Heute ab 17.30 Uhr treffen sich die Neustädter Ortsbeiräte im Ortsamt, die Sitzung ist bis auf den letzten Tagesordnungspunkt öffentlich und beginnt um 17.30 Uhr.
Vorgestellt wird die Schulnetzplanung (weitere Infos) und der Bebauungsplan Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen (weitere Infos).
Außerdem wird der Antrag von Grünen und SPD beraten, der eine kurzfristige Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr am Bischofsplatz fordert (Neustadt-Geflüster vom 12. Juli 2017). Die Umsetzung dieses Antrages wird sportlich, denn die beiden Fraktionen fordern eine Prüfung möglicher Verbesserungen bis zum 30. Oktober. Entschieden wird über den Antrag aber erst am Mittwoch (18. Oktober) im Ausschuss für Stadtentwicklung.
Transparenz-Diskussion nicht öffentlich
Als letzter Tagesordnungspunkt wird der interfraktionelle Antrag von Linken und Grünen beraten: „Mehr Transparenz in der Anmeldepraxis für die Bunte Republik Neustadt“. Dieser Tagesordnungspunkt ist laut Einladung nicht öffentlich und wird voraussichtlich gegen 19.45 Uhr behandelt. In dem Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2017 einen Bericht vorzulegen über die Antragslage und die Gründe der offenkundigen Schwierigkeiten innerhalb der Genehmigungspraxis im Vorfeld der BRN 2017. Außerdem soll das Sicherheitskonzept und daraus resultierende Einschränkungen von potenziellen Sondernutzungen in leicht verständlicher Weise öffentlich gemacht werden.
Wir GRÜNE Ortsbeiräte haben in der Stadtverwaltung und bei unseren Vertretern im Ältestenrat nachgefragt warum der BRN-Antrag nicht öffentlich behandelt werden soll.
Bisher konnte uns das niemand erklären. Wir gehen im Moment davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt.
Wir werden eine öffentliche Befassung beantragen.
Hintergrundinfo zur Öffentlichkeit von OBR-Sitzungen:
Hauptsatzung des Stadtrats
§25 Absatz 10
„Die Beiräte tagen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Einzelne Tagesordnungspunkte werden nicht öffentlich behandelt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Über Anträge aus der Mitte eines Beirates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden.“
Der BRN-Antrag wurde vertagt.