Im Dresdner Amtsblatt auf Seite 12 ist heute die Polizeiverordnung zur BRN veröffentlicht worden. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:
§ 1 und 2 Zeit und Raum
Die Polizeiverordnung gilt vom 18. Juni 2010, 15 Uhr, bis zum 21. Juni 2010, 6 Uhr und wird durch folgende Straßenzüge begrenzt: Bautzner Straße–Königsbrücker Straße–Bischofsweg–Prießnitzstraße–Bautzner Straße.
§ 3 Spätshop-Erlass außer Kraft
Die Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt wird während der BRN außer Kraft gesetzt.
§ 5 Verkaufs-, Verbringungs- und Ausbringungsverbote
Getränke in Glasflaschen und Gläsern dürfen nur in der Kneipe verkauft werden und müssen auch dort konsumiert werden. Der Einzelhandel darf am Freitag nur bis 19 Uhr und am Sonnabend nur bis 14 Uhr Getränke in Glasflaschen verkaufen. Außerdem dürfen Gläser und Glasflaschen nur bis zu diesen Zeiten mitgebracht werden. Achtung neu: Stroh, Heu, Sägespäne oder ähnlich brennbares Material darf nicht ausgelegt werden.
§ 6 Lärmschutz
Es darf nur bis 1 Uhr gelärmt werden. Am Sonntag sind bis 21 Uhr sämtliche Festaktivitäten zu beenden.
§ 7 Entzündungsverbote
Lagerfeuer, Tonnenfeuer, Feuerwerke sind verboten.
- Die komplette Polizeiverordnung zur Bunten Republik Neustadt 2010 (PolVO BRN 2010) gibt es im Amtsblatt, Ausgabe 23, Seiten 12 und 13.
- Informationen zum BRN-Programm
Bis 1 Uhr? Wird ja jedes Jahr kürzer.
letztes jahr war es offiziell doch auch bis 1uhr oder täusch ich mich?
echt ma, bunte republik striessen.. ;)
ist aber jedes jahr so und am ende haelt sich eh keiner dran..
ja war auch vergangenes Jahr schon so.
Nur das der Bescheid dieses Jahr 4 Seiten mehr hat als letztes Jahr. Finde es lustig, dass die Stadt glaubt damit alles kontrollieren zu können! ;)
Hey,
Verstehe ich das richtig, dass demzufolge Bierdosen oder Plasteflaschen (mit Inhalt) mitgebracht werden dürfen?
Ja. Schätze, dass sich das auch in diesem Jahr nicht ändert.