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Vergewaltiger vom Albertplatz verurteilt

Prozess vor dem Landgericht
Prozess vor dem Landgericht
Das Landgericht Dresden hat heute den 22-jährigen Eric H. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Ansicht von Richter Andreas Ziegel hatte er am 27. Februar 2016, am Morgen zwischen 7 und 9 Uhr am Albertplatz in der Nähe der Einmündung der Georgenstraße eine junge Frau vergewaltigt und vorher auf dem Alaunplatz drei Kinder sexuell belästigt. Außerdem hat er zwei Wochen später an der Zwinglistraße in Gruna eine 18-Jährige angegriffen. Das Gericht sprach hierbei von versuchtem Missbrauch.

Ines Kilian, die Verteidigerin von Eric H., kündigte an, heute noch Revision einzulegen. Damit kommt der Fall nun vor den Bundesgerichtshof.

Der Richter schilderte das Geschehen des 27. Februar 2016 sehr ausführlich. Der Angeklagte hatte sich nach einer Party erst verfahren, war dann in stark alkoholisiertem Zustand von der Waldschlößchenbrücke bis zum Alaunplatz gelaufen. Dort spielten schon früh um 7 Uhr drei Kinder im Alter zwischen neun und elf Jahren auf dem Spielplatz. Denen zeigte er sein Geschlechtsteil mit den Worten „wollt ihr mal anfassen“. Als die beiden Mädchen schreiend davon liefen, fragte er noch einmal den Jungen, der dann auch davon rannte.

Wenig später schmiss ihn eine Café-Besitzerin am Bischofsweg aus ihrem Laden. Auch dort hatte er sein Geschlechtsteil gezeigt.

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Anschließend ging er zum Albertplatz und sprach dort sein späteres Opfer an. Mehr als eine Stunde hat er die 24-jährige Frau erst auf einer Bank dann im Gebüsch vergewaltigt. Dabei hat er ihr gedroht, dass er sie und ihr Kind umbringen werde, sollte sie laut werden. Vermutlich haben deshalb mehrere vorbeigehende Passanten das Geschehen als freiwilligen Sex gewertet und nicht eingegriffen.

Ein paar Wochen später versuchte Eric H. es dann auf die gleiche Weise in Gruna an der Haltestelle Zwinglistraße. Die dort von ihm bedrängte 18-Jährige verfügte jedoch über Kampfsporterfahrung und konnte sich befreien. Da sie direkt die Polizei rief, konnten die Beamten den Täter stellen. Ein DNA-Abgleich führte die Ermittler dann auf die Spur zur Vergewaltigung am Albertplatz.

Vergewaltigung zwischen Brunnen "Stilles Wasser" und Einmündung Georgenstraße
Tatort zwischen dem Brunnen „Stilles Wasser“ und der Einmündung Georgenstraße – Foto: Archiv
Im Laufe des Prozesses wurden insgesamt 40 Zeugen gehört. Mit der Strafe bleibt der Richter unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahren. Richter Ziegel erklärte seine Urteilsfindung ausführlich. Der Hauptzeugin sei zu glauben, erklärte er. Die gesamten Umstände sprechen gegen ein­­­vernehmlichen Sex. Die Frau befindet sich inzwischen in therapeutischer Behandlung.

Im April 2016 war Eric H. festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Urteilsverkündung nahm der junge Mann ohne sichtliche Regung hin. Bislang war er unbescholten. Nach dem Abitur hatte er mit dem Studium angefangen. Er ist groß, sportlich, war Mitglied der Nationalmannschaft im Orientierungstauchen.

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Die Tat im Februar 2016 hatte eine bislang unbekannte feministische Gruppe genutzt, um auf die aus ihrer Sicht frauenfeindlichen Zustände hinzuweisen. Zu diesem Zweck hatten sie den Brunnen und eine Parkbank beschmiert und Scherben ausgelegt. (Neustadt-Geflüster vom 16. März 2016)

Eine Parkbank wurde mit Farbe beschmiert und mit Scherben belegt. Foto aus dem Bekennerschreiben.
Eine Parkbank wurde beschmiert und mit Scherben belegt. Foto aus dem Bekennerschreiben.

Nachtrag 20. Januar

Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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