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Polizei weitet Aufenthaltsverbote aus

Aufenthaltsverbote für den Alaunplatz ausgesprochen
Aufenthaltsverbote für den Alaunplatz ausgesprochen
Wie die Dresdner Polizei heute mitteilt, hat sie sechs weitere Aufenthaltsverbote erlassen (Siehe Neustadt-Geflüster vom 25. August 2017). Bei den Betroffenen handelt es sich um vier Syrer im Alter von 15, 19 (zweimal) und 28 Jahren sowie zwei Afghanen im Alter von 17 und 21 Jahren.

Alle sechs waren an den Auseinandersetzungen auf dem Alaunplatz (Neustadt-Geflüster vom 30. Juli 2017) bzw. auf dem Koreanischen Platz in Dresden-Mitte beteiligt (Radio Dresden vom 1. August 2017). Darüber hinaus waren die Männer bzw. Jugendlichen mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen.

Die Aufenthaltsverbote gelten für drei Monate und umfassen zwei Bereiche. Das Gebiet um den Alaunplatz wird durch folgende Straßen eingegrenzt: Tannenstraße, Königsbrücker Straße, Albertplatz, Bautzner Straße, Martin-Luther-Straße, Kamenzer Straße und An der Prießnitz. Einen zweiten Verbotsbereich gibt es rund um den Koreanischen Platz.

Bisherige Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Auseinandersetzungen haben ergeben, dass es einen Zusammenhang zwischen den Schlägereien gibt. Die Ermittler schätzen auch ein, dass der Hintergrund in der Betäubungsmittelkriminalität zu suchen ist.

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Bereits am vergangenen Freitag hatte die Dresdner Polizei gegen einen 21-jährigen Eritreer sowie einen 23-jährigen Libyer Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Den Lybier hatten die Beamten direkt in der darauffolgenden Nacht in Gewahrsam genommen.