Gut so! Ich glaube kaum das der Besitzer eine Fluggenehmigung hatte.
Diese Yuppi-Kinder in der Neustadt! Früher wurde noch nach entlaufenen Katzen gesucht….
Wenn ich das Schei…ding finde, mache ich Kleinholz daraus.
Diese Dinger müssten verboten werden, kann jeder Heini eine Drohne fliegen lassen????????
@Klahra,
warum soll das nicht jeder pilotieren dürfen? Ich brauche ja schließlich Ziele für meine Zwille.
@tom,
besitzen/benutzen darf das zum Glück jeder. Nur weil wir hier im „Spießer-Schland“ leben („Rasen betreten und so…) muss ja nicht alles explizit erlaubt werden.
@Tom — warum benötigt man für den Besitz eines Fotohandys keine „Genehmigung“ (Fotoergenehmigung)
…. wird übrigens in der Welt auch Quadkopter–> kurz Kopter genannt –> weil sie nicht bewaffnungsfähig sind !!..
Kommentar: ein DJI Phantom 2 Pilot —-> Jensi
grussi….. :-P
@thogo, jensi:
Man darf nicht überall rumfliegen wie man möchte, so ist das nunmal. Das gilt besonders für den öffentlichen Raum. Auf deinem Grundstück darfst du mit den Dingern fliegen wie du willst. Über irgendeinem Feld im grünen wird sich auch keiner Aufregen. Aber in der Stadt, über Straßen, Parks, etc, überall wo viele Menschen sind darf man es eben nicht. Er darf das Ding besitzen, einen Flugschein braucht er für das Ding auch nicht, dafür ist es zu leicht. Aber überall rumfliegen darf er deshalb noch lange nicht. Dafür braucht es fürs Stadtgebiet eine Genehmigung.
Vielleicht ist die Drohne in die Schlagwortwolke abgetrieben und hat sich dort in den Mehrfacheinträgen verheddert?
Anton: Mit nur einem Eintrag für die Alaunstraße statt zweien oder einem für die Görlitzer Straße (statt dreien) wäre das angenehm übersichtlicher.
Hm, nun repariert: die Hit-Word-Cloud … ;-)
Und überhaupt mal ein bisschen aufgeräumt.
Kommentare sind geschlossen.
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies. Einige sind technisch notwendig, einige dienen statistischen Zwecken, andere der leichteren Widergabe externer Medien.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit deiner Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmst du auch der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit deiner Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmst du auch der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
https://paligro.wordpress.com/2013/09/11/der-drohnenpilot/
Gut so! Ich glaube kaum das der Besitzer eine Fluggenehmigung hatte.
Diese Yuppi-Kinder in der Neustadt! Früher wurde noch nach entlaufenen Katzen gesucht….
Wenn ich das Schei…ding finde, mache ich Kleinholz daraus.
Diese Dinger müssten verboten werden, kann jeder Heini eine Drohne fliegen lassen????????
@Klahra,
warum soll das nicht jeder pilotieren dürfen? Ich brauche ja schließlich Ziele für meine Zwille.
@tom,
besitzen/benutzen darf das zum Glück jeder. Nur weil wir hier im „Spießer-Schland“ leben („Rasen betreten und so…) muss ja nicht alles explizit erlaubt werden.
@Tom — warum benötigt man für den Besitz eines Fotohandys keine „Genehmigung“ (Fotoergenehmigung)
…. wird übrigens in der Welt auch Quadkopter–> kurz Kopter genannt –> weil sie nicht bewaffnungsfähig sind !!..
Kommentar: ein DJI Phantom 2 Pilot —-> Jensi
grussi….. :-P
@thogo, jensi:
Man darf nicht überall rumfliegen wie man möchte, so ist das nunmal. Das gilt besonders für den öffentlichen Raum. Auf deinem Grundstück darfst du mit den Dingern fliegen wie du willst. Über irgendeinem Feld im grünen wird sich auch keiner Aufregen. Aber in der Stadt, über Straßen, Parks, etc, überall wo viele Menschen sind darf man es eben nicht. Er darf das Ding besitzen, einen Flugschein braucht er für das Ding auch nicht, dafür ist es zu leicht. Aber überall rumfliegen darf er deshalb noch lange nicht. Dafür braucht es fürs Stadtgebiet eine Genehmigung.
Der Typ der z.B. vor Frau Merkel mit seiner Drohne gelandet ist musste 500€ zahlen weil er keine Genehmigung hatte:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/piratenpartei-hat-in-dresden-eine-drohne-zu-angela-merkel-geschickt-a-922415.html
http://www.bild.de/regional/dresden/angela-merkel/500-euro-strafe-fuer-drohnen-flug-bei-besuch-von-angela-merkel-34929834.bild.html
Vielleicht ist die Drohne in die Schlagwortwolke abgetrieben und hat sich dort in den Mehrfacheinträgen verheddert?
Anton: Mit nur einem Eintrag für die Alaunstraße statt zweien oder einem für die Görlitzer Straße (statt dreien) wäre das angenehm übersichtlicher.
Hm, nun repariert: die Hit-Word-Cloud … ;-)
Und überhaupt mal ein bisschen aufgeräumt.