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Umstrittene Pläne für die Bautzner Straße

Das Ghostrad wurde an der Unfallstelle aufgestellt.
Das Ghostrad wurde an der Unfallstelle aufgestellt.
Am Montag Abend wurden im Ortsbeirat die Pläne für den Ausbau der Bautzner Straße zwischen Hoyerswerdaer und Glacisstraße erläutert. Vorab erklärte Ortsamtsleiter André Barth, dass er die Bestätigung vom Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain erhalten hat, dass die Stadtverwaltung in Kürze die Kreuzung prüfen will.

Die Kreuzung, an der am 8. Februar eine junge Radfahrerin ums Leben gekommen ist, sollte aber am Montag gar nicht diskutiert werden. Vielleicht war es aber dennoch ein Zeichen, dass an dem Abend die Radfahrbeauftragte der Stadt Dresden, Nora Ludwig, referierte und nicht, wie sonst üblich ein Vertreter des Straßen- und Tiefbauamtes.

So sieht der geplante Querschnitt aus.
So sieht der geplante Querschnitt aus.
Die 220 Meter zwischen Albertplatz und Rothenburger Straße sollen erneuert werden. Im Wesentlichen soll die Fahrspur etwas breiter werden, aber die Bäume auf beiden Seiten erhalten bleiben. Das bedeutet, dass die Fahrbahn nur auf der nördlichen Seite um etwa knapp 2,50 Meter verbreitert werden kann.

Grund für die Verbreiterung ist der neue Gleisabstand von 3,00 Metern und ein geplanter Radfahrer-Schutzstreifen von 1,50 Metern. Frau Ludwig erläuterte die Vorteile eines solchen Streifens. Er würde die Autofahrer vom Rechtsfahrgebot befreien und für Radfahrer gäbe es so mehr Sicherheit.

Für die Autospur bleiben dann noch 2,25 Meter bis zu den Bahngleisen übrig. Die Verbreiterung hat zur Folge, dass die sogenannte „Kleine Bautzner“, die Parallelstraße vor den Geschäften schmaler wird und die Längsparkplätze am Fahrbahnrand entfallen. Auf der Süd-Seite sollen die Radfahrer künftig über den Fußweg geführt werden.

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Das Konzept weist mehrere Problemstellen auf. So ist die Anbindung des Schutzstreifens an beiden Enden nicht gewährleistet. Allerdings ist eine Fußgänger- und Radfahrer-Querung in Höhe der Glacisstraße geplant, die das Problem zumindest auf einer Seite lösen könnte. Die wurde gestern jedoch nicht vorgestellt. Und auf der anderen Seite wird ja nun geprüft.

Zustand zurzeit, von der Alaunstraße kann man ganz legal über den Fußweg auf die kleine Bautzner und dann dort entgegen der Fahrtrichtung fern der Bundesstraße radeln.
Zustand zurzeit, von der Alaunstraße kann man ganz legal über den Fußweg auf die kleine Bautzner und dann dort entgegen der Fahrtrichtung fern der Bundesstraße radeln.
Unklar ist, ob die dann nur 3,50 Meter bis 4,50 Meter breite kleine Bautzner Straße für den Anlieferverkehr und Radverkehr in beiden Richtungen geeignet ist. Die Grünen haben am Montag einen Ergänzungsantrag eingebracht, der mit Unterstützung des ADFC ausgearbeitet wurde.

In dem Antrag fordern die Grünen, den Radverkehr auf der Nordseite in beide Fahrrichtungen durch die Nebenfahrbahn zu führen. Der Grünen-Ortsbeirat Klemens Schneider dazu: „Die Stelle des tragischen Unfalls von vor zwei Wochen wird in unserer Variante umfahren. Die Radfahrer sollen direkt an der Kreuzung über den Bordstein auf die Nebenfahrbahn geleitet werden.“

Auf der Südseite ist noch unklar, wie breit der Weg zwischen den zu erhaltenden Bäumen gebaut werden kann. Sollte es für Fußgänger und Radfahrer zu schmal werden, fordern die Grünen, den Weg als Radweg auszuweisen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit von den Ortsbeiräten angenommen.

Der ganze Plan für die Bautzner in der Übersicht.
Der ganze Plan für die Bautzner in der Übersicht.

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33 Kommentare

  1. 2,5m breiter, aber die Bäume sollen erhalten werden – Wie soll das funktionieren?

    „Er würde die Autofahrer vom Rechtsfahrgebot befreien und für Radfahrer gäbe es so mehr Sicherheit.“ Auch eine sehr eigenwillige/komische Argumentation. Ein Schutzstreifen hat vielleicht den Vorteil, dass Autofahrern noch bewusster ist, dass da Fahrradfahrer fahren (können) und man kommt u.U. als Radfahrer am stehenden Verkehr rechts vorbei – ABER: Letzteres kann auch gefährlich sein und dann ist ein Schutzstreifen überfahrbar und weiterhin werden Autofahrer dann maximal die Breite des Schutzstreifens einhalten – von sicherem Überholabstand (den sie unabhängig, ob Schutzstreifen da oder nicht) zum Radfahrer einhalten müssen, kann dann keine Rede sein. Sehr gefährlich. Der Schutzstreifen ist nicht notwendig, aber die Gleise müssen zwingend überfahrbar bleiben.
    Und ich wiederhol mich: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn. Die Idee mit dem Radweg stadtauswärts auf Gehwegniveau ist absolut Schwachsinn. Entweder man entfernt den Gehweg und verbreitert so die Fahrbahn oder man lässt es so.

  2. @Radler
    Pläne sind manchmal im Detail schwer zu verstehen, da gebe ich Ihnen Recht.
    Da ich jedoch an jedem Arbeitstag ca. 18 Kilometer Rad fahre, weiß ich für mich eines ganz sicher: Ich bin um jeden Meter dankbar, den ich nicht auf der Fahrbahn radeln muss und es sind Gott sei Dank einige. Von absolutem Schwachsinn kann keine Rede sein.

  3. Es war kein „Zeichen“ der Stadt, die Radverantwortliche zur Vorstellung zu entsenden. Frau Ludwig war – mangels amtlicher und politischer Rahmenbedingungen – mit Radbelangen nicht ausgelastet und wurde auf Geheiß des Amtsleiters Szuggat zu Sachbearbeitungen im Kfz-Bereich delegiert. So ist sie hier die zuständige Planerin, da alle investiven Vorplanungen (VOB-Leistungsphasen 1+2) ohnehin in der Abteilung Verkehrsanlagenplanung des Stadtplanungsamtes erfolgen. Es konnte folglich auch niemand vom Tiefbauamt aufkreuzen. Die fehlende „Auslastung“ bezüglich Radbelangen konterkariert selbstredend die stadtweite Mangelsituation, ist aber nicht Schuld der Rad“verantwortlichen“, deren Posten ja bisher nicht dem eines mitspracheberechtigten Rad“beauftragten“ entsprach.

    Die zum Ende der Debatte im OBR erfolgte scharfe und emotionale Kritik seitens Herrn G. Schäfer (=Fidel Karsto – coloradio) aus dem Publikum, wonach Rot-Grün-Rot stets alle und jede Vorlage zerreißt bzw. manipuliert, möchte ich in ihrer Pauschalisierung klar zurückweisen. Auch wenn ich seinem Eindruck gefühlsmäßig oft folge, liegt hier doch ein komplizierter Sonderfall vor, welcher als Einzelfall zu prüfen ist. Herr Schäfer machte mit seiner Äußerung nur deutlich, daß es ihm hier an ausreichendem Hintergrundwissen fehlt. Der OBR votierte hier sodann völlig zu Recht.

    Anton: die beidseitige Rad-Freigabe auf den Nebenfahrbahnen Nord und (oho) künftig auch Süd ist meines Erachtens kein vordringlicher Kritikpunkt an der Planung. Das gilt letztlich als gesichert, auch wenn Frau Ludwig polit. correct keine eigenhändige Festlegung dazu verlautbaren darf/kann.

  4. Die Idee ist doch super!!! Ich auch der Meinung, das eine Helmpflicht eingeführt wird und das mehr die Radfahrer auf die Funktionensfähigkeit ihrer Fahrzeuge kontrolliert werden. Strafen dafür steigern. Es kann doch nicht sein, das man als Autofahrer zum TÜV muss und viele, nicht alle, einfach Freestyle fahren. Was man täglich auf den Strassen sieht, ist einfach unverantwortlich. Sogar Eltern mit Kindern. Sie sollten sich mal in Kreischa die Patienten anschauen, was aus ihnen geworden ist!!

  5. Du bist ja ein ganz knuffiger Geselle, Nepomuk!

    Im Gegensatz zu Dir trete ich nicht unter Pseudonym auf, sondern trete regelmäßig mit meinem Klarnamen auf.

    Was das von Dir unterstellte mangelnde Hintergrundwissen angeht, empfehle ich Dir, mal die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte [1] zu lesen.
    Die Ortsbeiräte haben „nur“ eine beratende Funktion und können eben keine Anträge stellen, wie es Stadtratsfraktionen können.
    Da die Grünen im #staDDrat dieses Recht in aller Regel nicht nutzen, sondern Scheingefechte im OBR Neustadt gegen ihre (inzwischen) „eigene“ Stadtverwaltung führen, halte ich meine Kritik weiterhin aufrecht:
    Wer eine Änderung einer von der Verwaltung aufgestellten Vorlage, die auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüft wurde, vornehmen will, der hat im #staDDrat oder seinen Ausschüssen einen Änderungs-, Ergänzungs- oder Ersetzungsantrag zu stellen.

    Da ich seit über sechs Jahren nahezu jede Stadtratssitzung live verfolgt habe, kann ich Dir mitteilen, dass (auch) die Grünen von diesem Recht selten bis nie Gebrauch machen.

    Die immer wieder vorgebrachte Forderung Hauptverkehrsstraßen zu 30er-Zonen zu machen oder wie am Montag gefordert, Radfahrer von Teilen der Bautzner Straße „auszusperren“ zeugt mE davon, dass die Ortsbeiräte nicht nur – in besten Sinne des Wortes – Dilettanten sind, sondern auch davon, dass sie den Bürgern regelmäßig Sand in die Augen streuen, wenn sie den Eindruck vermitteln, dass mit einer „demokratischen“ Mehrheit in einem absolut unbedeutenden OBR Bundes- und Landesgesetze ausgehebelt werden könnten.
    Das Demokratieverständnis der Grünen (und anderer Mitglieder des OBR) zeigt sich auch und vor allem darin, dass sie ihre „Anträge“ regelmäßig erst während der Sitzung den anderen Mitgliedern zur Kenntnis geben.

    Gekrönt wird die grüne Posse eigentlich nur noch von der Tatsache, dass diese ach so umstrittene Vorlage vom „frisch“ gewählten Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr verantwortet wird. Und Raoul Schmidt-Lamontain ist auf Karte und mit den Stimmen der Grünen Beigeordneter geworden.

    Eine selbsternannte Gestaltungsmehrheit, die regelmäßig Opposition gegen die „eigenen“ Beigeordneten macht und nicht bereit ist, die (politische) Verantwortung zu übernehmen, braucht Dresden mE nicht.

    So, und nun verrate mir bzw. uns doch noch, was diese Vorlage zu einem Sonderfall und dich zum Spezialisten ( in dieser Sache macht!

    Freundlichst grüßt
    Fidel

    P.S. Ich bekomme zu Beginn jeder Stadtratssitzung die (bis dahin eingereichten) Änderungsanträge (usw) der Fraktionen, die dann später auch ins Ratsinfo eingestellt werden. Da die Vorlage voraussichtlich am 17. März im Stadtrat beschlossen werden wird, kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, was von den diebezüglichen „Anträgen“ der Grünen übrig bleiben wird. Ich prophezeihe: NICHTS

    [1] https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/geschaeftsordnung_ortsbeiraete.pdf

  6. @Radlerin: So unterschiedlich sind Menschen. Mein Arbeitsweg beträgt pro Richtung auch ca. 8,5km und ich fahre diesen auch per Rad (und alle sonst anfallenden Strecken auch) – nur ganz ganz ganz selten leihe ich mir mal ein Auto aus oder nutze das Auto von Arbeit. Und ich bin dankbar für jede Strecke, wo es keinen Pseudoradweg auf Gehwegen oder ähnlichem gibt. Am liebsten radle ich auf der Fahrbahn, weil ich da am schnellsten vorwärts komme, meist den besseren Belag habe, sicher sein kann, dass keine Hindernisse im Weg sind, der Radweg nicht plötzlich und abrupt endet usw. usf. und ich mich einfach deutlich sicherer fühle, weil ich schon im Verkehr bin und wahrgenommen werde und nicht an Kreuzungen etc. zum Verkehr hinzustoße. Ganz ehrlich: Ich kann die vielen Gehwegradler nicht verstehen. Und ich vermute einfach mal, diese haben nie gelernt, sich normal im Verkehr fortzubewegen. Lieber scheinen sie Fußgänger terrorisieren zu wollen. Und die gefühlte Sicherheit auf so einem Geh-/Radweg ist meist nur Schein als Sein.

  7. puh mehr schwarz weiß und alles über einen Kamm, geht wohl nicht … willst du noch irgendwas loswerden … eine Weltsicht, wie Pippi Langstrumpf … die Welt dreht sich im mich …

  8. Helmpflicht und FahrradTÜV helfen nicht dagegen, einfach überfahren zu werden. Mehr Kontrollen? Durch wen? Die ohnehin überlastete Polizei?

    Klar, Helme helfen bei schweren Unfällen und können Leben retten. Das dürfte allgemein bekannt sein. Die Entscheidung muß jeder selber treffen, der alt genug ist, das einschätzen zu können. Kinder ohne Helm fahren zu lassen, halte ich für fahrlässig, aber da müssen die Eltern mit gutem Beispiel vorangehen.

    Noch besser wäre es allerdings, wenn die stärkeren Verkehrsteilnehmer auf die schwächeren achten würden, und alle Verkehrsteilnehmer defensiv und zurückhaltend agieren würden. Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer haben nun mal keine Knautschzone und keinen Airbag.
    Letztes Jahr ist die Anzahl der Verkehrstoten leider wieder gestiegen. Dazu aus einem Zeitungsartikel:
    „Einen wesentlichen Grund für den Anstieg spielten offenbar die Witterungsbedingungen – insbesondere die relativ milden Wintermonate und der sehr warme, trockene Frühling. Bei günstigen Witterungsbedingungen werde mehr und häufig schneller gefahren, erklärten die Statistiker. Zudem seien mehr „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ wie Fußgänger und Zweiradfahrer unterwegs. Dadurch steige die Schwere der Unfälle.“
    Sprich: wer „ungeschützt“ ist, riskiert eher einen schweren Unfall.

  9. Lieber Fidel, ich würdige dein langjähriges Engagement, aber das ist mir erneut etwas zuviel des Gefidels um hier Unwesentliches. Sorry wegen der Nutzung eines Nicknames, so hat man sich einst unbedarft angemeldet – so ist es nun. Es tut hier nichts zur Sache.
    Zum Thema: Mich interessiert die OBR-Geschäftsordnung nicht, das ist Aufgabe der politisch Aktiven, wo ich gleichsam von ordnungsgemäßem Ablauf in Obhut des Ortsamtes ausgehe. Wenn du meinst, OBRs dürfen keine Anträge stellen, frage ich mich, was denn seit Jahren läuft. Ich zitiere eine Leseaufforderung: Geschäftsordnung § 11
    Stellung von Anträgen
    (1) Jedes Mitglied des Ortsbeirates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten.
    und weiterhin:
    §12 (2) bestätigt das.
    §12 (4) Die Beschlüsse und Empfehlungen werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
    siehe auch: § 2 Aufgaben des Ortsbeirates
    Zitat Ende.
    Also ich verstehe nicht, was du willst. Dein RGRO-Fegefeuer in mehreren Absätzen stellt sich folglich als haltlos heraus. Das z.B. Grünen-Anträge nur selten kämen, ist ebenso nicht mein Eindruck. Genau diesem galt ja schon deshäufigeren deine Kritik. Vielleicht war es vormals so, als es keine erreichbaren Mehrheiten gab. Derzeit läuft es oft „interfraktionell“. Es werden auch an der Bautzner keine Gesetze „ausgehebelt“, aber hierbei meine ich zu wissen, was du meinst – und möchte es für Rückliegende Beschlüsse bestätigen. In dem Punkt kannst du doch ganz relaxt bleiben.

    Mein Fokus lag auf der Planung zur Bautzner – einer verkehrsplanerisch anspruchsvollen Herausforderung. Dabei gings nicht um T30 und Radfahrer sollen ja nun gerade nicht „ausgeschlossen“ werden. Und laß mal die BauBM-Kirche im Dorf – die Vorlage gibts schon seit ü 1 Jahr und Lamo ist noch nichtmal eingearbeitet. Natürlich sind Verwaltungsvorlagen zu bewerten und ggf. zu verbessern. Die Betrachtungen zur Bautzner – auch im Adfc – laufen seit anderthalb Jahren. In dieser Zeit ist Expertise im konkreten Fall gewachsen. Die Meinungen differieren, da die Vorlage eine fehlerbehaftete Schreibtischerarbeitung darstellt. Das galt es dringend zu korrigieren. Natürlich muß dies auch im Folgegremium weiter bestätigt werden. Ich bitte um Verständnis, daß hier nicht auf Einzelnes eingegangen werden kann.
    Beruhig dich also – es liegt keinerlei „Posse“ vor. Bei anderen Polit-Vorgängen unbeholfener Art siehts freilich anders aus. Man kanns eben doch nicht pauschalisieren, ich machte lediglich auf dieses Fettnäpfchen aufmerksam. Amen.

  10. Es gibt nur eines… Mit Helm auf dem Fußweg fahren. Dort werde ich zwar von Fußgängern meist jenseits der 60 angepöbelt. Aber auf der Straße eben auch von genervten Autofahrern. Und letzteres kann wie gesehen lebensgefährlich werden.

  11. @Niedalitz: „…wie gesehen…“? Haben Sie es gesehen? Noch weiß niemand, wie es genau zu dem Unfall gekommen ist. Und lebensgefährlich ist es auch an jeder Kreuzung, wenn man auf dem Fußweg fährt, weil man da eben nicht von den Autos gesehen wird. Und wozu immer wieder die Betonung auf „Helm“? Der hilft einem nicht, wenn man überrollt wird. Der hat auch der tödlich verunglückten Radfahrerin nicht geholfen. Man kommt sicher durch den Straßenverkehr, wenn man lernt, sich richtig und eindeutig dort zu verhalten. Und hier gibt es leider noch viel Nachholebedarf bei einigen.
    Es fängt damit an, dass man umsichtig ist und für die anderen Verkehrsteilnehmer mitdenkt. Dann sollte man sich immer bewusst manchen: Man ist nicht alleine auf der Welt. Das schließt gegenseitige Rücksicht mit ein! Und dann wie gesagt eindeutiges Verhalten: z.B. wenn man links abbiegen möchte oder überholen oder einfädeln: rechtzeitig nach einer Lücke im fließenden Verkehr ausschau halten, dann eindeutig Handzeichen geben und sich dann richtig einordnen. Und das ganze bewusst und nicht ängstlich und verzagt. Dazu gehört natürlich auch, dass man die Situation(en) richtig einschätzen kann, Geschwindigkeiten richtig beurteilen kann usw. usf. All das muss man lernen: Macht man aber nicht, wenn man immer nur die Fußgänger auf dem Fußweg illegal terrorisiert. Und Geisterradeln ist genauso schlimm (gehört jetzt zwar nicht direkt zum Thema – nervt mich aber wahnsinnig).

  12. Lieber Radler, es ist mir sehr egal, ob sich ein paar Fußgänger allein durch die Tatsache, dass ich auf dem Fußweg fahre, terrorisiert fühlen. Entscheidend ist: auf dem Fußweg überfährt mich kein Auto und ich rutsche mit dem Rad auch nicht in die Strabagleise. Ich lebe gern und deshalb pfeif ich auf die Konvention und Verordnungen auf die Du hier pochst, lieber Radler. Und der Helm schützt einen bei Stürzen schon. Vor einem Betonmischer sicher nicht, das hast Du sehr gut analysiert, liebt Radler. Rücksichtnahme ist wichtig, das stimmt. Aber lieber Radler, tu bitte nicht so, als würde ich hier gegen die Genfer Konvention und die UNO-Menschenrechtscharta gleichzeitig verstoßen, nur weil ich dazu stehe, dass ich Fußwegfahrer bin in einer Stadt, der Radfahrer wirklich sch…egal sind.

  13. Ich bin für eine generelle Helmpflicht überall. Auch Fußgänger können sich schwer am Kopf verletzen, wenn Sie gegen einen Laternenmast laufen. Im Wohnzimmer kann die Deckenlampe runterkommen. Und wer schützt eigentlich unsere Kinder im Supermarkt vor umfallenden Büchsenbergen? Ein Skandal!

  14. Auf dem Gehweg radeln ist mir so lange egal, wie der Radfahrer mir dabei nicht auf die Nerven geht, sprich, so lange der Radfahrer dabei Rücksicht auf die Fußgänger nimmt und nicht meint, im höchstmöglichen Tempo im wildem Slalom um die Fußgänger herumkurven zu müssen. Rücksicht ist auch hier das Zauberwort, vor allem, wenn man schon wissentlich gegen Vorschriften verstößt. Als Fußgänger rechne ich zunächst nicht mit Radlern auf dem Gehweg. Das kann dann schnell zu gefährlichen Situationen führen.

  15. @Niedalitz: Ich kann Dir versprechen, sollten wir uns mal begegnen und Du mich anfahren/streifen werde ich mehr als Dich anpöbeln – wer mir Schmerzen zufügt bekommt sie zurück.

    BTW – Dein Begründung zeigt schön Deinen Egoismus. Denn Deine Begründung ist ja das, weil der Stadt die Radfahrer sch…egal sind dürfen Dir die Fußgänger sch…egal sein.

  16. Ich behaupte, dass viele Radfahrer dadurch gefährdet sind, dass sie keinen Führerschein für Auto oder Motorrad o.Ä. gemacht haben. Viele dieser Radfahrer haben die grundlegenden Regeln, wie man sich im Straßenverkehr sicher verhält schlichtweg nie gelernt und verhalten sich intuitiv und können Situationen, die nicht offensichtlich aber trotzdem gefährlich sind schlechter einschätzen als solche, die schonmal eine Fahrschuke besucht haben. Ich bin Rad- und Autofahrer und erlebe es hin und wieder, dass es Radfahrer gibt, die der Meinung sind als solche grundsätzlich im Recht zu sein, da sie die schwächeren sind. Das ist sehr gefährlich.
    Ich bin dafür, dass man als Radfahrer eine Prüfung ablegen sollte und einen Führerschein haben sollte, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das ganze sollte am besten in den Schulunterricht integriert werden.

  17. aus „Statistisches Bundesamt 2011 Zweiradunfälle im Straßenverkehr“

    Bei Unfällen mit einem Pkw war der Radfahrer nur zu 25,0 % und bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen nur zu 20,1 % der
    Hauptverursacher des Unfalls.

    Radfahrer werden in der Regel durch Autofahrer gefährdet, in Dresden habe ich den Eindruck, die letzte Bastion des weissen Mannes kämpft an den falschen Stellen ums überleben.

    Halle Julia

  18. @ julia: Diese Statistik wird zwar immer wieder hochgehoben, „hinkt“ aber gewaltig. In diese geht nämlich nur die Aufnahme der Polizei ein – welche nach erstem Augenschein den Hauptverursacher festlegt. Wie es tatsächlich mit der Schuldfrage verhält, wird aber eigentlich erst vor Gericht geklärt.

    Beispiel: fahre mit dem Rad vom Neustädter zum Albertplatz auf der linken Seite und quere jede Straße, als ob du Vorrang hättest (dann begehst du 3 Fehler auf einmal:
    – entgegen der Fahrtrichtung
    – auf einem Gehweg
    – keine Vorfahrt.)

    Knallst du dann an der Kreuzung mit einem Auto zusammen, welches ausbiegt, ist lt. Polizei der Hauptverursacher trotzdem der Autofahrer (es wurde eben irgendwann so festgelegt, Stichwort „Betriebsgefahr“). Vor Gericht wird die Schuld in solchen Situationen aber inzwischen zunehmend dem Radfahrer gegeben. Richtigerweise, da man als Radfahrer eben 3-fachen Mist baut.

    Und da kommen wir zu Ludmillas Einwand: ich glaube nicht, dass der Anteil der Führerscheinlosen so groß ist. Ich denke eher, es fehlt an elementaren Regelkenntnissen, die eben auch in der Fahrschule nicht vermittelt werden. Und auch die Sache mit dem Nicht-Schuld als Schwächerer wird ja eben durch solche Statistiken befeuert!

    Würden diese Fälle irgendwann mal richtig herum in die oben genannte Statistik eingehen, dürften sich die Zahlen deutlich ändern…

  19. @E-Haller: Bis auf einen Punkt stimme ich Ihnen zu: Die Sache mit der Vorfahrt. Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber so wie ich die StVO kenne, hat der Radfahrer trotz Gehwegradeln und in verkehrte Richtung unterwegs sein Vorfahrt (mal ganz davon abgesehen, dass ein Autofahrer beim Abbiegen besondere Vorsicht walten lassen muss). Unabhängig davon bin ich auch dafür, das noch mehr Kenntnisse in der Fahrschule gelehrt werden sollten – gerade im Bezug zum Fahrrad. Des gleichen auch bei der Fahrradprüfung (oder wo auch immer man Fahrradfahren lernt).

  20. @Julia: das ist ein sehr pauschales Fazit, welches natürlich Schwachsinn ist. Ich nehme an, dass Du Radfahrerin bist und Autofahrer grundsätzlich hasst. Zumindest liest man das zwischen Deinen Zeilen.
    Natürlich haben Autofahrer eine sehr große Verantwortung gegenüber Radfahrern und müssen sich dessen absolut bewusst sein. Radfahrer haben aber auch eine sehr hohe Verantwortung im Straßenverkehr und zwar sich selbst gegenüber.
    Ich habe kürzlich eine Situation erlebt, die ich kurz schildern will.
    Ich bin mit dem Auto den Bischofsweg entlang gefahren. Ich hab mich an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gehalten. Vor mir fuhr ein Radfahrer. Es kam kein Gegenverkehr und ich setzte zum Überholen an. Ich war noch nicht ganz auf Höhe des Radfahrers, da zog er plötzlich nach links raus um die Straßenseite zu wechseln, merkte, dass ich fast neben ihm war, erschrak und schwenkte zurück. Ich überholte dann und er schrie mir nach und gestikulierte Wild.
    Und das ist es was ich meine. Da fehlte einfach das Bewusstsein, sich nach dem rückwärtigen Verkehr zu erkundigen, bevor man nach links ausschert. In einer anderen Situation hätte das zu einem schweren Unfall führen können. Und wer wäre dann schuld gewesen.
    Ich will nichts pauschalisieren, aber mein Fahrlehrer hat immer viel Wert auf Schulterblick gelegt. Das ist auch sehr wichtig, um immer im Bilde zu sein, was um einen drumrum passiert. Fahrradfahrer müssen da auch sensibilisiert sein, zu wissen, was um sie herum passiert.
    Es haben eben nicht nur die Autofahrer die Verantwortung für die Radfahrer.

  21. @ Radler: Nein, hat er nicht. Da er nicht legal auf dem Gehweg sein darf, zählen diese Vorgaben für Abbieger (§9(3)) nicht (krasses, aber doch bildliches Beispiel: mit dem Rad auf der Autobahn könntest du auch nicht auf deine „Rechte“ pochen). Und es gibt ja nicht nur die, die einbiegen, sondern auch Autos, welche aus der Straße rausfahren.

    Es zeigt aber eben deutlich, dass die Rechtslage nicht wirklich präsent ist. Und „klassische“ Fahrschule hilft da nicht wirklich weiter.

  22. @E-Haller: Das würde ich aber gerne noch genauer wissen (mit Rechtsgrundlage). Ich habe damals in der Fahrschule gelernt, dass auch bei einem Auto, was regelwidrig rückwärts (oder sogar vorwärts) aus einer Einbahnstraße (also verkehrt herum) kommt, bei gleichrangigen Kreuzungen die Regel Rechts vor Links gilt. Es spielt hier gar keine Rolle, ob regelwidrig oder nicht – Vorrangregelungen bleiben in Kraft.

  23. @Ludmilla

    Sehr lustig. Ich hasse Autofahrer nicht, wieso auch?! Es macht aber keinen Sinn von Einzelfällen auf Allgemeinheit zu schließen. Ich habe während meines Studiums in der Fahrradstadt Münster andere Verhaltensweisen kennengelernt. Dort ist erstens der allgemeine Anteil von Radfahrern erhöht, was zu Folge hat, dass Autofahrer Radfahrer gewohnt sind und sich entsprechend der Verkehrsregeln dazu verhalten. Jeder hat Verantwortung, Dresden ist allerding allgemein recht ruppig im Strassenverkehr. Woran das liegt, weiß ich nicht, die schlechtere Infrastruktur kannst wohl nicht (nur) alleine sein. Das Fahrradfahrer ebenso so aufpassen und sich verhalten müssen ist selbstredend.

  24. Am 18. Mai 2016 demonstrieren weltweit Radfahrende für mehr Aufmerksamkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Fahrt mit und werdet Teil eines weltweiten Statements!

    Gibt es da irgendetwas in Dresden?

    Jedes Jahr findet der Ride of Silence (http://www.rideofsilence.org/main.php) in mehr als 300 Städten gleichzeitig statt. Die Demonstration soll an verletzte und getötete Radfahrerinnen und Radfahrer erinnern und mehr Verkehrssicherheit für Radfahrende einfordern.

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