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Lange Nacht der Angst im Hygiene-Museum

Vier Monate für einmal Ausrasten

Amtsgericht Dresden
Amtsgericht Dresden
Diese Bunte Republik Neustadt wird Yvette Z. wohl so schnell nicht vergessen. Die Folgen der Nacht vom 18. Juni 2017 wurden heute am Amtsgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf der 30-Jährigen vor in jener Nacht Polizisten beleidigt, bedroht und angegriffen zu haben. Der jungen Frau ist der Vorfall heute so peinlich, dass sie auf einen Rechtsbeistand verzichtete, die ihr vorgeworfene Tat komplett einräumte. So wurde der Prozess ziemlich kurz.

In dieser Nacht vor anderthalb Jahren hatte sie, so schildert sie es einen alkoholischen Rückfall. Die gelernte Friseurin war eigentlich schon abstinent, aber irgendwas hat sie an dem Abend verleitet, wieder zu trinken. Dann kam es am Bischofsweg wohl zu einem Streit mit ihrem damaligen Lebensgefährten. Zumindest haben das die Polizisten so wahrgenommen. Yvette Z. sagt heute, dass sich zwei Polizisten auf sie gestürzt und sie zu Boden gezerrt hätten.

1,5 Promille

Ob das tatsächlich so war, bleibt unklar, denn alles was danach passiert ist, räumt sie ja ein. Sie hat offenbar einen der Polizisten gegen den Arm getreten, der hat einen blauen Fleck davongetragen. Andere Polizisten hat sie wüst beschimpft, gespuckt und sich der Verhaftung widersetzt. Dabei hat sie auch versucht, einen der Polizisten zu beißen. Die Beamten konnten sie schließlich überwältigen und mitnehmen. Im Revier schimpfte sie weiter, dennoch wurde eine Atemalkoholprobe genommen, die in etwa 1,5 Promille entspricht.

Bunte Republik Neustadt bei Nacht
Bunte Republik Neustadt bei Nacht
Es fällt schwer, sich die Situation vorzustellen. Die Angeklagte ist eine kleine, zierliche Frau, vielleicht 1,60 Meter groß. Sie sagt es mehrfach, dass ihr das sehr unangenehm ist, was damals passierte. Sie berichtet, dass sie sich bei den Polizisten entschuldigt habe und wiederholt die Entschuldigung im Gericht. Fast fleht sie Richterin und Staatsanwältin an, sie nicht zu streng zu bestrafen. Denn sie plant eine Umschulung zur Erzieherin und da sei eine Vorstrafe nicht günstig.

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Neuer Paragraph

Doch Gericht und Staatsanwaltschaft haben kaum Handlungsspielraum. Denn seit Mai 2017 gibt es den Paragraph 114 Strafgesetzbuch. Danach wird ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Staatsanwältin plädiert auf vier Monate, Richterin Monika Frömmel schließt sich an. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Yvette Z. verzichtet auf Rechtsmittel.

Ungereimtheiten

Eigentlich hat jeder Angeklagte Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Selbst wenn sie sich keinen Anwalt leisten kann, hätte sie einen Pflichtverteidiger bekommen können. Dass sie keinen dabei hatte, lag offenbar auch an missverständlichen Schreiben, die sie in der Zwischenzeit von der Staatsanwaltschaft erhalten hatte. Darin war von einer Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung die Rede.

Die Staatsanwältin erklärte zwar, dass dies nur auf einen Teil der Anklage zutrifft, aber das war für die Angeklagte so nicht erkennbar. Vor Ort entschied sich die Angeklagte dann heute, alles zuzugeben und ohne Anwalt auszukommen. Auch, um diesen ihr sehr peinlichen Vorfall so schnell wie möglich zu beenden.

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5 Kommentare

  1. Staat und Kasse.
    Kein Spielraum?
    Es bestand keine Vorstrafe, sie hat die Tat eingeräumt, sich außer wie gerichtlich entschuldigt und es gab keine nennenswerten Personenschäden.
    Es steht der Staatsanwaltschaft frei, eine Einstellung wegen Geringfügigkeit, mit dem Gericht zu vereinbaren.
    Leider fallen unserer unverhältnismäßigen Null Toleranz Politik, nur die kleinsten Lichter zum Opfer.
    Reputationen wie Existenzen zu gefährden, steht für solche Bagatellen moralisch verwerflicher im Raum, als der Lärm um nix.
    Da gibt es ganz andere Kaliber.
    Traurig.

  2. Es ist eine Strafttat, die der Staat verfolgt. Weil es in den letzten 3 Jahren vermehrt zu Widerstand gegen Vollstreckungbeamte kam, wurden die Strafen angezogen. Das wird getan, um dem Rechtsstaat Geltung zu verschaffen. Folge ist eine Mindeststrafe. Das trifft auch die endemische Bevölkerung, die in der Regel obrigkeitshörig war. Aber auch das ändert sich.
    Wir tragen alle die Konsequenzen für die Politik der letzten Jahre.
    Yvette ist nun vorbestraft, obwohl sie scheinbar aufrichtig Reue zeigt. Je rauher das Klima wird, desto unfreier werden wir. Geht jedoch kaum in einen Kopf rein.

  3. Eine Einstellung gegen Geldauflage wäre auch noch möglich gewesen. Das würde insbsondere nicht in einem Führungszeugnis auftauchen. Die vier Monate werden dort in jedem Fall drinstehen, auch die Tathandlungen, deretwegen sie verurteilt wurde, nicht aber die Umstände unter denen das passiert ist und die offensichtlich ehrliche Reue. Mit einem solchen Eintrag einen Ausbildungsplatz als Erzieherin zu bekommen, da braucht man schon einen sehr verständnisvollen Arbeitgeber. Also, öffentlicher Dienst ist damit wohl durch. Schade eigentlich.

  4. Die Staatsanwältin erklärte zwar, dass dies nur auf einen Teil der Anklage zutrifft, aber das war für die Angeklagte so nicht erkennbar. Vor Ort entschied sich die Angeklagte dann heute, alles zuzugeben und ohne Anwalt auszukommen. Auch, um diesen ihr sehr peinlichen Vorfall so schnell wie möglich zu beenden.

    Wie ist sowas in einem Rechtsstaat möglich? Gerade wegen solcher Fälle werden Beschuldigte doch verpflichtet einen Rechtsbeistand zu haben. Das Verfahren hätte nur mit Pflichtverteidiger fortgesetzt werden dürfen.

Kommentare sind geschlossen.