerne präsentieren