Der Bau-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain hat sein Versprechen vom Montagabend wahr gemacht und die Probleme mit den BRN-Anmeldungen gelöst. Aber nicht alle werden zufrieden sein.
„Alle Anträge auf Sondernutzung für die BRN sind entschieden“, erklärte Schmidt-Lamontain am Nachmittag. „Für einen guten Teil der Anträge haben wir nach nochmaliger Prüfung eine Lösung gefunden, die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen“. Das gelte vor allem für nicht-kommerzielle Angebote von Anwohnern. Für zwölf weitere Angebote haben das Straßen- und Tiefbauamt (STA) Lücken auf den Aufstellflächen gesucht, im Einzelfall mit kleinen Abweichungen gegenüber dem beantragten Standplatz. Die Antragsteller sollen heute darüber informiert werden.
Vor Frank’s Bar und der benachbarten Boys Bar wird die Party stattfinden und auch die Bühne am „Blondes“ (Louisenstraße) kann aufgebaut werden.
Schlechte Nachrichten gibt es für die Eck-Gastronomen an der Louisenstraße. Weder „Eckstein“, noch „Continental“, noch „Kantine Nr. 2“ oder „Studiobar“, auch das „Bon Voyage“ darf keine Tische und Stühle rausstellen. Die Kreuzungen sollten schon im Vorjahr frei gehalten werden, aber damals war die normale Straßen-Gastronomie auf dem Bürgersteig noch möglich. Das war allerdings nur dem Umstand geschuldet, dass im Vorjahr das Ordnungsamt nicht rechtzeitig mit dem STA kommuniziert hatte. Eigentlich sollten die Tische und Stühle schon 2016 weg.
Die Gastronomen sind entsprechend sauer, wenn man sich das Luftbild von 2016 mit den lockeren Kreuzungen ansieht und das Gedränge mit anderen Festen in Dresden vergleicht, scheint die Maßnahme übertrieben. Das Wort „Schikane“ hängt in der Luft. Das Amt beruft sich auf den Widerrufsvorbehalt, der mit einer Sondernutzungserlaubnis einhergeht und das die öffentliche Sicherheit Vorrang habe.
Erste Gastronomen reagieren mit neuen Konzepten auf die untersagte Straßennutzung. So gibt es zum Beispiel im „Madness“ eine Indoor-Lösung und auch beim „Bon Voyage“ ist etwas derartiges in Planung.
Insgesamt wurden im STA rund 330 Anträge auf Sondernutzung bearbeitet und rund 190 Sondernutzungserlaubnisse erteilt. Gründe für die Ablehnungen waren insbesondere gegeben, wenn mehrere Anträge für einen Standplatz vorlagen und auch in Nachbarschaft bereits die Standflächen vergeben waren. In diesen Fällen entschied das Los.
Am Ende der Pressemitteilung des Baubürgermeisters heißt es: „Die Bearbeitung erfolgt im Bewusstsein um die Bedeutung der BRN, nicht nur für die Neustadt, sondern für die Gäste aus der ganzen Stadt und über alle Generationen hinweg.“
Insgesamt will der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nach den diesjährigen erstmaligen Erfahrungen mit der BRN die Regeln und das Anmeldeprocedere für das Fest überprüfen.
Schade.
Das ist der Gipfel des Straßen und Tiefbauamtes Dresden!
Wer trägt eigentlich die Vorbereitungskosten für Stände jetzt die nicht Genehmigt worden ???
am Ende ist die schleppende Bearbeitung und der hohe Krankenstand nur ein Hilferuf der Rathausmitarbeiter, denen einfach diese „kleine Zusatzaufgabe“ mal eben übergestülpt wurde.
Wenn die BRN vorbei ist, sollte man mal laut die Frage nach den Verantwortlichen stellen und Konsquenzen ziehen.
vielleicht wäre ein Jahr lang Knöllchen verteilen durchaus motivierend.
Mal abwarten, wie viele von Außerhalb mal wieder ihre Stände genehmigt bekommemn haben. Von wegen nur im Festgebiet Ansässige dürfen Stände betreiben…
Weniger ist manchmal mehr. Geht ja deswegen nichts unter. Warum also schon im Vorfeld das Gezeter und Gedöhns, letztendlich kommt jeder auf seine Kosten.
Das wurde und wird gut kontrolliert, aber wenn Anwohner den schnellen Euro machen wollen und als Strohmann fungieren, haben die Kontrolleure keine Chance.
Wie die viel gelobten Insel-Lösungs-Strohmänner am Martin-Luther-Platz, die seit Jahren die Kommerzlösung bieten …
Da ist doch der Wurm drin.
Vielleicht sind die vielen Mini-Straßen-Nachbarschaftsfeste doch die Lösung – aber bitte statt BRN.
Gab’s eigentlich mal eine repräsentative Umfrage unter den Bewohnern und Gewerbetreibenden, ob sie die BRN – außer zum Geld verdienen – überhaupt möchten?
Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass Freiberufler mit Adresse im Festgelände, aber ohne Wohnsitz hier, nicht berechtigt sind, teilzunehmen!
Die Kosten können schön von den Gewerbetreibenden selber getragen werden, die haben schließlich ohne Genehmigung geplant und sollten es auch ausbaden…
Betr. Bewirtung ohne Tische / Stühle außerhalb der Lokaliität:
Hängematten wären 1 Lösung. :-)
Oder doch lieber Luftmatratzen ? :-)
I.