Am Dresdner Amtsgericht hat Richter Herbert Dietz heute den Angeklagten Abdessatar A. zu einer Geldstrafe von 750,- Euro verurteilt. Der 48-Jährige hat nach Ansicht des Richters den Kellner im Burgermeister um 50,- Euro betrogen. Der Angeklagte und sein Anwalt nehmen das Urteil an, die Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe gefordert hatte, behält sich die Möglichkeit vor, in Berufung zu gehen.
Louisenstraße am Donnerstag, 9. Februar, kurz nach 21 Uhr. Der Angeklagte war mit einem Bekannten unterwegs. Er hatte nach eigener Aussage schon ordentlich Alkohol getrunken, als die beiden im Burgermeister ankamen. Dort bestellten sie noch zwei Bier und danach begann ein Spiel, dass sich fast so anhört, wie die legendären Hütchenspiele.
Donnerstag, 7. Dezember, 10 Uhr. Der Betrugsfall landet vor Gericht. Der Angeklagte ist ein gut gekleideter Mann, dunkle Haare, dunkle Augen, gepflegtes Äußeres. Im Verlaufe der Verhandlung entsteht ein Bild, was an dem Abend im Februar passiert ist:
Nach Aussage des Kellners hat Abdessatar A. mit einem 100-Euro-Schein bezahlt und 95 in kleineren Scheinen wieder herausbekommen. Davon steckte er offenbar einige ein, dann beschwerte er sich über den hohen Bierpreis. Das kleine Bier kostete 2,50 Euro. Soweit so normal. Es beschweren sich öfter Kunden, dass der Preis zu hoch ist, sagt der Kellner.
Doch dann wollte der Angeklagte seine Scheine tauschen. Zwei Zehner gegen einen Zwanziger, dann Zwanziger gegen einen Fünfziger. Dabei trat er offenbar ziemlich dominant und eloquent auf. Nach mehrerem Hin- und Her händigte der Kellner ihm schließlich einen Hunderter aus und die beiden Gäste verließen zügig das Lokal.
Zurück blieb ein merkwürdiges Gefühl. Der Kellner prüfte die Kasse – es fehlten 50,- Euro. Er rief die Polizei und machte sich auf die Suche nach den Gästen. Er fand sie ein paar Meter weiter im Café Continental. Zwei Polizeihauptmeister stellen den Verdächtigen dort fest, überprüfen das Portemonnaie, dass er freiwillig herzeigt. Sie lassen ihn ins Röhrchen pusten, weil er nach Alkohol riecht – gemessen werden 0,79 Milligramm/Liter Atemalkohol – das sind ungefähr etwas mehr als 1,5 Promille.
Vor Gericht berichtet einer der Polizisten, dass der Angeklagte sich in etwa so ausgedrückt habe: „Wenn der (Kellner) nicht auf sein Wechselgeld achtet, ist er doch Schuld.“ Der Angeklagte stammt aus Tunesien, seine Deutschkenntnisse reichten zwar, um den Kellner zu verwirren, vor Gericht hat er jedoch einen Dolmetscher. Er könne sich an nichts erinnern, war wohl zu betrunken, lässt er ausrichten. Richter Dietz kommentiert das mit den Worten: „Jetzt wissen Sie, warum Allah das Trinken verbietet.“
Im Rahmen der Verhandlung kommen auch die Verhältnisse des Tunesiers zur Sprache. Er lebt im Flüchtlingsheim in Chemnitz von 320 Euro Sozialhilfe im Monat. Abdessatar A. hat Schulden, 17.000 Euro beim Finanzamt – er hatte mal mit seiner Lebensgefährtin ein kleines Restaurant geführt. Der Justiz ist er kein Unbekannter: 23 Einträge stehen im Bundeszentralregister, unter anderem Bedrohung und Hausfriedensbruch, eine Bewährungsstrafe hat er schon hinter sich, es besteht die sogenannte Führungsaufsicht. Noch in diesem Jahr wurde er zu 30 Tagessätzen verurteilt.
Nach knapp zwei Stunden plädiert die Staatsanwältin auf eine Freiheitstrafe von vier Monaten. Der Anwalt des Angeklagten fordert eine Geldstrafe. Abdessatar A. erklärt, dass er den Schaden wieder gut machen wolle, auch wenn er sich nicht erinnern könne, was genau passiert sei. Der Richter bietet ihm an, das sofort zu erledigen. Das scheitert aber, da er nur 20 Euro bei sich hat.
Schließlich spricht der Richter das Urteil: 75 Tagessätze zu je 10,- Euro, dazu kommen noch die Gerichtskosten. Aber die Tagessätze aus dem anderen Verfahren fließen mit ein. Insgesamt muss der Angeklagte nun für den ergaunerten 50er mehr als 1.000 Euro zahlen. Und die Möglichkeit, dass er doch noch ins Gefängnis muss, ist nicht aus der Welt.
Zahl ich doch gern!
was macht dieser mann aus tunesien hier in deutschland ?
warum wird er bei einem solchen strafregister nicht zurückgeschickt ?
warum wird er noch mal zu einer geldstrafe verurteilt, obwohl er schon 17000 eu schulden beim FA hat ?
obwohl er bei seinem einkommen von 320 eu niemals die schulden begleichen wird ?
warum darf so ein mensch den steuerzahlern in diesem land weiter auf der tasche liegen ?
warum gibt es viel zu viele solcher fälle und es passiert nichts ?
@karsten h.
Ich versuche mal, dir Antworten zu geben.
Er wird hier sein, weil er sich in Deutschland ein besseres Leben erhofft.
Weil eine Abschiebung nach Tunesien im Moment sehr schwierig ist, die dortigen Behörden sind nicht unbedingt scharf darauf, Kriminelle zurückzunehmen.
Weil eine Gefängnisstrafe für ein solch kleines Vergehen nicht angemessen wäre.
Weil wir eine humanistische Gesellschaft sind und diesen Menschen nicht einfach ohne Sozialversorgung dastehen lassen können.
Ob es zu viele Fälle sind, liegt im Auge des Betrachters. Ich habe eigentlich das Gefühl, dass es unserer Gesellschaft im Großen und Ganzen ziemlich gut geht und das derartige Fälle da nahezu nichts dran ändern. Außerdem passiert ja was. Der Mann wurde heute verurteilt.
Was ich im Text oben nicht erwähnte, er hat nach eigener Aussage derzeit keine Arbeitserlaubnis. Wie das mit den angehäuften Steuerschulden zusammenpasst, ist mir allerdings unklar.
@Richter Dietz
> „Jetzt wissen Sie, warum Allah das Trinken verbietet.“
Ziemlich süffisanter Spruch von einem Richter, der sich neutral verhalten sollte. Er hätte auch sagen können, ätsch, unser Allmächtiger erlaubt das Saufen. Wir dürfen dicht sein.
@karsten h.
> „warum gibt es viel zu viele solcher fälle und es passiert nichts ?“
Artikel gelesen?
Zitat: „Schließlich spricht der Richter das Urteil: 75 Tagessätze zu je 10,- Euro, dazu kommen noch die Gerichtskosten.“
@ Anton
Die Summe aller Delikte sollten ausschlaggebend für die Strafe sein. Bei 23! Einträgen sollte aus der Zeitraum in Betracht gezogen werden in dem sie angefallen sind. Hat es ihn erst zur großen, unkontrollierten Einreisewelle 15 ins Land gespült, komme ich auf ca. 12 Vergehen im Jahr, also eines pro Monat.In solchen Fällen gibt es immer noch eine Dunkelziffer und andere, laufende Verfahren blieben bestimmt unberücksichtig.
Dazu zu kommen dann noch die Kosten für die Erimittlungsbeamten, die vom Gericht (bei kleinen Verfahren decken die erhobenen Gerichtskosten nicht mal an ansatzweise die tatsächlichen Kosten). Alles in Allem kann also pro Fall von mindestens 1.000 € ausgegangen werden, weil der verteidigende Rechtsanwalt es ja auch nicht auch Nächstenliebe machen wird. Werden jetzt noch die Steuerschuld , Kosten für die Unterbringung und das monatliche Salär dazuaddiert, dann kommt da mindestetens eine Summe von 50.000 € in relativ kurzer Zeit zusammen, wenn sich meine Annahme von der 2015 erfolgten Einreise bewahrheitet.
Sicherlich ist das verhandelte Delikt eigentlich nicht, oder kaum erwähnenswert, bindet aber einige Ressourcen die beispielsweise bei den Sozialgerichten fehlen. Die Berliner Justiz brauch ca. 7 Jahre um einen Fall zu verhandeln. Hier im Ruhrpott sind es 5 Jahre. Dazu kommt noch, dass z. B. Schwarzfahrer und Falschparker, ja sogar die Zahlungsverweigerer der GEZ mit Erzwingungshaft belegt werden, was mir im Vergleich zu dem im Artikel beschriebenen Fall dann als erheblich übertrieben vorkommt.
Bei 23 bekannten Delikten, mögen sie noch so klein sein und einer Nichtzahlung von einer nicht unerheblichen Steuersumme kann ich keinesfalls einen Willen zur Integration erkennen, sondern nur persönliche Vorteilsnahme.
Nicht zu vergessen, dass gerade solche Fälle immer mehr Wähler in die Arme der Alternativen treiben, wenn sie nur lange genug in den Medien breitgetreten werden. Da erwartet man mit einer gewissen Neugier den Ausgang der nächsten sächsischen Landtagswahl, obwohl jeder über etwas Fantasie verfügt, sich das Ergebnis wohl schon denken könnte.
Man muss akzeptieren, dass sich solche Sachverhalte mit dem Gerechtigkeitsverständnis eines einzelnen Bürgers der BRD schwer nachvollziehen lassen. Der rechtliche Rahmen ist einfach komplex – ok. Der AfD geht sowas dann aber leider runter wie Öl.
@Karsten, Aquii
Was das wieder kostet! Uns (!) Steuerzahler: „In Kiel sind einem Augenarzt 3,7 Millionen Euro Steuerschulden erlassen worden. „: https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article120861488/Deutsche-feilschen-mit-dem-Fiskus-um-Milliarden.html
Ausweisen den Kerl? „warum darf so ein mensch den steuerzahlern in diesem land weiter auf der tasche liegen ?“
Wobei, Schulden können schon auch mal ohne Schuld auflaufen…
Schätzungen zufolge verliert Deutschland jährlich rund 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch Steuerhinterziehung:
https://www.boeckler.de/41281_41291.htm
Tja, das scheue Reh….
3,1 Billionen Euro werden in den nächsten zehn Jahren in Deutschland vererbt. Rund ein Drittel der Summe – rund 700 Milliarden Euro – fließen an die oberen zwei Prozent.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/vermoegen-in-deutschland-3-1-billionen-euro-warten-auf-erben/12299322.html
Erbschaftssteuer? Ja aber der Oma ihr klein Häuschen!
Also bleibt mal auf dem Teppich, was Kosten für Steuerzahler durch solche Kleinkriminellen angeht!
Gefängnisstrafe?
Insgesamt ergab sich somit ein Bundesdurchschnitt von 109,38 Euro pro Tag/Gefangene/r: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierungskosten-in-justizvollzugsanstalten/
36.000 Euro/Jahr! Zahlt? Der Steuerzahler! Erfolg? Eher mäßig!
Und das Argument, dass Verurrteilung nach Gesetzeslage bei bestimmten Zeitgenossen Ressentiments schürt…na Danke! Sollen wir öffentliche Pranger und Galgen aufbauen, um die Wut der Kleinbürger zu kanalisieren?
Ich glaube man sollte mal die Landsmannschaft des Täters hier außer Acht lassen. Die hat nämlich nix mit den Taten zu tun.
Wenn der Missetäter aus dem Erzgebirge statt aus dem Atlas stammen würde, wäre das Kopfschütteln über die deutsche Justiz doch genauso heftig.
Es gibt nunmal Leute, die Lücken in der Sozialgesetzgebung gnadenlos ausnützen und hauptsächlich von Betrug leben. Findet niemand gut, aber deshalb die Rechte aller Sozialhilfeempfänger oder Angeklagten außer Kraft zu setzen, kann doch auch keine Lösung sein.
Ich fürchte, man muß mit solchen Auswüchsen eben leben.
@seldon
aus so eine große Summe zu verzichten, fällt schon in den Bereich der politischen Entscheidungen, genauso wie unsägliche Steuergesetzgebung in diesem Land. Hierzu einfach mal den zuständigen BT-Abgeordneten fragen, wann und was seine Partei dagegen zu unternehmen gedenkt.
Mir ist es auch persönlich egal, ob jemand auf Kosten des Gemeinwohls frei oder unfrei untergebracht wird. Nur halte ich solche Fälle, auch den des Augenarztes, für immer schwerer vermittelbar und treibt das Wahlvolk, wie @qmsl bemerkte eben in diese Richtung. Wer allerdings Änderung von den Alternativen erwartet, dürfte, zumindest was die „großen Tiere“ anbelangt, schnell enttäuscht werden. Und wenn ein einzelner Arzt eine aufgelaufene Steuerschuld von mehren Millionen hat, dann sollte dringend mal in der Ebene der Finanzbehörde nachgefragt werden, denn bei dieser Summe muss über Jahre hinweg fürchterlich geschlampt worden sein.
Das D große Defizite im Bereich einer gerechten Steuerpolitik hat, ist ja schon länger bekannt….
@Anton: Falls du es nicht mitbekommen haben solltest – ja wir lassen Menschen einfach so ohne Sozialversorgung dastehen. In SäZ und DNN von gestern wird z.B. berichtet, daß ASB und Diakonie gerade 50 Schlafsäcke und Isomatten an Obdachlose verteilen weil die Notunterkünfte überfüllt sind. Berichte über erfrorene Menschen würden die weihnachtliche Stimmung wohl zu sehr stören. Warum wird diesen Menschen keine Grundversorgung zur Verfügung gestellt? Ist das nicht notwendig wenn es sich nur um Menschen handelt die ’schon länger hier leben‘? Bei mir um die Ecke wurde 2016 mal ebend ein Containerdorf mit einer Kapazität für 700 Menschen hochgezogen das nie von irgendwem genutzt wurde. Gleichzeitig haben Hunderte Menschen keine Unterkunft. Dreimal darfst du raten welche Partei mit dem Vorschlag solche Unterkünfte für Obdachlose zu öffnen punkten konnte. Kannst du erklären wie das mit einer ‚humanistischen Gesellschaft‘ zu vereinbaren sein soll?
Erstaunlich finde ich, dass der Bursche nach 5-6 großen Bier noch solche Taschenspielertricks hingekriegt hat. Gut trainiert würde ich sagen !
@Zuckerschnute, es gibt jede Menge Angebote für Obdachlose. In Dresden muss niemand obdachlos sein. Und Obdachlose in ein Containerdorf einzuquartieren, auf so eine blöde Idee kann wirklich nur jemand kommen, der von sozialer Arbeit überhaupt gar keine Ahnung hat.
@Anton
ich weiss nicht, wieviel Raum für Obdachlose in Dresden zur Verfügung steht. Ich hoffe genug. Aber im Zweifel ist ein Containerdorf doch wohl besser als erfrorene Menschen. Zumindest im Winter. Und den Beitrag mit den Schlafsäcken und den Isomatten habe habe ich gelesen und als zynisch empfunden.
Aber eigentlich ging es ja um einen Gewohnheitskriminellen, der offenbar kein Wohnungsproblem hat.
@bob: Sprich einfach mal mit Menschen, die sich in der Obdachlosenhilfe engagieren. Es gibt einen großen Teil an Menschen, die gar nicht in einer Wohnung leben wollen oder können. Denen helfen Schlafsäcke und Isomatten sehr wohl, das ist überhaupt nicht zynisch. Nochmal: In Dresden muss niemand obdachlos sein. Und ein solches Containerdorf würde keines der Probleme mit Obdachlosen lösen, dass ist nur Augenwischerei.
@Anton
ich habe es einfach als zynisch empfunden, die Auswirkungen zu lindern, statt die Ursachen zu bekämpfen. Mag sein, dass es Menschen gibt, die solche Wohnangebote nicht annehmen können oder wollen. Wenn das so ist, helfen Schlafsäcke und Isomatten sicher. Und natürlich löst ein Containerdorf kein soziales Problem. Darüber bin ich mir im klaren. Wenn es genug andere Angebote gibt, umso besser.
@Anton: Ich würde den Satz so formulieren: In Dresden muss kein Deutscher obdachlos sein. Dank AFD und Ähnlichem ist es inzwischen so, dass EU-(Arbeits)-Migranten nur noch bedingt einen Anspruch auf Unterbringung haben, wenn sie keine Wohnung (mehr) haben, und es da durchaus Fälle gibt, die in Dresden dann doch obdachlos sein „müssen“ (OK, sie könnten auch das Angebot eines Tickets nach Hause bzw. an die nächste Grenze in Anspruch nehmen, dann wären sie zumindest in Dresden nicht obdachlos).
Ansonsten stimme ich dir zu: Für Deutsche findet das Sozialamt in der Regel innerhalb kurzer Zeit (also weniger Stunden) einen Platz in einem Obdachlosenheim. Manch einer kann sich nicht mit den Gegebenheiten eines Heimes abfinden und landet dann doch auf der Straße. Dahinter stehen oft Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen.
Ich habe schon von Berufs wegen einiges mit Obdachlosen zu tun. Meine Erfahrungen werden manchen hier nicht gefallen – und verwundern bis schmerzen mich immer auf’s Neue: Manche Menschen wollen (!) einfach draußen leben, wollen unter keinen Umständen in ein Quartier.
Das ist überhaupt nicht mein Lebensentwurf, aber ich muss lernen, dass es der von anderen Menschen sein kann.
Anton hat Recht. Und ich danke ASB und Diakonie für diese Aktion!
@Anton Es ist Quatsch, dass eine Gefängnisstrafe nicht angemessen wäre. Dies wurde schließlich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt also im Bereich des Möglichen hier.
Zu den Obdachlosen: In Deutschland muss niemand obdachlos sein. Wer dennoch obdachlos ist, ist das freiwillig.