12 Kommentare

  1. Okay – eigentlich geschickte Kundengewinnung:
    1) Vorsicht, draußen gefährlich, lieber rein in den Buchladen!
    2) Hier kannst du gleich was gegen schlechte Orthographie kaufen!
    Aber Nebenwirkung:
    Stehen bleibende, rätselnde, ja gar fotografierende Passanten, die über dem Schmunzeln die Gefahr vergessen.

  2. Au weia … es ist ja aktueller denn je, das Thema Dachschlawiener. Aber glaubt bitte nicht (je)den Mist bei MOTOR-TALK.
    Wenn, dann orientiert euch lieber an dem, was unsere Justiz dazu geurteilt hat:

    Amtlicher Leitsatz:

    Im Einzelfall kann eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers darin gesehen werden, dass dieser bei besonders gefährlichen Wetterlagen ortsübliche Maßnahmen zur Verhinderung des Abgangs von Schneelawinen (Abschlagen von Schnee und Eis, Räumen des Daches) nicht trifft. Dies gilt auch dann, wenn Schneefanggitter bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben oder nicht ortsüblich sind.

    OLG Jena Az.: 2 U 202/08 18. Juni 2008

  3. …apropo Dachlawinen, als ich gestern auf der Alaunstraße lang spazierte und nur kurz mein Tempo am „Spot“ reduzierte um mir die Klamotten anzuschauen krachte einen Meter neben mir eine gewaltige Masse Schnee und Eis herunter.
    Puh… Vielen Dank auf diesem Wege für das Jacket in eurem Schaufenster! Fashion rettet Leben! :D

  4. Kalle:

    Apropos Apro Popöchen… Im blödesten Fall hätte dich das schöne Jacket aufgrund deines Stehenbleibens auch den Kopf kosten können ;)

  5. Was gar nicht geht, als Hausbesitzer oder Mieter den gesamten Gehsteig und dazu noch die Parkplätze davor tagelang abzusperren, so wie es z.B. derzeit in der Kami praktiziert wird.
    Öffentliche Wege müssen zugänglich bleiben.
    Bei besonders gefährlichen Wetterlagen, von denen man hier wohl sprechen muss, müssen GEEIGNETE Maßnahmen ergriffen werden (s.o.), was bedeutet, dass man die Gefahr beseitigen muss. Durch Absperrung geschieht dies nicht, im Gegenteil wird eine neue Gefahr geschaffen, wenn Passanten auf die Straße ausweichen müssen.
    Absperren dürfen höchstens die Polizei oder die Feuerwehr.

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