Wie angekündigt, hat die Stadt gestern mit der Vorbereitung der Wiederherstellung des Elberadweges begonnen. Dabei haben die Vermessungstechniker vor Ort festgestellt, dass die Baggerfahrer unter der Regie von Regine Töberich offenbar das falsche Stück Radweg weggerissen haben.
Dies berichtete Bild Dresden und konfrontierte die Investorin mit dem Vorwurf. In einer Pressemitteilung räumte sie in der Nacht noch den Fehler ein. Wörtlich heißt es: „Der Teil des Elbradweges, der abgerissen wurde, befindet sich auf städtischem Grundstück, nicht auf dem Grundstück Marina Garden.“ Für diesen Fehler möchte sie sich entschuldigen und die volle Verantwortung übernehmen. „Selbstverständlich lasse ich den Elbradweg an dieser Stelle von einer Fachfirma unverzüglich wieder in einen einwandfreien und ordentlichen Zustand versetzen oder übernehme, je nachdem nachdem für welche Variante die Stadt sich entscheidet, die Wiederherstellungskosten.“ Die ganze Pressemitteilung lässt sich auf Töberichs Facebook-Site nachlesen.
Währenddessen ist die Stadt seit dem frühen Morgen dabei, den Radweg instand zu setzen. Wie Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz gegenüber Mopo24 erklärte, soll die Radstrecke bis heute Mittag wieder hergestellt sein. Die Wiederherstellungskosten schätzte die Stadtverwaltung gestern auf etwa 12.000 bis 15.000 Euro.
Zwar bedauert Töberich ihren Fehler, betont aber in der Pressemitteilung, dass die Eskalation nur entstanden sei, weil die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit Eigentum mit Füssen trete, und bis auf den heutigen Tag die Bearbeitung der dem Amt vorliegenden positiv zu bescheidenden Bauvoranfrage für Marina Garden verhindere und auf ihrem privaten Grundstück widerrechtliche Nutzungen, noch dazu ohne jede Einbeziehung des Eigentümers plane.
Währenddessen sieht sich die Investorin zwei Strafanzeigen ausgesetzt. Die eine von der Landeshauptstadt Dresden wegen Sachbeschädigung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Die andere durch Albrecht Pallas, Landtagsmitglied für die SPD wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 StGB.
Das geschieht der Frau nur recht. Wer so unverschämt die Interessen der Öffentlichkeit seinen privaten (Gewinn-) Interessen unterordnet hat es nicht besser verdient.
man wird sich doch vor lauter Rage mal irren dürfen. macht nix regine. hast dich ja entschuldigt ;-)
Frau Töberich, jeder macht mal Fehler. Kein Problem.
Sie wissen ja jetzt, welches Stück zu Ihnen gehört.
Sie wissen was zu tun ist, zeigen Sie es diesemm linksgrünversiffte Pack so richtig, so einfach lassen Sie sich doch nicht unterkriegen!
wunderbar. Mir fällt wirklich nichts ein, wie man das noch albernen verkacken kann.
Wird die Wutbürger natürlich trotzdem nicht davon abhalten das blödsinnig mit „dem armen, kleinen Mann“ gleich zu setzen der sein Eigenheim weg genommen bekommt und alles unternimmt um sich zu wehren.
Schon schön wie gut man die steuern kann wenn man Geld hat und sich mal eine Anzeige oder Seitenweise pseudo-Artikel-Anzeigen in $Klatschblatt leisten kann.
Laut SZ liegt auch eine Strafanzeige gegen einen Baggerfahrer wegen Nötigung vor, da weder eine Absperrung noch eine Sicherung des Bereichs vorlag.
@Falky
ist das jetzt bei Rechts-Konservativen so der Brauch Frauen für sich kämpfen zu lassen?
Ich weiß, folgenloses Meckern im Netz ist einfach, aber so als Vorschlag: Stellen Sie doch mal selber was konstruktives auf die Beine was das Leben in Dresden schöner macht/verbessert. Ich verspreche: Ich meckere nicht drüber auch wenn es mir nicht gefallen sollte (Aber vielleicht auslachen…)
Diese Facebook-Seite ist doch ein Witz. Dort sind ja fast nur pro-töberich comments zu lesen. Da werden doch im großen Stil Kommentare gelöscht
Schon tragisch solche Kommentare auf Neustadtgeflüster zu lesen… Man hat das Gefühl die weltoffene und bunte Seite der Neustadt geht immer mehr verloren.
Wieso Frau Töberich mit ihrem unsinnigen Projekt soviel Zustimmung erhält ist mir ein Rätsel… Dresden verkauft sich an geldgierige Investoren und die Mehrheit findet das anscheinend gut.
Sehr geschickt. Dadurch, dass die falsche Stelle weggebaggert wurde, wird es nie zu einer Entscheidung kommen, ob das Wegreißen auf ihrem Grundstück legal wäre oder nicht.
@Falky: Ironie in Kommentaren funktioniert nur bedingt.
Ja Frau Töberich, der das Recht am Eigentum so am Herzen liegt, baggert auf fremden Grundstücken Wege weg. das sollte mal jemand auf Ihrem Grundstück versuchen.
Die Frau arbeitet als Architektin mit Google Earth und ist nicht in der Lage ihr Grundstück zu finden. Wahrscheinlich ist es besser das Ihre Bauanträge nicht angenommen werden. Nee quatsch, dass ist alles die schuld von rot-rot-grün! Also dem linksgrünversifften Pack!!!!! Also den Kommunistennazis!!!!!!!!!!!!!!elf!!
Das ist jetzt aber ärgerlich. Mich interessiert ja aus Popcorn-Gründen die gerichtliche Klärung weil ich unabhängig vom Urteil sehr gespannt auf die juristische Begründung wäre. Vielleicht kümmert sie sich ja noch mal um den „richtigen“ Teil um meine Neugier zu befriedigen (die Stadt schafft es ja offenbar recht schnell den Ursprungszustand wiederherzustellen). ;)
Genial! Die Stadt baut den Radweg wieder auf und Frau Töberich will das auch tun. Dann haben wir zwei Fahrspuren! Die A4 für Radfahrer!
Töberich unterbreitet den Vorschlag, den Radweg selber wieder aufzubauen, offenbar nur, weil sie das finanziell günstiger kommen würde.
Eigentlich hat sie sich damit auch noch eine 2.Schelle verdient. Widerliche gierige Kreatur.
Auf deren billiges Entschuldigungsgeheuchel, kann man getrost sch…ßen. Strafbefehle und Ordnungsgelder soll es hageln, bis die schwarz wird.
Und was sind das eigentlich für Baggerfahrer? Ich bin mir sicher die hätten gar nicht erst anfangen dürfen. Denen sollte man auch mit Anzeigen auf den Pelz rücken.
Frau Töberich sollte evtl auch mal an der Königsbrücker baggern lassen, dann wird diese vlt auch schneller saniert^^
Hmm, alles irgendwie sehr witzig … trotz allem.
Erst baggert Frau Töberich falsch und dann „baggert“ auch noch Ortsbeirat Ton, indem er Ohrfeigen vergibt.
Das klingt nach ganz großem Kino! :)
„Laut Aussage von Töberich gegenüber der Sächsischen Zeitung wurden von ihr die Grundstücksgrenzen auf einer Facebook-Karte markiert, die wiederum auf eine Google-Landkarte übertragen wurde.“ (Quelle: [url=http://www.sz-online.de/nachrichten/investorin-liess-falschen-radweg-abschnitt-abbaggern-3100248.html]sz-online.de[/url])
Ich dachte Frau Töberich leitet eine professionell arbeitende DresdenBau GmbH?
Mit Facebook- und Googlekarten hantieren klingt aber eher nicht danach…
Und Sie entschuldigt sich auch nur für den abgerissenen Teil des Weges der nicht auf ihrem Grundstück verläuft. Nur für diesen Teil will sie die Reparatur bezahlen.
endlich mal wieder viele Kommentare,da kann ich mir ja meinen sparen….
also ich wäre dafür–>schon weil ihr alle dagegen seid…..
und wo kommen denn die 15000€ auf einmal über Nacht her bei der angespannten Finanzlage ?!
grussi….. :LOL:
Passend zu dieser „Marathon-Posse“ wurden vor einiger Zeit Unterlagen veröffentlicht, die vielleicht der Mehrheit entgangen sind (ja, „böse B.“, doch tun wir mal nicht so petrischalen-kultiviert, wenns der Wahrheit dient = doppelte Ironie!)
http://www.bild.de/regional/dresden/bauprojekte/die-wahrheit-ueber-den-elbradweg-40611202.bild.html
Die Stadt baut also jetzt ihren Radweg auf, den sie sowieso schon hätte abreißen müssen?
Wer hat hier noch den Durchblick???
@dd-jazz: Bildwissen ist NULL Wissen :-D …
BILD & Wahrheit? hmm…
Im großen und ganzen stimmt der Artikel. Der Vertrag liegt mir auch vor.
Vermutlich ist aber die öffentliche Widmung relevanter.
Die Mopo hat Frau Töberich interviewt. Hier das Video. https://youtu.be/jJTSidCXb0s Sehr skurriles Ende.
Eben. Halbwahrheiten. Zumeist noch aus dem Kontext gerissen. Ich verallgemeinere hiermit mal ganz frech … und an den Quellen outet sich der geBILDete Bürger ;-)
@sylvia + @dasDing:
„Wer lesen kann ist klar im Vorteil“, denn ich „schrub“ extra „…= doppelte IRONIE“!
Wie sagte katjaberlin mal so schön:
>>EMOJIS SIND DIE BUFFALOSCHUHE DER KOMMUNIKATION<<
Haha, Frauen und Technik….!!1!1
Ich dachte, der Umgang mit Karten und Maßen gehört zu den Kernkompetenzen eines Architekten. Am Ende kann die einfach gar nix.
gut, Frau Töberich hat Bockmist gebaut. Einige sind darüber offensichtlich auch ganz froh – die Schadenfreude ist nicht zu überlesen.
Aber: Lasst uns jetzt mal alle Größe zeigen, indem wir NICHT auf ihr rumhacken. Schimpfworte und mit … retuschierte Fäkalsprache helfen auch nicht weiter. Lasst sie in Frieden ziehen. Der Schaden (für sie) ist groß und vermutlich irrreparabel genug. Zeigt ihr jetzt mal, dass Ihr alle Gentlemen sein könnt…
und noch etwas: Reue und Vergebung gehören zusammen. Wer etwas ehrlich (!) bereut und um Vergebung bittet, dem sollte unbedingt vergeben werden (frei nach Matthäus 7,1-5).
Loddars Behauptung hast Du aber sicher grammatikalisch korrigiert, oder Ecki? Und die sind durchnummeriert?
„Widerliche gierige Kreatur.“
Na, wer hat das gesagt?
Nein, es war nicht Lutz Bachmann, es war ein Kommentator.
@Anton Launer: Bei allem Verständnis für Meinungsfreiheit:
In der Summe dessen, was auch Stadträte an Bezeichnungen für Regine Töberich „gefunden“ haben, setzt das dem Ganzen echt die Krone auf.
Hier Tilo Wirtz von DIE LINKE, der sich im #staDDrat (mehrfach) über Frau Töberich und ihre „bösen“ Ansichten (mit fremdem Geld) ausließ:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/9941061/TOP%2017%20Ver%C3%A4nderungssperre%20357C%20-%20Tilo%20Wirtz.mp3
Viel Spaß beim Vermehren der gewonnenen Einsichten! O_o
Wofür genau sollten denn die Baggerfahrer belangt werden? Ein seltsames Rechtsverständnis haben manche hier.
oh thiiilooh, du bist echt ein held, ich freue mich auf dein „gesicht“ wenn frau t. das richtige stück wegbaggert, denn dies wird sie ganz gewiss tun… herr michael ton kann – so er denn konsequent ist – dann gerne noch einmal handgreiflich werden… *schaufel frei*
@Alauner: § 315b StGB, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Dafür sind die Baggerfahrer auch dann verantwortlich, wenn sie auf Anweisung von Töberich gehandelt haben. Ob deren Beteiligung ein entsprechendes Verfahren rechtfertig sei dahingestellt, dass die Aktion nicht legal ist hätten die Baggerfahrer aber erkennen müssen, allein an der komplett fehlenden Absperrung (sie werden wohl kaum das erste Mal auf einer Baustelle gewesen sein).
Hallo,
Nach wie vor gilt : wer Frauen schlägt ist ein Schwein! Solche Typen schlagen auch kleine Kinder so spricht der Volksmund .Einmal mehr haben sich die Führer der Rot Rot Grünen die Maske vom Gesicht gerissen. ICH glaube auch nicht das diese Parteien in der Lage sind Asylsuchende Menschen zu betreuen. Vielmehr erinnert diese Vorgehensweise der massiven Gewalt gegen eine Frau an DDR aber azch an faschistische Zeiten vor 1945.Fazit :Rot / Rot / GRÜN sind versteckte Neonazis die Geltendes Recht aber auch Unrecht nur mit Gewalt umstzen.Diese Menschen kennen keine Demokratie ! Diese Pafteien gehören abgewählt : Was nützt den Schafen ein Schäfer der selber ein Schaf ist ?
@Alrauner: Wegen Nötigung. Die Arbeiten wurden ohne vorherige Absperrung oder Sicherung des Bereiches durchgeführt.
Im Übrigen scheint eher bei Dir ein seltsames Verständnis der Übernahme von Verantwortung vorzuliegen. Auch ein abhängiger Arbeitnehmer darf das eigenständige Denken nicht unterlassen und nicht jeden Befehl, der von oben kommt, einfach ungeprüft ausführen.
Also Wirtzens zusammengefideltem Dropboxschnipsel kann uneingeschränkt zugestimmt werden – er bringt ein paar Aspekte (grob gesehen) aufn Punkt.
Kreaturtermini wie von obigem Schlag findet man im Ratssprech nicht, ist dort ja auch gefährlich.
Der Metapherumschwung von Drohung = Erpressung zu tätlicher Zerstörung = „Terrorismus“ ist zwar grenzwertig, nunja, aber durchaus sachlich richtig, wenn auch nicht sachlich ausgedrückt.
Ist aber typisch deutsch geworden: nie über die Sache reden, sondern nur Wortklauberei betreiben. Ist hier aber völlig irrelevant.
Was ist relevant? zB: JA, anton, Widmung = höher als Nutzungsduldung. Im übrigen beleuchten Zeitungsartikel bisher immer nur Einzelaspekte, aber keine Rundumschau. Naja, wie auch?!
Wirtz nennt auch den entscheidenden Faktor an der Ganzen Sache, aber da hier eh keiner wirklich liest, was geschrieben oder gesagt wird, bzw. alles in der jeweiligen Subjektivitätstrommel zu einem riesigen Viertelwissenskauderwelsch geschleudert wird, lass ichs sein.
und noch was:
Die Baggerfahrer sind selbstverständlich ebenso zu verklagen und zu persönlichen Geldstrafen heranzuziehen, da sie ihrer Eigenverantwortung nicht nachkamen und sich wie sklavische Erfüllungsgehilfen im luftleeren Raum gebärdeten. Oben stand jedoch nur was von Klage wegen Beleidigung oder so.
Aber diese ganzen jämmerlichen Waschlappen haben … ähm … nur ihr Arschgeweih zu Hause köchelnd – mehr jedoch nicht.
Ist Caroline Culla-Aug jetzt unsere neue dresdner Terrorzelle? Schickt sie ihre Baggersklaven demnächst zur Frauenkirche? Ein Glück, dass in Dresden ja alles egal ist.
Die fehlende Absperrung ist Fahrlässigkeit, aber sicher keine Nötigung. Es war ja wohl eher der Fehler der Stadt nicht vorher dafür zu sorgen, dass dort eben keine Radfahrer mehr lang fahren. Und „Eingriff in den Straßenverkehr“: Da der Weg vertraglich nicht mehr öffentlich nutzbar war, gilt das auch nicht als Straßenverkehr. Das natürlich gar nicht auf dem richtigen Grundstück gebaggert wurde, wußte zu dem Zeitpunkt ja keiner. Daher ist da kein Vorsatz bei den Baggerfahrern.
@Alauner: Vertrag hin oder her, Baggerführer dürfen nicht ohne Absperrung arbeiten, das ist keine einfache Fahrlässigkeit.
Und hinsichtlich des Vertrags: Der ist für die Bewertung des Vorgehens von Frau Töberich insofern zunächst irrelevant, als die Stadt vor der Aktion einen Unterlassungsbescheid hat herausgehen lassen, gegen den Frau Töberich schriftlich Widerspruch hätte einlegen können. Das ist in einem Rechtsstaat der angemessene Weg, nicht aber das Faustrecht. Aber letzteres scheint in dieser Stadt immer mehr Menschen legitim zu erscheinen.
„Wir sind das Volk und wir wollen, daß kein Gesetz sei, ergo ist dieser Wille das Gesetz, ergo im Namen des Gesetzes gibt’s kein Gesetz mehr, ergo totgeschlagen!“
… weiter hetzen… gegen diese „Widerliche gierige Kreatur“!
Bitte, bite löst die Sache endlich auf und gebt zu, dass das die ganze Sache ein riesen Aprilscherz ist. Meine Zwerchfell kann nicht mehr…
Einfach herrlich. Wie die Pro-Töberich-Fraktion nicht zugeben kann, dass sich ihre Götzin verbaggert hat. Naja – mit Grenzen und Moral haben es Frau Töberich und ihr Anhang ja nicht so. Immerhin sind ja RRG und der Freiraum e.V. schuld, dass sie keine Ahnung von ihrem Job hat. Armes Ding – aber sie wird sich da schon „durchboxen“. Pegida, CDU und FDP werden ihr sicher gern das Handtuch reichen und ihre Wunden lecken.
meine fresse könnt ihr alle nicht lesen !
DIE RECHTLICHE LAGE IST KLAR!!!!
STATEMENT DER STADT DRESDEN:
Der Elberadweg ist für den öffentlichen Fahrrad- und Fußgängerverkehr öffentlich gewidmet (nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen). Diese Widmung ist bestandskräftig. Die Landeshauptstadt Dresden vertritt die Auffassung, dass diese öffentliche Widmung schwerer wiegt als die Kündigung des Gestattungsvertrags durch Frau Töberich. Die öffentliche Widmung wirkt fort, selbst wenn der Gestattungsvertrag enden sollte.
ALSO DER VERTRAG IST AUSGELAUFEN DIE ÖFFENTLICHE WIDMUNG ABER WEITERHIN RECHTSGÜLTIG ALSO HANDELT FRAU TÖBERICH ILLEGAL!!! WAS IST DARAN NICHT ZU VERSTEHEN!?!?
@Nichtkiffer: Das ist die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Frau Töberich vertritt die Auffassung, dass der Passus im Gestattungsvertrag gilt. Der wurde immerhin vor der öffentlichen Widmung abgeschlossen. Darin heißt es wörtlich:
„Der Gestattungsgeber gibt bereits jetzt seine Zustimmung, dass der in der Anlage markierte Radweg mit der Baufertigstellung öffentlich gewidmet wird unter folgender Auflage: Die Stadt verpflichtet sich, die öffentliche Widmung nur auflösend bedingt auf die Beendigung dieses Gestattungsvertrages vorzunehmen. Sie verpflichtet sich ferner dafür zu Sorge zu tragen, dass die öffentliche Widmung automatisch bei Beendigung dieses Vertrages entfällt.“
Vor allem die Standard-Schlussklausel „Sollten einzelne Bestimmung zu diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“ könnte jedoch gegen Töberichs Recht auf Wegbaggerei sprechen.
Meiner Meinung nach sollte ein Gericht (oder günstiger ein Schlichter) entscheiden, welches Recht schwerer wiegt.
@Anton Launer
ja gut aber in diesem falle würde das ja bedeuten, dass man der stadt allemal vorwerfen könnte, dass sie versäumt hat das Auflösungsverfahren einzuleiten! Dies wäre wahrscheinlich auch grob fahrlässig und anklagbar, aber in einem anderen verfahren da es nichts an der Rechtsgültigkeit des unaufgelösten vertrages ändert !!!
mfg
Der Vertrag ist doch schon aufgelöst. Würde zum Ende März gekündigt.
Nunja, das ist nicht nur mal eben die Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern das ist aus gutem Grund so, da eine öffentliche Widmung eben definitiv juristisch höher wiegt als ein Duldungsvertrag – immer und überall.
Hört sich nur bissel komisch an: die Verwaltung ist für ihre eigene Rechtsauffassung – na logisch. Nee, sie ist das fundierten Gründen. Das müsste man immer dazusagen.
Wäre also ein nur spärlich genutzter Weg irgendwo – meinetwegen an einem See oder Fluss – betroffen, wäre die Nutzungsduldung mangels öffentlicher Bedeutsamkeit überwiegend und dortige Kommune könnte einpacken. Soll ja um Berlin und Potsdam oft genug passiert sein. Solches aber an Deutschlands mehrfach wiedergewähltem „beliebtesten Rad- und Fernwanderweg“ zu versuchen, bleibt seltendämlich.
Das andere ist die bis auf Weiteres gültige Rechtslage, die durch den Unterlassungsbescheid vorliegt, an die sich auch Töbi auf eigenem Grund und Boden zu halten hat. Wenn sie anderer Auffassung ist, kann sie Widerspruch einlegen – hat sie aber nicht. Wozu auch? Sie müsste nachweisen, daß der Elbe-Rad- und Fernwanderweg kurz vor dem Stadtzentrum Dresdens nur noch von marginaler und untergeordneter Bedeutung ist. Na viel Spaß dabei. Bin schon gespannt auf ihre zwei „Joker“, die sie noch im ArmyParkaÄrmel haben soll.
Ich kann doch auf der BRN auch nicht wild mit Glasflaschen um mich werfen, wenn es eine hoheitliche Anordnung dazu gibt. Wenn ich meine, Glasflaschen legal einschleusen und zerdeppern zu dürfen, muss ich – am besten vorab – gegen die Verfügung vorgehen.
Naja, egal, geht lieber raus und genießt die Sonne.
„Nunja, das ist nicht nur mal eben die Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern das ist aus gutem Grund so, da eine öffentliche Widmung eben definitiv juristisch höher wiegt als ein Duldungsvertrag – immer und überall.“
Nö; in Potsdam hat man den Eigentümern recht gegeben.