Wie die Stadtverwaltung mitteilt, stehen die Termine zur Anmeldung der Erstklässler für das Schuljahr 2018/19 fest. Am 31. August und am 5. September können die Eltern ihre Knirpse an einer Grundschule im Schulbezirk anmelden. In der Neustadt gibt es derzeit fünf Grundschulen, die sechste soll demnächst gebaut werden.
Grundschulen in der Dresdner Neustadt
- 103. Grundschule „Unterm Regenbogen“
Hohnsteiner Straße 8, 01099 Dresden
Telefon: 0351 8044473 - 15. Grundschule
Görlitzer Straße 14, 01099 Dresden
Telefon: 0351 8043286 - 19. Grundschule
Am Jägerpark 5, 01099 Dresden
Telefon: 0351 8043909 - 30. Grundschule „Am Hechtpark“
Hechtstraße 55, 01097 Dresden
Telefon: 0351 8041770 - 4. Grundschule „Am Rosengarten“
Löwenstr. 2, 01099 Dresden
Telefon: 0351 8041146
Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.
Anmeldetermine
Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihr Kind an einem der folgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden:
- Donnerstag, 31. August 2017, 14 Uhr bis 18 Uhr
- Dienstag, 5. September 2017, 14 Uhr bis 18 Uhr
Das Schulverwaltungsamt wird die Sorgeberechtigten schriftlich im August 2017 an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnern. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben.
Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2018/2019 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Anmeldung auch, wenn freie Schule geplant ist
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.
Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen sind zu finden im Internet unter www.dresden.de/schulbeginn.