Ab dem 15. August ist eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Dies betrifft die Entsorgung von Textilien, Schuhe und Möbel mit eingebauten Elektronikteilen.
Dazu gehören zum Beispiel Schuhe mit eingebauten blinkenden LED nicht mehr, Sofas mit Stereo-Anlage oder elektrischer Massagefunktion, oder Textilien mit eingewebten Leuchtdioden. All diese Produkte sind künftig gesondert zu entsorgen. In den Wertstoffhöfen der Stadtreinigung erfährt man Details.
Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Produkte, wie auch andere Elektrogeräte kostenlos beim Händler abgegeben werden. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht jedoch nur für Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Neukauf eines Gerätes – vorausgesetzt das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte.
Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Die sind unter www.dresden.de/abfall, Stichwort Wertstoffhöfe, zu finden. Die Abgabe ist für private Haushalte gebührenfrei.
Kosten der Sperrmüllentsorgung
Die Abgabe von Sperrmüll bis zwei Kubikmeter pro Haushalt und Halbjahr sowie Haushaltsgroßgeräten ab 60 Zentimetern Kantenlänge ist bei Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei.
Für eine Hausabholung ab Gehwegrand sind zu entrichten:
- zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Haushalt und Halbjahr – 23 Euro
- pro Haushaltgroßgerät ab 60 Zentimeter Kantenlänge – 23 Euro
Bei der gebührenpflichtigen Hausabholung von Großgeräten werden auch Elektrokleingeräte (Kantenlänge kleiner 60 Zentimeter) unentgeltlich mitgenommen (außer Lampen, Gruppe 4).