Wie das Verwaltungsgericht Dresden gestern mitteilte, stößt die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Kundgebung gegen die Versammlungsfreiheit.
Im Wortlaut der Pressemitteilung heißt es:
„Die Beschränkung einer von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« (JLO) für den 13. Febraur 2010 in Dresden angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Versammlung greift in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 6 L 35/10).“
Damit bleibt es vorerst bei der von der JLO angemeldeten Aufzugstrecke, über die bislang noch keine genaueren Details bekannt sind. Nach Medienberichten soll der Startpunkt am Hauptbahnhof sein. Gegen den Beschluss will die Stadtverwaltung Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
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