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Parkautomaten nun auch im Süden

Auf der Tieckstraße künftig nur Parkschein oder -Ausweis parken.
Auf der Tieckstraße künftig nur Parkschein oder -Ausweis parken.
Künftig soll es auch in den Straßen südlich der Äußeren Neustadt Anwohnerparken geben. Genau geht es um den Bereich zwischen der Bautzner Straße und dem Carusufer, sowie zwischen Hoyerswerdaer Straße und Diakonissenweg.

Die Pläne dazu stellen Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes am Donnerstag im Stadtbezirksamt (früher Ortsamt) Neustadt vor. Mit dem Konzept soll der ruhende Verkehr verbessert werden. Anwohner können sich gegen Gebühr einen Parkausweis ausstellen lassen. Die Kosten betragen für sechs Monate 20,- Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50,- Euro. In der Äußeren Neustadt, also nördlich der Bautzner Straße gibt es dieses sogenannte Bewohnerparken schon seit 2006.

Mit dem Konzept soll sich die Parksituation vor allem für Anwohner verbessern. Alle übrigen Parksuchenden müssen sich dann Tickets an Automaten ziehen. Die Gebühren dafür betragen derzeit je 30 Minuten 25 Cent, das Tagesticket kostet 3,- Euro. Ob die etwas strengeren Regeln wie in der Äußeren Neustadt gelten oder die normale Zone 2, bei der sonntags kostenfrei geparkt werden kann, kann vielleicht bei der Versammlung geklärt werden. Bevor die Beschlussvorlage für den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet wird, haben die Einwohner die Möglichkeit, der Verwaltung Hinweise und Vorschläge mitzugeben.

Der Termin zur Einführung der Regelung steht noch nicht fest.

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Innere Neustadt Südost bekommt Parkraumbewirtschaftungskonzept

  • Informationsveranstaltung am 18. Oktober, ab 18 Uhr, Bürgersaal des Stadtbezirksamtes Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden
  • Weitere Infos unter: www.dresden.de/bewohnerparken
Auch auf der Lessingstraße gilt: künftig nur Parkschein oder -Ausweis parken.
Auch auf der Lessingstraße gilt: künftig nur Parkschein oder -Ausweis parken.

16 Kommentare

  1. Ich habe gerade mal im Handbuch „Konfliktfreie Bürgerveranstaltungen bei heiklen Themen“ nachgeschlagen: so eine Veranstaltungen in den Ferien zu machen, ist schon ganz gut – aber 18 Uhr? Besser nachts um 2, da kommen noch Weniger!!!elf1!

  2. @E-Haller
    Völlig klar, ich verstehe ihr Unverständnis. Ich habe gelesen, dass viele Leute tagsüber als Zahnrad im Einsatz sind und für sie deshalb selbst 18Uhr nur mit großer Hast zu schaffen ist. Es ist also ein Kompromiss für diejenigen, die gerade vom Buckeln kommen und denen, die gerade aufgestanden sind und die dann in die Kneipe gehen. 19Uhr wäre eigentlich noch besser, weil näher an 20Uhr (der Kenner weiß Bescheid), aber da sieht man mal wieder, dass die Stadt ihre Bürger nicht richtig versteht.

  3. Als Anwohner bezweifle ich ernsthaft den Erfolg dieser Aktion. Am besten noch auf 9 – 18 Uhr begrenzen, damit es den Anwohnern auch richtig was bringt ironie aus. Für mich nur Geldmacherei….

  4. @ CaLi: Warum soll es nichts bringen? Durch die neue Zone wird es für die Anwohner aus dem Bereich nödlich der Bautzner ziemlich kostenintensiv. Bislang waren Löwenstraße und Co. ja eine gute Ausweichmöglichkeit…
    Wobei man auch sagen muss, dass der südliche Bereich an sich vergleichsweise gut aufgestellt ist: private Stellplätze in den Höfen der Altneubauten, mit Rosengarten, RoRo und der anderen Schule keine (nächtliche) Nachfrage… Einzig das Diako haut rein, aber die haben ja jetzt ein Parkhaus.
    Schätzungsweise wird es also entspannter, in der Umgebung des Lutherplatzes hingegen das autolose Wohnen finanziell motivierender.

  5. Und was ist mit dem „westlichem“ Bereich der Tieckstrasse bis zur Glacisstrasse? Warum ist das Konzept bis zur Hoyerswerdererstrasse begrenzt? Die Villen Bebauung westlich der Glacisstrasse mag anders zu sehen sein, aber die auf der komplette Hoyerswerderer ist kein Parkraum und auch das Schauspielhaus belegt gerade in den Abendstunden Parkplätze.

    Gerade in diesem westlichem Abschnitt der Tieckstrasse mit lückenloser Mietshäuserbebauung ohne Hinterhofparkplätze (Ausnahme die Tieckstr. 5 mit 4 Duplexstellplätzen für 8 Wohneinheiten) wäre Anwohnerparken sehr angebracht.

  6. Ich war da. Keine Ahnung was man von so einer Veranstaltung erwarten kann. Der westliche Teil der Tieckstasse wird wohl (fast) zeitgleich im 1. Semester 2019 bewirtschaftet. Die Querparker werden aussschliessliche Anwohnerstellsplätze und die Längsparker mit Parkuhr und kostemlosem Parken für Anwohner. Vorraussetzung ist natürlich der Anwohnerparktausweis.

    Da fand ich interessant, dass die maximal mögliche Gebühr verlangt wird (30€/1J bzw. 50€/2J). Hätte man ja auch günstiger machen können :)

    Die Holzhofgasse (Einbahnstraße) wird einseitig auf der kompletten Länge ihre Stellplätze verlieren. Die breiter werdende Fahrbahn ermöglicht evtl. das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. Radfahrer könnten dann entgegen der Fahrtrichtung fahren.

  7. 25eur pro Jahr sind doch ein Schnäppchen. Ein Stellplatz in einer Tiefgarage kostet ungefähr 50€ pro Monat!

  8. Schnäppchen hin oder her. Für mich war jedenfalls auffällig, das (selbstverständlich) die Grenze des maximal Möglichen ausgereizt wird. Egal wie die tatsächlichen Kosten sind.

  9. Ich finde es ziemlich beeindruckend, daß hier manche davon ausgehen, daß sie wie selbstverständlich mit ihrem Auto dauernd etwa 10m² öffentlichen Raum blockieren dürfen. Wer ein Auto besitzt, bewahre es bitte auf seinem Grundstück auf oder zahle der Allgemeinheit eine angemessene Entschädigung (Miete).

  10. @ Frank … dann wird es doch so langsam mal Zeit, das Radfahrer zum einen eine Maut für die Nutzung der Verkehrswege abdrücken und das die so viel geforderten Fahrradbügel auch nur gegen Gebühren zu nutzen sind :D

  11. @christoph: Aber nein doch, das ist nicht begründet. Zum einen müßten Radnutzende sogar etwas zurückbekommen, wenn man mal ehrlich auch die gesamtgesellschaftlichen und externen Effekte des Radverkehrs einrechnete. Wäre dies beim Autoverkehr der Fall, wäre das eigene private Automobil sofort unwirtschaftlich und wahrscheinlich weit und breit am Aussterben.
    Zum anderen ist eine Radbügelaufstellung von ca. 150,-Euro nicht mit den Kosten eines PKW-Stellplatzes von ca. 20.000,-Euro abwägbar, wobei ich jetzt hier mal den Platzbedarf an wertvoller städtischer Fläche einbezog.
    Nochmal Erinnerung: Gesetzeslage ist, daß es keinen Anspruch auf einen PKW-Stellplatz im gesamten öffentlichen Raum gibt. Vielmehr gilt grundsätzlich, daß der Stellplatzbedarf eines jeden PKW-Eigners auf seinem eigenen Grundstück zu erfolgen hat. Die wohlmeinenden Zustände draußen sind also eigentlich rechtswidrig, insbesondere sofern keine Ausgewogenheit zwischen verschiedenen Nutzinteressen vorliegt. Das dem so ist, ist nunmal der Kurzsichtigkeit in einem „Autoland“, Fehlentscheidungen der Vergangenheit sowie den heute hierzu zerstrittenen politischen Umständen geschuldet. Kurz: Innenbewohner der Städte sind noch nicht als Schutzgut anerkannt und dürfen weiter in einem blech-toten Stadtraum weilen und die diversen Nachteile kassieren, die ihnen die Bequemlichkeit und Dummheit der anderen auferlegt. Mal sehen, wie lange dieser Zirkus so noch weiterexistieren kann.

  12. nepumuk… also darf im Umkehrschluss keiner einen Pkw haben, der kein eigenes Grundstück besitzt.. wenns so einfach ist, brechen doch bald schlagartig goldene Zeiten an :D

    ich glaub du bist schon bei der Definition „Stellplatz“ falsch abgebogen

Kommentare sind geschlossen.