Seit Sonnabend Nachmittag ist der Elberadweg wieder benutzbar. Das weggebaggerte Stückchen sieht jetzt etwas dunkler und neuer aus und daneben ist der Rasen platt gelatscht und gefahren. Ansonsten ist wieder alles wie zuvor. Die näheren Konsequenzen:
Ortsbeirat Michael Ton hat am Wochenende seinen Rücktritt als Neustädter Ortsbeirat sowie seinen Parteiaustritt verkündet. Er hatte sich am Donnerstag am Rande der Baggeraktion zu einer Backpfeife gegen die Investorin Regine Töberich hinreißen lassen. Töberich hat zwischenzeitlich Strafanzeige gegen Ton gestellt.
Aber auch die Chefin der Dresden Bau, die eigentlich auf diesem Gelände ihr Projekt Marina Garden verwirklichen will, sieht sich Strafanzeigen ausgesetzt. Außerdem wird sie wohl für die geschätzten Kosten der Radweg-Wiederherstellung von 15.000 Euro und für das Ordnungsgeld von 5.000 Euro aufkommen müssen. Blamiert hat sie sich mit der Aktion auch, immerhin hat sie das falsche Stück Radweg wegbaggern lassen.
Für das Projekt Marina Garden aber bedeutet die ganze Aktion eigentlich gar nichts. Nach Willen des Stadtrates soll es nun ein Werkstattverfahren geben, und nach den ersten Planungen soll die Dresden Bau nur etwa 20 Prozent des Grundstücks bebauen dürfen. In einer Pressemitteilung erklärte Töberich noch einmal: „Rot-Rot-Grün enteignet mein Grundstück durch die Hintertür. Nachdem die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hat, ‚erlauben‘ sie mir gegen alle langjährigen verbindlichen Absprachen eine kleine Fläche meines Grundstücks von ca. 20 Prozent zu bebauen und schanzen die Restfläche dreist und öffentlich u.a. dem Rot-Rot-Grün nahestehenden Verein ‚Freiraum Elbtal‘ zur Nutzung zu.“ Ob diese vom Stadtrat beschlossene Variante baurechtlich haltbar ist, wird sich noch zeigen. Klar ist vorerst nur, dass ein zügiger Baustart an dieser Stelle nicht abzusehen ist.
Das die restlichen 80% im Überflutungsgebiet liegen und die Stadt ihr das deshalb verwehrt ist wohl immernoch nicht bis zu ihr vorgedrungen.
Wenn man ihr den Bau wie von ihr geplant genehmigt ist die Eigentümerin doch dann die Erste, die nach der nächsten Flut die Hand bei der Vergabe der öffentlichen Fluthilfegelder auf hält…
@tom: Genau so ist es! Nur wenn bei der Vergabe von Fluthilfsgeldern die persönliche Bedürftigkeit geprüft würde, bräuchten wir uns da keine Sorgen machen!
Aber abgesehen davon – wer nach den letzten Jahren bzw. Fluten jetzt noch an der Elbe baut, ist doch letztlich selbst schuld. In diesen Fällen sollte man ohnehin von Hilfsgeldern absehen…
Na was ist denn der Vorschlag des Stadtrats, was mit den restlichen 80% passieren soll? Ein Vereinsgelände im Flutgebiet ist doch auch nichts schönes ;)..
Es gibt kein Verbot, in Überschwemmungsgebieten zu bauen: es gibt Einschränkungen, Auflagen o.ä.
Innerhalb eines Jahres (2012-2013) wurden im Stadtgebiet Dresden insgesamt ca. 100 Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten erteilt, davon 80 an der Elbe.
Diese hat die Stadtverwaltung – ohne Eingreifen des Stadtrates – nach Recht und Gesetz erteilt.
Problematisch wird es, wenn Politiker der Meinung sind, es müsse Ausnahmen für z.B. Luxuswohnungen geben.
Und genau darauf steuert Rot-Grün-Rot(-Orange) unaufhaltsam zu: Baugenehmigungen und sonstige Verwaltungsaufgaben werden aus Populismus vom #staDDrat (unter RGRO) an sich gezogen, um Politik“ zu machen“.
Der #Gleichbehandlungsgrundsatz, dem die Verwaltung verpflichtet ist, wird so ausgehebelt, um Lobby- bzw. Klientelpolitik zu betreiben.
P.S.
Ähnlich verhält es sich mit dem Lustgarten: Bei knapp 400 Anträgen für Stände/Veranstaltungen, soll für die vermeintlich größte, schönste, tollste ein Präzedenzfall geschaffen werden. Wer sollte sich auch beschweren, ohne als Spielverderber dazustehen?
Wie Frau Töberich schon sagte: “… gegen alle langjährigen verbindlichen Absprachen …” !!! Wieviel Zastrow und Co da wohl kassiert haben? Und: “… schanzen die Restfläche dreist und öffentlich u.a. dem Rot-Rot-Grün nahestehenden Verein ‘Freiraum Elbtal’ zur Nutzung zu.” Gibt es den eigtl. noch? lange nix gehört.
mit besten Grüßen an die Kurzbeinige.
Fidel: hä? Ich halte RGRO für relativ unverdächtig, Ausnahmen (vulgo Klientelpolitik) ausgerechnet für Luxuswohnungen zu betreiben. Oder wie ist Deine Aussage sonst zu verstehen?
Dass sich mit neuen Ratsmehrheiten auch die politische Richtung ändert, ist ja nun auch zu erwarten gewesen – wenn dem nicht so wäre, könnten wir uns den ganzen Wahlzirkus ja gleich sparen. Dass der Rechtsstaat einigermaßen funktioniert, wurde ja daran deutlich, dass der erste Beschluss kassiert wurde, weil eine Ratsfrau befangen war. Dass nun ihre Partei der gleichen Meinung ist, ist vom rein demokratischen Standpunkt her zwar kritikwürdig, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Und was ist nun mit dem Lustgarten? Offenbar ist das Projekt ja für dieses Jahr sowieso tot, insofern sehe ich da keine Klientelpolitik.
@Arthur Dent: Verbindliche Absprachen? Das nennt sich im Bauwesen Bebauungsplan oder Baugenehmigung. Alles andere ist im Zweifel nicht gerichtsfest. Und wenn Frau Töberich Absprachen mit dem alten Stadtrat hatte, an die der neue sich nicht gebunden fühlt, ist das bedauerlich für sie, aber wohl kaum zu ändern oder einzuklagen, sofern das nicht irgendwie rechtlich bindend fixiert ist. Jetzt das Rumpelstilzchen spielen hilft da sicher nicht weiter. Zudem sind selbst verbindliche Absprachen nicht hilfreich, wenn die Rechtslage sich ändert. Zumindest die Hochwassergefahr wurde nach dem 2013er Hochwasser ja wohl neu bewertet, was einer neuen Rechtslage entspricht, würde ich sagen.
@ein anderer Stefan: Schön gesprochen/geschrieben. So ähnlich waren auch meine Gedankengänge… die kann ich mir jetzt sparen und dir nur beipflichten :-)
@ein anderer stefan:
1. Es geht (RGRO) nicht um Klientelpolitik FÜR, sondern GEGEN (vermeinstliche) Luxuswohungen.
2. Wenn von einer Gemeinde ein Bebauungsplan aufgestellt wird, so wird „nur“ die Zulässigkeit von Bebauungsarten geregelt. Wenn also Wohnbebeauung zugelassen wird, wird dem Investor/Bauträger o.ä. eben NICHT vorgeschrieben, dass er Luxus- oder Sozialwohungen bauen MUSS. Das würde viel zu weit in die #Vertragsfreiheit EINZELNER eingreifen. Ja, die Stadt kann bei den Geschosshöhen, der Fassadengestaltung, dem Hochwasserschutz, Grünflächenanteil usw. ALLGEMEINVERBINDLICHE Regelungen treffen. Was sie aber nicht kann, ist, einem Investor vorzuschreiben, dass er auf SEINEM Grundstück gefälligst das zu bauen hat, was sich eine Stadtratsmehrheit wünscht.
3. Was den Lustgarten angeht, so fand dieser bisher auf einem privaten, d.h. nicht-städtischen Grundstück statt. Wenn Du Dir mal den Originalantrag zum Lustgarten durchliest, dann wirst Du feststellen, dass dieser vorsah, dass die Stadt einem einzigen Veranstalter KOSTENLOS ein städtisches Grundstück zur Nutzung überlassen sollte, während jeder „popelige“ Standbetreiber eine Gebühr zahlen muss. Nach Aussage von Mirko Sennewald kann der Lustgarten OHNE BRN nicht existieren, weil nur zur BRN ausreichend Menschen „angespült“ werden.
Es gibt eine einzige Ausnahme zur BRN: Die Bühne der Merkwürden e.V. auf dem Alaunplatz. Daraus wurde nun „endlich“ ein Präzedenzfall, auf den sich jetzt andere auch berufen wollen. ja…. kann man machen.. aber dann ist halt der Gleichbehandlungsgrundsatz hin und diejenigen, die die größte Lobby in der (Stadt-)Politik haben, kommen (zukünftig) am besten weg.
Die Politik drängt immer mehr in Bereiche, die bisher (allein) zivilgesellschaftlich geregelt wurden. Das kann man gut finden, aber ich halte es mittel- bis langfristig für komplett falsch.
Das Private sollte mE eben NICHT politisch sein!
RGRO hat es geschafft, eine einzelne Investorin – durchaus unter Mitwirkung ebendieser – zu einem Feindbild zu stilisieren.
Zoomt man aber aus diesem „Nahbild“ etwas heraus und betrachtet Dresden aus der Vogelperspektive, dann sieht man dutzende Bauherren/Investoren, die mit – mehr oder weniger – viel Geld neuen Wohnraum schaffen… ganz ohne in den Verdacht zu geraten, eine „wildgewordene Baulöwin“ zu sein, die nur nach Profitmaximierung strebt.
@Fidel: ein typischer Fidel.
Für oder gegen Luxuswohnungen in bestimmten Stadtentwicklungsplänen zu sein, nennt man eben Politik. POLITIK kann eben eingreifen, wenn die soziale Balance flöten geht und wenn derart großflächig gebaut wird, dass ein ganzes Viertel neu entsteht (DESWEGEN ist das auch an der Stelle so relevant, und nicht, weil irgendwo jemand auf einem garagenvorplatz eine einzelne Luxuswohnung baut). Wenn Du das nicht gut findest, wähl als Marktradikaler FDP. Die wollen das auch nicht sondern alles nur am Markt orientieren. Völlig legitim, aber muss ja nicht jeder gut finden….
Danke Fidel.
Fidel: In der Ablehnung von Luxuswohnungen vermag ich noch keine Klientelpolitik zu erkennen. Wer profitiert denn davon?
Ich meine, eine Kommune kann in einem B-Plan auch eine Quote von Sozialwohnungen festschreiben, oder Bereiche für sozialen Wohnungsbau festlegen. In einem Bebauungsplan geht es ja eben auch darum, eine verträgliche Stadtentwicklung festzuschreiben, und genau nicht dem Investor völlig freie Hand zu lassen – dann braucht es den B-Plan nicht.
Die Bebauung auf einem einzigen Grundstück läßt sich in der Regel nicht politisch definieren, es sei denn, eine Bebauung dort löst ein Planerfordernis aus, aus welchem Grund auch immer. Hochwasserschutz könnte so ein Grund sein.
Beim Thema Lustgarten/BRN kenne ich mich nicht so gut aus. Es ist ja aber wohl so geregelt, dass die Nutzung öffentlichen Raumes gebührenpflichtig ist. Ich hoffe, dass das nach Art der Nutzung differenziert ist und eine Bierbude mehr Gebühren zahlen muss als ein Kasperletheater oder ein Flohmarktstand. Ob es jetzt Gründe gibt, den Lustgarten von Gebühren zu befreien, kann ich nicht beurteilen. Und wieso ist das jetzt so politisch? Ich denke sowieso, dass die BRN ein Politikum ist und auch immer schon war.
Was die Kritik an „Baulöwen“ angeht, so gehen solche freundlichen Titel wie Tannengorbitz schon deutlich in Richtung Kritik. Auch die Diskussion um den Baum in der Bachstraße ging ja in diese Richtung, oder Globus, oder Simmel. Ich denke, dass die Profitmaximierer durchaus in der Kritik stehen, und auch „normale“ Bauvorhaben durchaus teils heftig kritisiert werden. Viele Investoren halten sich aber eher im Hintergrund und werden deshalb nicht zur Zielscheibe. Frau Töberich hat es allerdings extrem herausgefordert. Da sind wohl beide Seiten nicht unschuldig an der Eskalation.
dumm – wer im Überschwemmungsgebiet baut. Und auch wer da bauen läßt….
@ein anderer Stefan … bei den verbindlichen Absprachen hast du mE übersehen, das es um den BV-Antrag und die Baugenehmigung geht. Der B-Plan regelt lediglich (wie fidel schon schrob) die Bebauungsart. Und die hat sich mit RRG nicht geändert – scheinbar aber die Aussicht auf eine Baugenehmigung.
Hat da jemand zuviel versprochen?
… und wieder ein „typischer Fidel“-Beitrag… was auch immer das sein mag oder zur Debatte beiträgt:
@ein anderer Stefan:
RGR (Axel Bermann, Thomas Löser und Tilo Wirtz) hat bei einem Treffen im „Eselnest“ (vor der Wahl im Mai 2014) noch klar die Position vertreten, dass sie einer Verdichtung der Innenstadt der Vorzug vor einer Zersiedelung/Versieglung am Stadtrand geben.
Im Laufe der Zeit haben sich alle drei Parteien immer mehr hinter den Freiraum elbtal e.V. gestellt und bei diesem die Hoffnung geweckt, man könne da von politischer Seite Einfluss auf die Stadtverwaltung nehmen.
Auf eine Bürgeranfrage im #staDDrat hin, ob die Stadtverwaltung dem Verein nicht bei der Suche nach einem neuen Grundstück behilflich sein könne, kam die klare Absage der Stadtverwaltung mit der Begründung, dass dies wegen des Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ginge.
Nun wird von RGR immer wieder der gegenteilige Eindruck erweckt. Nämlich dass die Stadtverwaltung mit ihrem Handeln eben nicht auf Gleichbehandlung aller aus sei, sondern konkrete Projekte, Vereine oder gar die Straßenmusiker ungleich bzw. nachteilig behandele.
Das halte ich nicht nur für eine infame Unterstellung, deren Beweis RGR nie antreten können wird, sondern für Klientelpolitik allererster Güte.
Das Schlimme daran ist mE, dass bei den Betroffenen Hoffnungen geweckt werden, die weder die Politik, noch die Stadtverwaltung erfüllen können. Aus einem recht einfachen Grund: dem stehen Gesetze entgegen.
Was die Möglichkeiten zur Regelung von Sozialem Wohnungsbau angeht, habe ich (als Nicht-Jurist) folgenden § im BauGB gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html
Das Wort sozial kommt zwar mehrfach vor, allerdings lässt sich mE daraus beim besten Willen keine Möglichkeit herauslesen, einen Grundstücksbesitzer zum Bau von Sozialwohnungen zu verpflichten.
Ja, die Stadt KANN (finanzielle) Anreize bieten, aber jemanden auf seinem Gründstück konkret zu etwas zu zwingen, geht eben nicht.
Genau diesen #Popanz baut RGR aber seit Monaten auf: Wir müssen „wildgewordene Baulöwinnen“, die mit FREMDEM Geld spekulieren, an die „Kandare“ nehmen.
Metaebene: Es ist ureigenste Aufgabe von Unternehmen, Gewinne (für zukünftige Investitionen) zu erwirtschaften. Sie müssen es per Gesetz sogar, sonst wird ihnen der Hahn abgedreht. Wer dauerhaft unter Marktpreis anbietet, um z.B. die Konkurrenz auszuschalten, handelt gesetzwiedrig. Wer allerdings Wucherpreise verlangt, ebenso.
Und natürlich kann und muss der Staat (#staDDrat) (als Gegengewicht) dem Grenzen setzen. Aber der Staat darf eben nicht so weit in die Vertragsfreiheit eingreifen, dass er einem Eigentümer die Verfügungshoheit über sein Eigentum faktisch entzieht.
Last but not least ein Link ins Ratsinfo, wo ein großer Teil der Historie abgebildet ist: ratsinfo.dresden.de/vo0050.php?__kvonr=9646&voselect=4143
Unter i) findet man die bereits gefassten Beschlüsse, aus denen eine lange Entwicklung des Gebietes bzw. Projektes hervorgehen sollte. Viele Beschlüsse des #staDDrat, auf die sich ein/der Investor verlassen können muss/sollte.
Hm, eine Ohrfeige ist sicherlich eine [meist harmlose] Körperverletzung, die aber für gewöhnlich im Affekt geschieht, womit man sich näher mit dem Begriff „Vorsatz“ beschäftigen müsste. Die seelische Verletzung des Getroffenen ist wohl oft gravierender. Wobei ich mir da den Einzelfall genau angucken würde…
Wer selbst ohne Rücksicht austeilt, wird kaum glaubhaft von sich behaupten können, nachhaltig getroffen zu sein…
@ Fidel: Im Gesetz liest Du „sozial“, kannst daraus aber nicht ableiten, dass es möglich ist, solche Festlegungen zu treffen??? Also steht es nur zum Spaß im Gesetz, oder wie?
Natürlich kann in einem B-Plan der Bau von Sozialwohnungen festgelegt werden. Gib einfach mal die beiden Stichworte bei Google ein, dann siehst Du praktische Beispiele.
Richtig ist: ein Eigentümer muss diese nicht bauen. Er muss praktisch nichts bauen, was im B-Plan steht. Indem er praktisch nichts baut…
Nochmal: Rechtlich verbindlich hatte Frau Töberich nichts in der Tasche, was ihre Bebauung zugelassen hätte (nach den verfügbaren Infos). Auch die von Dir verlinkten gefassten Beschlüsse sagen weder ihre Bebauung zu, noch widersprechen sie den jetzigen Vorgaben, ODER?
Sie hat auf ihre Bebaubarkeit spekuliert und ggf. haben die Vorabsprachen entsprechendes möglich erscheinen lassen.
Da kommt ihr Geschäftsmodell ins Spiel: sie kauft ein grundsätzlich bebaubares Grundstück, entwickelt ein Projekt und lässt dies genehmigen und verkauft beides weiter. Daraus resultiert eine Wertsteigerung. Dies birgt aber auch ein Risiko: wenn nämlich nicht soviel gebaut werden darf, wie erhofft/ kalkuliert.
Wenn die „beliebige“ Bebaubarkeit möglich gewesen wäre, dann hätte doch schon die Erbengemeinschaft das Grundstück teurer direkt an einen Investor verkaufen können. Der Umweg über einen Projektentwickler wäre nicht nötig gewesen. Scheinbar fand sich aber kein Investor, der das Risiko als „überschaubar“ eingeordnet hat. Warum wohl?
Letztlich – und da kommen wir zur „Enteignung“ von Frau Töberich – hat sie das Grundstück zu teuer gekauft. Weil sie von einer besseren Verwertbarkeit ausging, als (jetzt) da. Der Gewinner: die Erbengemeinschaft. Der Verlierer: Frau T.
Vergleichbares Beispiel (rein fiktiv natürlich, *hüstel*): Robbie Williams kündigt ein Konzert in einer Stadt an der Elbe an, pro Person max. 5 Tickets für ca. 100 Euro. X (*hüstel*) ist ein Fuchs, stellt sich früh an und kauft 5, für den Weiterverkauf. Renditeerwartung: mind. 100% pro Ticket. Einen Tag später wird ein Zusatzkonzert angekündigt. Rendite am Ende: -70%. Wer war Schuld?
Und wo ist nun das vergleichbare Beispiel?
@ E Haller: Du musst den Gesetzestext schon lesen, bevor Du mich dumm von der Seite anmachst!
Wo sind denn Deine „Beweise“ dafür, dass Grundstückbesitzer zum Bau von Sozialwohnungen *verpflichtet* werden können? Das ist natürlich Bullshit.
Sozialwohnungen werden im Einvernehmen zwischen Kommune und Bauherr geschaffen… und nicht unter Zwang.
Aber ich bin gerne bereit dazu zu lernen… und warte. :-)
@ e-Haller: Das finde ich den richtigen Ansatz. Unternehmertum heißt ja nicht (wie derzeit suggeriert wird): ich darf machen was ich weil ich ja Unternehmer bin. Sondern ein wesentlicher Teil des Unternehmertums ist die Risikobereitschaft. Dafür sollten Unternehmer geschätzt werden. Frau Töberich ist ein Risiko eingegangen und es ist nicht aufgegangen (was nicht ihre Schuld ist). Nun sollte man als Gesellschaft ihr das nicht vorwerfen. Genausowenig, wie man ihr hätte vorwerfen können, wenn sie eine 100% Marge bei dem Geschäft gemacht hatte. Immerhin hatte sie ja auch eine hohes Risiko.
@fidel
so läuft es in hamburg: „Stadt macht genaue Vorgaben für sozial geförderten Wohnungsbau
Damit die angestrebte Zahl preisgünstiger Mietwohnungen auch wirklich entsteht, macht die Stadt Investoren darüber hinaus genaue Vorgaben und schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Einflussnahme voll aus. Werden städtische Grundstücke für Neubauprojekte verkauft, prüft der Senat die Konzepte der Interessenten auch mit Blick auf die Zahl der jeweils geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen, bevor er sich für ein Konzept entscheidet. Für Grundstücke, die bereits heute in privater Hand sind, nutzen Stadtentwicklungsbehörde und Bezirke ihren Spielraum etwa bei der Schaffung von Baurecht.“
sicher nur ein beispiel investoren in die „richtige richtung zu lenken“ ohne sie zu „verpflichten“.
Um nochmal meinen Senf dazwischengefidelt:
1. selbstverständlich ist es in förmlich festgelegten Überschwemmungsgebieten für Otto Gemeinbürger strengstens verboten, etwas zu bauen.
2. genannte Gegenbeispiele beziehen sich auf bereits bestehende Baugebiete, für die schon länger Baurecht besteht und wo tlw. B-Pläne draufliegen (zB an der Flutrinne) – es greift also Bestandsschutz vor Festlegung zum HW-Gebiet.
3. am Neust. Hafen ging es zwischenzeitlich um die Frage, ob es überhaupt „Baugebiet“ ist – also Innen- oder Aussenbereich – also §34 oder §35 BauGB. Die kürzliche Diskussion hier an anderer Stelle war überflüssig, denn letztlich beschied die Landesdirektion dies positiv – also als altes Baugebiet.
4. damit kann Töbi jedoch allein Baurecht einfordern, die der bisherigen Nutzung entspricht. Das Baurecht gilt nur für die bisherige Nutzung. Sie darf keine andere Nutzung unterbringen. Sie darf also zunächst keine Wohnungen bauen sondern kann Gewerbe ansiedeln. Um Druck für ihr Wohnprojekt aufzubauen, drohte sie daher – nutzungskorrekt – mit einer Tankstelle. Diese wiederum ist jedoch in Elbnähe aus Umweltschutzgründen verboten. Ok, dazu kams nicht, aber auch das wurde ihr erst spät klar.
5. Ihr Hauptfeind ist die Verwaltung und das schon viel länger als RGR da ist. Infolge der erneuten Fluteindrücke 2013 konnte sich das Umweltamt (Korndörfer) verwaltungsintern durchsetzen – alles wurde klar von der Stadtspitze (Orosz, Hilbert, Marx und Co) mitgetragen. Die Stadt(verwaltung) übernahm das Zepter und stellt die Bauanfragen zurück. USD und andere sahen dies – trotz Murren – ein. Die Stadt verfügt hier über ausreichend Rechtslage, um die Rückstellungen anzuordnen.
6. Dann folgte ein für mich fraglich-langer Berechnungs- und Prüfungsprozess seitens Oberer Wasserbehörde (Freistaat) und Umweltamt der Stadt. Immer wieder wurde auf die Erwartung der Ergebnisse der Flutauswertung gewartet.
7. Dann kam Rot-Grün-Röter: die Stadt hätte auch ohne RGR einen B-Plan auf Marina Garden gelegt, wozu also all des Aufhebens? RGR argierte ungeschickt und fachfern, bzw die bekannten involvierten Einzelpersonen, und legte zuvorkommend eine eigene Vorlage mit fraglichen Inhalten vor. Nunja, wo ist das Problem? Dieser Wunschtraum mit „Puschkinpark“, übergroßer Flutwiese, „Kreativnutzung“ sowie „Kulturspangenverrenkung“ wird im ganz normalen Ablauf des B-Plan-Verfahrens zurückgewiesen/rausgekickt – also ganz normales Tagesgeschäft. Es ist in der vorgelegten Version weder baurechtlich noch eigentumsrechtlich umsetzbar – schon gar nicht eine „Sanierung“ der Freiraumruinen. Was regt sich Töbi auf? Sie kann nicht „enteignet“ werden. Sie ist auch nicht enteignet worden.
8. Im Mai 2014 wurde ihr Grundstückskauf rechtskräftig, damals wurde ein Vorkauf des Radwegstreifens nicht durchgeführt. Ab da hatte sie volle Verfügung übers Areal (Auflassungserklärung), die erste Teilzahlung des Kaufpreises
erfolgte jedoch erst ca. Anfang April 2015. Seit der Flut Juni 2013 bis juristischer Eigentümerschaft Mai 2014 hatte sie viele Monate Zeit, um ein Risiko abzuschätzen, womöglich sogar bis zur ersten Teilzahlung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Diskussionen über die Flutfolgen waren also seit Jahren im Gange. Wenn sie demnächst etwas Flutwiese als Bauland abtreten muss, war ihr dieses Risiko stets bewußt und ich denke, das toleriert sie sogar.
9. natürlich hat eine Verwaltung baurechtlich exekutive Macht, baurechtliche Festlegungen mittels B-Plänen anzuordnen. Da große Investitionsvorhaben aber meist ein großes Geben und Nehmen sind und Kompromisse und Lösungen zu finden sind, kommt es AUCH auf beiderseitige Absprachen an.
10. Töberich agiert unverständlich, nun ist sie bereits zur Straftäterin mutiert, denn solange Gerichte nichts anderes festlegen, muss sich an die derzeit gültige Rechtslage gehalten werden. Dies war der Unterlassungsbescheid der Kommune.
Fazit: Bis auf die ungeschickt-dämliche B-Plan-Vorlage von Einzelnen von RGR, die bald in den Analen der Unprofessionalität versinken wird, ist alles normales Verwaltungsprozedere. Was gibts sich da aufzuregen? Allein daß die Umweltbehörden nicht ausm Knick kamen, kann einen aufregen. Alles andere ist Verfahrensablauf nach überwiegendem Gebot des Allgemeininteresses. Mit RGR hat das lange nichts zu tun. Es war schon vorher klar, wo der Hase langrennt, auch wenn die CDU kurz vor der Abwahl noch schnell was durchwinken wollte. Kurz: RGR ist hier kein relevanter Akteur. Töbi hingegen hat nix in der Hand und sie klagt nicht und legt auch keine Widersprüche zur gültigen Rechtlage ein – wie auch? Kurz: es ist alles in Butter.
schönen Tach noch.
Danke nepumuk. Das ist die erste sachliche Gesamtdarstellung- und bewertung, die ich zu lesen bekomme. Und mir scheint auch alles plausibel mit den bisher mir bekannten Fakten zusammenzupassen.
@AntonLauner: ich fände es gut, wenn diese Darstellung etwas prominenter im Blog auftauchen würde.
@Urs: Einen sehr sachlichen Überblick gibt derzeit auch Frank in seinem gesammelten Halbwissen. Ich werde mich dem Thema auch nochmal zusammenfassend annehmen.