Die Bunte Republik Neustadt feiert ihren 20. Geburtstag und zwar in der Zeit vom 18. bis zum 20. Juni. Da höchstwahrscheinlich wieder kein Gesamtveranstalter auftreten wird (oder Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt e.V.?) hat die Stadt Dresden das in den vergangenen Jahren bereits etablierte Antragsverfahren eingeleitet. Der geneigte Standbetreiber kann auf folgenden Straße und Plätzen straßenrechtliche Sondernutzungen zur BRN beantragen:
- Alaunstraße
- Martin-Luther-Straße
- Martin-Luther-Platz
- Talstraße
- Kamenzer Straße zwischen Louisenstraße und Sebnitzer Straße
- Pulsnitzer Straße
- Böhmische Straße
- Katharinenstraße
- Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Prießnitzstraße
- Schönfelder Straße
- Seifhennersdorfer Straße
- Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße
Das Gebiet entspricht damit dem gängigen Festgebiet der vergangenen Jahre. Ebenfalls unverändert ist die Regelung auf der Görlitzer und Rothenburger, hier dürfen Stände nur auf dem Gehweg stehen.
Einen Stand dürfen nur folgende Personen beantragen:
- Gewerbetreibende mit Geschäft oder Lokal im Festgebiet
- Anwohner mit Hauptwohnsitz in der BRN
- Vereine mit Vereinssitz in der BRN
Die Anträge sind unter Verwendung des für das Stadtteilfest Bunte Republik 2010 entwickelten Formblattes zu stellen. Antragsformular Dem Antrag ist ein maßstabsgerechter Lageplan, in welchem die für die Sondernutzung geplanten Aufbauten eingezeichnet sind, beizufügen. Hier ein Beispielplan, hier der Plan zum Ausfüllen.
Achtung! Antragseingangsendfrist ist der 3. Mai 2010. Danach eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr pro Erlaubnisverfahren wird sich in einem Rahmen zwischen 30 und 60 Euro zuzüglich Zustellauslagen für Einzelantragsteller bewegen.
„Da höchstwahrscheinlich wieder kein Gesamtveranstalter auftreten wird (oder Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt e.V.?) hat die Stadt Dresden das in…“ – danke! *g*