Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, gelten ab dem 1. August neue Regeln für Feuerwerke in Dresden. Mit der strengeren Regulierung soll Lärm gemindert werden. Grüne und SPD begrüßen die neue Verordnung.
Ab Mittwoch, 1. August 2018, werden die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Dresden strenger ausgelegt und angewendet. Die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben haben sich nicht geändert. „Insbesondere die Mittel- und Großfeuerwerke haben immer wieder zu Beschwerden wegen des damit verbundenen Lärms geführt. Mit der Neuregelung soll die Lärmbelästigung durch große Feuerwerke reduziert werden“, erläutert der Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) das Ziel der neuen Verwaltungsvorschrift. Der Gesetzgeber lässt den Kommunen einen Auslegungsspielraum, der nun in Dresden enger eingegrenzt wird.
Mittel- und Großfeuerwerke – Beschränkung auf zwei pro Monat
Mittel- und Großfeuerwerke dürfen nur von sachkundigen Personen mit einem Erlaubnis- und Befähigungsschein abgebrannt werden. Bisher gab es keine Beschränkung der Anzahl solcher Feuerwerke, für die eine Anzeige ausreichend ist. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift sind nur noch zwei Feuerwerke je Monat und Ortsamtsgebiet möglich. Dabei müssen mindestens fünf Tage zwischen diesen Feuerwerken liegen. Gibt es für ein Gebiet mehrere Anzeigen für den gleichen Zeitraum, entscheidet der Anzeigezeitpunkt, die Bedeutung des Anlasses und die Anzahl der bereits durchgeführten Feuerwerke durch den jeweiligen Feuerwerker. Ein Mittel- und Großfeuerwerk kann maximal drei Monate vor dem gewünschten Abbrennzeitraum angezeigt werden. Diese Einschränkung der Anzahl der Mittel- und Großfeuerwerke soll die Lärmemission reduzieren. Im Jahr 2017 gab es 100 bestätigte Anzeigen für professionelle Mittel- und Großfeuerwerke. Im ersten Halbjahr 2018 fanden bereits 49 Mittel- und Großfeuerwerke statt.
Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem Feuerwerk auf dem Dresdner Stadtfest, zum Dixieland-Festival, beim Semper-Opernball oder einem zentralen Silvesterfeuerwerk.
Kleinfeuerwerke – Anlass stärker eingegrenzt
Kleinfeuerwerke sind für Geburtstage oder Hochzeiten beliebt, da sie nicht nur von sachkundigen Personen, sondern von jedermann abgebrannt werden dürfen. Außerhalb der Silvesterzeit, 31. Dezember und 1. Januar, benötigt der Laie jedoch eine Ausnahmegenehmigung. Dazu muss ein besonderer Anlass für das Feuerwerk vorliegen. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird dieser Anlass für das Feuerwerk im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen restriktiver eingegrenzt. Als besondere Anlässe gelten ab sofort nur noch Hochzeiten, runde Ehejubiläen ab 25 Jahren, runde Geburtstage ab 50 Jahren sowie Vereins- und Firmenjubiläen ab 25 Jahren. Außerdem muss die schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers bzw. des Flächenverwalters vorliegen. Diese stärkere Eingrenzung findet bereits seit Ende 2017 Anwendung und wurde nun in der Vorschrift festgehalten.
Während 2017 insgesamt 132 Ausnahmegenehmigungen für private Kleinfeuerwerke erteilt wurden, erstellte das Ordnungsamt im ersten Halbjahr 2018 bisher nur 26 Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Kleinfeuerwerken.
Für sachkundige Personen mit einem Erlaubnis- und Befähigungsschein ist weiterhin eine Anzeige des Kleinfeuerwerks ausreichend.
Jede Anzeige und jeder Antrag für ein Feuerwerk werden weiterhin auf naturschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Belange geprüft. Die Verwaltungskosten für die Anzeige oder die Ausnahmegenehmigung liegen je nach Verwaltungsaufwand zwischen 30 und 200 Euro.
Die Abbrennzeiten von Feuerwerken bleiben unverändert. Weitere Informationen zum Abbrennen von Feuerwerken sind unter www.dresden.de/feuerwerke zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei Fragen zum Abbrennen von Feuerwerken erreichbar unter ordnungsamt-sicherheit@dresden.de
Reaktionen von Grünen und SPD
„Wir Grüne begrüßen die kurzfristig und plötzlich zum 1. August erlassene Vorschrift der Verwaltung zur Genehmigung von Feuerwerken in Dresden und sehen sie als unmittelbare Folge unseres Drängens und unseres Stadtratsantrags zur Einschränkung der zahlreich stattfindenden Feuerwerke im Stadtgebiet, die zunehmend mehr Menschen belästigen und auch Haus- und Wildtiere irritieren“, sagt Wolfgang Deppe, Sprecher für Umwelt und Klima bei den Grünen.
Christian Bösl, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dresden zum gleichen Thema: „Anders als die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die per Ratsbeschluss durchsetzen wollen, dass in ‚dicht bebauten und bewohnten Ortsteilen‘ überhaupt keine Feuerwerke mehr zulässig sind, findet so eine maßvolle Begrenzung von Feuerwerken statt.“ Die SPD-Fraktion Dresden unterstützt die damit verbundenen klaren Regelungen.
Grundsätzlich ein guter Vorstoß. Aber bei genauem hinsehen strotzt die Vorschrift vor Altersdiskriminierung. Junge runde Geburtstage sind weniger wert? Das geht gar nicht!
@Albrecht
Hast Recht, es kann doch nicht sein, dass 5, 10 oder 15-jährige ihren Geburtstag nicht mit einem entsprechenden Höhenfeuerwerk feiern können. Ich finde mal sollte sich selbst auch mit 22, 27 oder 31 entsprechend feiern dürfen und die ganze Stadt daran ungefragt teilhaben lassen. Oder die Tiere im Zoo, was ist mit denen ? Haben die kein Recht auf ein Feuerwerk. Irgendwie werden hier alle Diskriminiert.