Am Dresdner Amtsgericht ist am Mittwoch der Angeklagte Waqas Ali C. zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Richter Markus Maier sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige an einem Sonnabendmorgen im Oktober 2016 eine junge Frau auf dem Alaunplatz festgehalten und unsittlich berührt hat.
Beim Prozessauftakt im November hatte der Angeklagte die Tat rundheraus abgestritten und der Frau unterstellt, dass sie bei ihm Drogen kaufen wollte (Neustadt-Geflüster vom 16. November 2017). Nun wurden mehrere Zeugen gehört, drei Verhandlungstermine mussten angesetzt werden. Einer der geladenen Zeugen erschien auch am Mittwoch nicht.
Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger von Waqas Ali C. räumte zwar ein, dass die Schuld zweifellos feststehe, forderte aber, nicht mehr als die Mindeststrafe zu verhängen. Immerhin sei der Angeklagte nicht vorbestraft.
Rechtlich interessant, der Paragraph 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ war im vergangenen Jahr verschärft worden. Allerdings erst im November. Richter Markus Maier verurteilte den Mann noch nach der alten Fassung von 1998.
Der Angeklagte reagierte apathisch. Auf ein letztes Wort hatte er verzichtet. Eine Entschuldigung an das Opfer kam ihm nicht über die Lippen.
Das Gericht sah den Sachverhalt als erwiesen an, auch wenn es keinen direkten Zeugen des Vorfalls gab. Zwar waren zwei weitere Männer in der Nähe. Aber einer will gar nichts mitbekommen haben, der andere hatte nur Schreie gehört und später das Opfer auf der Wiese sitzen sehen.
Allerdings widersprachen die Zeugenaussagen zum Gesamtablauf denen des Angeklagten. Damit wurde dessen Aussage sehr unglaubwürdig. Oder wie es Richter Maier ausdrückte: „Die Aussage des Angeklagten ist erstunken und erlogen.“
Dem Opfer glaubte das Gericht. Richter Maier führte dafür mehrere Gründe an. Zum einen hatte die junge Frau sowohl bei ihrer ersten Aussage bei der Polizei, dann später gegenüber einer Psychologin als auch beim Prozess den Ablauf stets gleich geschildert. Außerdem hatte sie keinen Belastungseifer an den Tag gelegt, das Geschehen nicht dramatisiert oder übertrieben dargestellt.
Die Schuldfrage war geklärt, der Richter musste nun über das richtige Strafmaß entscheiden. Er berücksichtigte, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Auch die geringe zeitliche Dauer, die geringe Intensität und die geringe Gewaltanwendung rechnete er zugunsten des Angeklagten. Insgesamt entschied er, dass es sich nicht um einen minderschweren Fall handele. Eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung kam damit nicht in Frage.
Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.