Ines Kilian, die Verteidigerin von Eric H., kündigte an, heute noch Revision einzulegen. Damit kommt der Fall nun vor den Bundesgerichtshof.
Der Richter schilderte das Geschehen des 27. Februar 2016 sehr ausführlich. Der Angeklagte hatte sich nach einer Party erst verfahren, war dann in stark alkoholisiertem Zustand von der Waldschlößchenbrücke bis zum Alaunplatz gelaufen. Dort spielten schon früh um 7 Uhr drei Kinder im Alter zwischen neun und elf Jahren auf dem Spielplatz. Denen zeigte er sein Geschlechtsteil mit den Worten „wollt ihr mal anfassen“. Als die beiden Mädchen schreiend davon liefen, fragte er noch einmal den Jungen, der dann auch davon rannte.
Wenig später schmiss ihn eine Café-Besitzerin am Bischofsweg aus ihrem Laden. Auch dort hatte er sein Geschlechtsteil gezeigt.
Anschließend ging er zum Albertplatz und sprach dort sein späteres Opfer an. Mehr als eine Stunde hat er die 24-jährige Frau erst auf einer Bank dann im Gebüsch vergewaltigt. Dabei hat er ihr gedroht, dass er sie und ihr Kind umbringen werde, sollte sie laut werden. Vermutlich haben deshalb mehrere vorbeigehende Passanten das Geschehen als freiwilligen Sex gewertet und nicht eingegriffen.
Ein paar Wochen später versuchte Eric H. es dann auf die gleiche Weise in Gruna an der Haltestelle Zwinglistraße. Die dort von ihm bedrängte 18-Jährige verfügte jedoch über Kampfsporterfahrung und konnte sich befreien. Da sie direkt die Polizei rief, konnten die Beamten den Täter stellen. Ein DNA-Abgleich führte die Ermittler dann auf die Spur zur Vergewaltigung am Albertplatz.
Im April 2016 war Eric H. festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Urteilsverkündung nahm der junge Mann ohne sichtliche Regung hin. Bislang war er unbescholten. Nach dem Abitur hatte er mit dem Studium angefangen. Er ist groß, sportlich, war Mitglied der Nationalmannschaft im Orientierungstauchen.
Die Tat im Februar 2016 hatte eine bislang unbekannte feministische Gruppe genutzt, um auf die aus ihrer Sicht frauenfeindlichen Zustände hinzuweisen. Zu diesem Zweck hatten sie den Brunnen und eine Parkbank beschmiert und Scherben ausgelegt. (Neustadt-Geflüster vom 16. März 2016)

Nachtrag 20. Januar
Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.